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verfassung Nachrichten & Informationen

Bürgerrechtler für Boykott der neuen Steuernummern

"Verfassungswidrig"

Bürgerrechtler rufen zum Boykott der neu eingeführten Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) auf. "Ein staatlich verordnetes Personenkennzeichen wie die Steuer-ID ist der Einstieg in die zunehmende Vernetzung staatlicher Datensammlungen", kritisierte der Vize-Vorsitzende der "Humanistischen Union (HU)", Fredrik Roggan, am Montag (25. August) in Berlin. Die Organisation habe beim Finanzgericht Köln eine Musterklage gegen die neuen Steuer-IDs eingereicht. Bis zu einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung sollten die Bürger weiter die alten Steuernummern verwenden. Die eindeutige Kennung per Steuer-ID erleichtere es den Behörden, aus verschiedenen Quellen Datenprofile der Bürger zusammenzustellen, bemängelte HU-Geschäftsführer Sven Lüders.

Burkhard Hirsch beklagt "Herumfummelei" an der Verfassung

"Grundrechte-Reports 2008"

Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) beklagt ein Ausufern staatlichen Sicherheitsdenkens auf Kosten der Grundrechte. "Die Herumfummelei an unserer Verfassung und unseren Grundrechten muss aufhören", sagte Hirsch am 8. Mai bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports 2008" in Karlsruhe. Hirsch sprach von einer "innenpolitischen Aufrüstung sondergleichen", mit der die Belastbarkeit des Grundgesetzes erprobt werde. Er habe immer mehr den Eindruck, "dass die Beschwörung der Gefahren des Terrorismus benutzt wird, um all das durchzusetzen, was man immer schon wollte". Absolute Sicherheit gebe es aber nicht einmal in einem totalitären Staat, betonte der FDP-Politiker und fügte hinzu: "Absolute Sicherheit gibt es nur auf dem Friedhof."

Kennzeichen-Scanning in vielen Bundesländern soll verfassungswidrig sein

"Mosaik der Überwachung"

Die Art der Erfassung von Kfz-Kennzeichen durch das sogenannte Videoscanning ist einem Gutachten zufolge in fast allen Bundesländern, die dieses Verfahren anwenden, verfassungswidrig. Nach dem am 29. Januar in Berlin vorgestellte Gutachten des Kasseler Rechtsprofessors Alexander Roßnagel halten sich die Bundesländer nicht an die grundrechtlichen Vorgaben. De ADAC hat das Gutachten in Auftrag gegeben.

Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein

"Grundlegende Verfassungsrechte missachtet"

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung befassen. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch kündigte am 20. Dezember an, im Namen weiterer prominenter Liberaler Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet, und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", so der frühere Bundestagsvizepräsident. Telekommunikationsunternehmen sind ab Januar verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss. Das ist oftmals reine Routinesache.

Karlsruhe prüft automatische Kennzeichenerfassung

Verfassungsbeschwerden gegen Schleswig-Holstein und Hessen

Das Bundesverfassungsgericht prüft am 20. November die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden von Autofahrern gegen entsprechende Polizeigesetze in Schleswig-Holstein und Hessen. Demnach können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Autokennzeichen per Kamera für einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdateien automatisch gescannt werden. Die Erfassung kann - wie bei Radarfallen zur Tempomessung - stationär oder mobil erfolgen.

Zahlreiche Strafanzeigen gegen Verteidigungsminister Jung

"Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr"

Die Ankündigung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), im Notfall ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abschießen zu lassen und sich dabei auf das "Recht des übergesetzlichen Notstands" berufen, führte zu mehreren Strafanzeigen gegen den Minister. "Uns liegen rund ein Dutzend Anzeigen gegen den Verteidigungsminister vor. Diese werden nun geprüft", sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald, der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Dem Minister werde in den Anzeigen unter anderem "verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr" vorgeworfen, erklärte Grunwald.

"Blue Card" für Fachkräfte-Import nach Europa

"Verstoß gegen Verfassungsvertrag"

In Anlehnung an die "Green Card" der USA will die EU-Kommission mit einer "Blue Card" höher qualifizierte Fachkräfte nach Europa holen. Entsprechende Pläne von EU-Justizkommissars Franco Frattini stießen am 13. September in Deutschland auf ein gespaltenes Echo. Union und FDP reagierten ablehnend bis skeptisch. SPD und Grüne begrüßten dagegen den Vorstoß. Frattini sprach sich auf einer Konferenz in Lissabon eine neue Denkweise in der Einwanderungspolitik aus. Mitgliedstaaten wie Deutschland, Ungarn, Italien und Lettland verzeichneten bereits einen Rückgang des Bevölkerungsanteils im arbeitsfähigen Alter. Die "Blue Card" soll nach Vorstellung des EU-Kommissars für zwei Jahre gelten und dann verlängert werden können. Am 23. Oktober will Frattini dazu zwei Gesetzesvorschläge vorlegen.

Länderverkehrsminister kritisieren Bahnprivatisierung

Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit

Vor einer Woche hatte die Bundesregierung die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG beschlossen. Am 2. August haben sich die Verkehrsminister der Länder geschlossen für Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen. Zudem wollen die Länder ein Gutachten einholen, ob der Gesetzentwurf überhaupt verfassungsgemäß ist. Die Minister hatten auf ihrer Konferenz am Donnerstag in Berlin vor allem ihre Sorge über den regionalen Schienenverkehr zum Ausdruck gebracht. Zugleich hatten sie stärkere Mitsprache bei Investitionen eingefordert. Umweltverbände begrüßten die Kritik der Landesminister an der geplanten Privatisierung. Einer Umfrage zufolge lehnt die Mehrheit der Bevölkerung die Privatisierungspläne der Bundesregierung ab.

Religionsverfassungsrechtler widerspricht Kardinal Lehmann

Weimarer "Kirchenkompromiss

Der Münsteraner Professor für Öffentliches Recht, Christian Walter, hat dem Vorsitzenden der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, widersprochen, dass sich aus der deutschen Verfassungstradition und Geschichte ein Vorrang für die christlichen Kirchen ergebe. Lehmann hatte in einer Rede in Karlsruhe gesagt, Neutralität des Staates dürfe nicht als "unreflektierte Toleranz" verstanden werden, sondern müsse angesichts der tiefen Wurzeln des Christentums auch in der europäischen Rechtskultur im Falle der Kirchen "fördernd und wohlwollend" sein. Das Modell der Körperschaft des öffentlichen Rechts sei zuerst für die Kirchen geschaffen worden.

Abhöraktion gegen Anwalt von El Masri verfassungswidrig

Wegen "Focus"

Die Abhöraktion der Staatsanwaltschaft München gegen den Anwalt des mutmaßlich von CIA-Agenten entführten Deutsch-Libanesen Khaled El Masri hat gegen das Grundgesetz verstoßen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 16. Mai veröffentlichten Beschluss. Die Telefonüberwachung bei El Masris Anwalt Manfred Gnjidic habe dessen Fernmeldegeheimnis und Berufsausübungsfreiheit verletzt.

Regelung zur Pauschalenkürzung laut Gericht verfassungswidrig

Saarländisches Finanzgericht

Die Kürzung der Pendlerpauschale ist auch nach Ansicht des saarländischen Finanzgerichtes verfassungswidrig. Laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil verstoße die Neuregelung, wonach Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 Kilometern nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden können, gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Bereits Ende Februar hatte das niedersächsische Finanzgericht eine ähnliche Entscheidung getroffen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Auch die Saarbrücker Richter verwiesen ihren Fall nach Karlsruhe.

Bundesregierung will EU-Verfassung bis 2009 durchsetzen

EU-Ratsvorsitz

Die deutsche Bundesregierung möchte weiterhin eine gemeinsame Verfassung für Europa durchsetzen. Während des deutschen EU-Ratsvorsitzes im kommenden Jahr möchte sie "dem Verfassungsprozess neue Impulse verleihen". Die Bundesregierung will aber einem Beschluss vom Dienstag zufolge offenbar weder eine Neuverhandlung des Vertragstextes noch eine Abstimmung über nur einen Teil des bestehenden Verfassungsentwurfs. Eine "Verfassung light" könne man sich nicht als Ergebnis der deutschen Ratspräsidentschaft vorstellen, hieß es in Regierungskreisen in Berlin. Vielmehr wurde das Ziel erneuert, bis 2009 zu einem Abschluss über die erste EU-Verfassung zu kommen - scheinbar in der bisherigen Version, die in Referenden in Frankreich und in den Niederlanden förmlich gescheitert ist.

Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerde von Horst Mahler nicht an

Ohne Begründung

Der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde Mahlers nicht zur Entscheidung an, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Der Beschluss der Karlsruher Richter sei "ohne Begründung ergangen".

Einreiseverbot für Gründer der Mun-Bewegung verfassungswidrig

Religionsfreiheit

Das seit 1995 bestehende Einreiseverbot für den Gründer der Mun-Bewegung, San Myung Mun und seine Ehefrau verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Der heute 86-jährige Koreaner und seine Frau Hak Ja Han Mun dürfen damit wahrscheinlich künftig wieder einreisen. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der zur Mun-Bewegung gehörenden deutschen Vereinigungskirche statt. Diese werde durch das Einreiseverbot in ihren Grundrechten auf Religionsfreiheit und auf freie Religionsausübung verletzt.

Ex-Verfassungsrichter hält private Flugsicherung für verfassungswidrig

Privatisierungs-Gesetz auf dem Prüfstand

Nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Hans Hugo Klein verstößt die vom Bundestag beschlossene Privatisierung der Deutschen Flugsicherung gegen das Grundgesetz. "Das Grundgesetz lässt eine Übertragung der Flugsicherung auf private Betreiber nicht zu", sagte Klein der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Klein sagte, nach Artikel 87d des Grundgesetzes müsse der Bund den sensiblen Bereich des Luftverkehrs selbst verwalten. Dem Gesetzgeber werde von der Verfassung zwar freigestellt, ob er die Luftsicherung durch eine Behörde oder ein Unternehmen ausführen lasse. "Die Übertragung an ein privates Unternehmen ist aber nur zulässig, solange der Staat es als Eigentümer kontrolliert", erklärte Klein. Ein Rückzug der öffentlichen Hand sei unzulässig.

"Medien entscheiden nicht über Mandatsverzicht"

Verfassungsordnung

Mit einer harrschen Kritik an den Medien reagierte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) auf die heftige Kritik an der Doppelfunktion des CDU-Politikers Norbert Röttgen als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und künftiger Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Die ehemaligen BDI-Präsidenten Hans-Olaf Henkel und Michael Rogowski hatten zuvor einen "Offenen Brief" in der "Bild"-Zeitung abdrucken lassen. Darin fordern sie BDI-Chef Jürgen Thumann auf, Röttgen zum Verzicht auf sein Bundestagsmandat zu bewegen. Unter anderem hatte auch die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Röttgen aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen. Bundestagspräsident Lammert sagte dazu, ein gewählter Parlamentarier könne nur selbst auf sein Mandat verzichten. "Über die vorzeitige Niederlegung eines Mandats haben nach unserer Verfassungsordnung weder das Präsidium des Deutschen Bundestages noch die Fraktions- oder Parteiführungen und auch nicht die Medien zu entscheiden." Lammert ist sonst nicht bekannt dafür, Parlamentarier vor den Zwängen der Fraktionsführungen oder der Industrie zu schützen.

Wohnungsdurchsuchungen bei nur schwachem Tatverdacht sind verfassungswidrig

"Empfindlicher Eingriff"

Bei einem nur schwachen Verdacht einer Straftat darf eine Wohnung nicht durchsucht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Eine solche Durchsuchung dürfe "nicht vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage" angeordnet werden. Ansonsten werde durch den "empfindlichen Eingriff" das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Steuerliche Begünstigung von Gewerbeeinkünften verfassungsgemäß

Wirtschaftspolitische Förderung

Das Bundesverfassungsgericht hat die von 1994 bis 2000 geltende Begünstigung von Gewerbeeinkünften bei der Einkommensteuer nachträglich gebilligt. Die damalige Senkung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte auf 47 Prozent sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar gewesen, entschieden die Karlsruher Richter auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs. Die Ungleichbehandlung gegenüber den Beziehern nicht gewerblicher Einkünfte, bei denen der Spitzensteuersatz auf 53 Prozent festgesetzt wurde, sei gerechtfertigt gewesen.

Verfassungsgericht betont ärztliche Schweigepflicht

Persönlichkeitsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht bei der Behandlung psychisch kranker Straftäter betont. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze "grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter" von Patienten, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es gebe "gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage" dafür, dass ein unter der Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers stehender psychisch Kranker verpflichtet werden könnte, seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.

Verfassungsgericht verlangt Gesetz für Jugendstrafvollzug

"Besondere Anforderungen"

Für den Jugendstrafvollzug muss ein eigenes Gesetz geschaffen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Bislang fehlten gesetzliche Grundlagen, die auf "die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnitten" seien, heißt es in dem Urteil. Die Karlsruher Richter räumten dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Ende 2007 ein, um das Defizit zu beheben.