Strahlenschutz-Novelle
Landen abgerissene Atomkraftwerke auf Hausmülldeponien?
Die Gesellschaft für Strahlenschutz, die Ärzteorganisation IPPNW, das Otto-Hug-Strahleninstitut und die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie Robin Wood rechnen nun sogar mit einer weiteren Verschlechterung der Strahlenschutz-Bestimmungen durch die anstehenden Verhandlungen mit den Bundesländern.
Ellis Huber von der Ärzteoranisation IPPNW kritisiert, dass es nach der neuen Strahlenschutz-Verordnung möglich sein soll, dass schwangere Frauen in Kontrollbereichen arbeiten. Es sei bekannt, dass fetale Schilddrüsen auf die Belastung mit radioaktivem Jod bis zu 200mal empfindlicher reagieren als die Schilddrüsen der Mütter. "Es ist daher absolut unverantwortlich, dass die vorgelegte Novelle es nun sogar ausdrücklich zulässt, dass schwangere Frauen auch im Kontrollbereich arbeiten können, wo Strahlendosen von 6000 Millisievert pro Jahr verursacht werden können. Theoretisch kann das ungeborene Kind so bereits nach 20 Minuten den Grenzwert von 1 Millisievert pro Jahr erreichen."
Das Bundesumweltministerium schreibt in seiner Reaktion, der Schutz des werdenden Lebens bei beruflich strahlenexponierten Arbeitnehmerinnen werde verbessert: Künftig gebe es noch strengere Grenzwerte und verstärkte Schutzanforderungen sowohl für das ungeborene Leben als auch für die schwangere Frau.
Allgemein gelte, dass bei Personen, die beruflich radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, der Grenzwert von 50 auf 20 Millisievert reduziert werde.
Für den Strahlenbiologen Wolfgang Köhnlein ist das nicht hinreichend. "Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen 20 Jahre haben eindeutig gezeigt, dass das Strahlenrisiko mindestens um den Faktor 10 höher ist als bislang angenommen."
Der ehemalige Umweltminister der DDR-Übergangsregierung, Sebastian Pflugbeil, heute Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz weist darauf hin, dass die bisher geltenden "Organdosisgrenzwerte" komplett gestrichen werden sollen. Anstelle der bisherigen Organdosis von 150 Millisievert für die Knochenoberfläche sollen künftig bis zu 2000 Millisievert pro Jahr zulässig sein.
Für den BUND stellt sich die geplante Strahlenschutznovelle als neue Subvention für die Atomindustrie dar: "Wir sind nicht bereit, zu akzeptieren, dass die Atomindustrie nach massiven Subventionen bei der Entwicklung der Atomenergienutzung und beim Betrieb der Atomkraftwerke nun auch noch durch gelockerte Strahlenschutzregeln in der Phase der Stilllegung und des Abrisses ihrer Anlagen und der Endlagerung des Atommülls massiv entlastet wird - und das auf Kosten der Gesundheit vieler Generationen."
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Am 21. Mai. 2001 unter:
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« Verkehrsclubs für autofreie Sonntage
Bundesländer wollen schlechte Strahlenschutz-Novelle weiter verwässern »

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