Geldsorgen der Stiftung
NS-Zwangsarbeiter bekommen möglicherweise nur weniger Geld
Gegenwärtig sei lediglich die erste Auszahlungsrate gesichert, sagte Bräutigam. Hintergrund der Geldprobleme sei, dass mittlerweile mit mehr Anträgen auf Entschädigung gerechnet werde. Mittlerweile wird davon ausgegangen, dass bis zu 1,8 Millionen der ehemals 10 bis 12 Millionen Opfer noch leben. Außerdem stünde mehr Zwangsarbeitern die Höchstsumme von 15.000 Mark zu als ursprünglich angenommen. Bisher wurden rund 350.000 Anträge geprüft und beschieden. Insgesamt sind für Entschädigungszahlungen 8,2 Milliarden Mark vorgesehen.
Ein Opferanwalt sei der Aufforderung zum teilweisen Honorarverzicht zu Gunsten der Stiftung bereits nachgekommen, teilte das Kuratorium mit. Die Anwälte erhalten insgesamt 125 Millionen Mark. Witti hielt dagegen an seinem Nein fest. Die Honorare seien nach US-Maßstäben außerordentlich gering, sagte er. Alle Anwälte hätten aus gutem Grund bereits auf höhere Honorare verzichtet. Er bekomme pro Zwangsarbeiter 200 Mark, insgesamt seien das rund 8,3 Millionen Mark.
Der Sprecher der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, sagte dazu: "Herr Witti gehört zu dieser Gruppe von Leuten auf der internationalen Ebene, die Wasser predigen und Wein trinken." Salomon Korn, Mitglied im Zentralrat der Juden, sagte, den großen US-Kanzleien seien "Millionen von Unkosten" entstanden. "Ich habe nichts dagegen, dass sie dafür Geld erhalten." Wenn aber mit der Entschädigung Geld verdient werden solle, werde es "moralisch fragwürdig".
Unterdessen begann die Jewish Claims Conference mit der Auszahlung der ersten Rate an jüdische Zwangsarbeiter. Der Repräsentant der Interessenvertretung jüdischer Holocaust-Überlebender in Deutschland, Karl Brozik, überreichte sieben ehemaligen Zwangsarbeitern symbolisch je 10.000 Mark aus dem Entschädigungsfonds. Insgesamt habe die Claims Conference gleiche Beträge an 10.000 Überlebende in 25 Ländern überwiesen, sagte er.
Brozik dankte der Bundesregierung, die ihren Anteil am Fonds bereits im vergangenen Jahr vollständig zur Verfügung gestellt habe. In "krassem Missverhältnis" dazu stehe jedoch die "zögerliche" Zahlungsbereitschaft der Wirtschaft.
Der Bundestag brachte unterdessen eine Verlängerung der Frist für Entschädigungsanträge auf den Weg. Ein Antrag aller Fraktionen zur Änderung des Stiftungsgesetzes wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die bisher im Stiftungsgesetz verankerte Frist endet am 12. August. Dies ist nach Überzeugung aller Fraktionen zu kurzfristig, um allen ehemaligen Zwangsarbeitern die Chance zu geben, Entschädigung zu beantragen.
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Am 22. Jun. 2001 unter:
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« Greenpeace und Bundesärztekammer gegen Patentierung von Erbgut
Störe dürfen vorerst nicht mehr gefangen werden »

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