Homo-Ehe
Lesben und Schwulen in der Union werfen Stoiber Rechtsbruch vor
Es sei ein Skandal, dass Bayern die fristgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Homo-Ehe am 1. August schlicht boykottiere, sagte Schwennesen. Bundesrecht gelte auch in Bayern. Der Verband unterstütze daher den "Polterabend" am Dienstagnachmittag vor der bayerischen Landesvertretung in Berlin, mit dem Lesben und Schwule gegen das bayerische Vorgehen demonstrieren wollten.
Die sogenannte Homo-Ehe verstößt nach Ansicht des CDU-Rechtsexperten Rupert Scholz gegen die Verfassung. Da Ehe und Familie im Grundgesetz besonders privilegiert seien, könne keine andere Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichgestellt werden, sagte Scholz am Dienstag im DeutschlandRadio Berlin. Ohne eine Änderung von Artikel 6 der Verfassung sei ein solches Vorgehen nicht praktikabel.
Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses räumte aber zugleich ein, dass die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft außer Frage stehe. Das von Rot-Grün vorgebrachte Gesetz sei jedoch nicht genügend auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft worden.
Scholz sagte weiter, dass bei einiger Diskussionsbereitschaft zwischen Regierung und Opposition ein Entwurf für gleichgeschlechtliche Partnerschaften hätte ausgearbeitet werden können, der nicht verfassungsmäßig problematisch sei. Dabei hätten den Partnern Rechte zuerkannt werden können, die beispielsweise Familienangehörige haben, ohne dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft der Ehe gleichgestellt worden wäre. Scholz nannte dabei unter anderem das Mietrecht sowie das Zugangsrecht ins Krankenhaus und ins Gefängnis.
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