Kartellrecht
DaimlerChrysler muss Geldbuße zahlen
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti stellte drei konkrete Verstöße gegen Artikel 81 des EG-Vertrags fest. Zum einen habe der Automobilkonzern den Parallelhandel zwischen EU-Mitgliedsstaaten erschwert. Zum anderen habe DaimlerChrysler in Deutschland und Spanien den Autoverkauf durch Mercedes-Vertretungen an unabhängige Leasingunternehmen beschränkt. Außerdem habe sich der Konzern an einer Vereinbarung über Preisfestsetzung in Belgien beteiligt.
DaimlerChrysler reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung aus Brüssel. Die EU-Kommission habe die meisten der 1999 erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen fallengelassen, erklärte das Unternehmen in Stuttgart. Dies gelte vor allem für den Vorwurf, der Konzern habe eine Gesamtstrategie zur Behinderung von grenzübergreifenden Verkäufen von Mercedes-Fahrzeugen behindert. Auch die übrigen Vorwürfe seien unbegründet.
Die EU-Kartellwächter hatten schon Anfang 1998 wegen ähnlicher Vorwürfe den Wolfsburger Volkswagen-Konzern mit einem Strafgeld in Höhe von 102 Millionen Euro belegt. Das Rekordbußgeld war später vom Europäischen Gerichtshof in erster Instanz auf 90 Millionen Euro reduziert worden.
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Am 10. Okt. 2001 unter:
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