Terrorismusbekämpfung?
Bundestag kippt Religionsprivileg im Vereinsgesetz
Bislang sind solche Gruppen dann geschützt, wenn sie sich selbst als Religionsgemeinschaft bezeichnen. Für Innenminister Otto Schily (SPD) geht es nicht um die Einschränkung der Religionsfreiheit, sondern darum, terroristischen Vereinigungen keinen "Tarnmantel" mehr zu bieten. In der Debatte wies die Parlamentarische Innen-Staatssekretärin Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) darauf hin, dass sich religiös motivierter Fundamentalismus gern unter dem Schutz des Religionsprivilegs organisiere. Dieses Privileg könne aber "kein Freibrief sein für Verfassungsbruch oder Mord".
Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl sagte, der Umgang mit Andersgläubigen bestimme sich nach dem "sittlichen Bewusstsein unserer Rechtsgemeinschaft". Das Grundgesetz sei nicht verhandelbar. Wer in Deutschland leben möchte, habe sich "an unserer Leitkultur" zu orientieren. Wegen einer falsch verstandenen Liberalität sei Deutschland zum Ruheraum für Terroristen geworden. Dem widersprach der FDP-Abgeordnete Max Stadler nachdrücklich.
Grünen-Innenexperte Cem Özdemir betonte, Terrorismus habe weder eine Nation, noch eine Religion. Auch die muslimischen Organisationen in Deutschland hätten sich für eine Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz ausgesprochen.
Die PDS-Abgeordnete Ulla Jelpke befürchtete indes, dass mit dieser Einschränkung des Vereinsrechts viel weiter gehende Verbotsverfügungen erlassen würden, die nicht nur mutmaßliche terroristische Vereinigungen treffe.
Dieser Sorge widersprach Sonntag-Wolgast. Für Vereinsverbote gälten die gleichen hohen Hürden wie für Parteiverbote.
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Am 09. Nov. 2001 unter:
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