Flugverkehr
EU will Staatshaftung für Fluglinien auslaufen lassen
Die Mindesthaftungssumme pro Passagier inklusive Gepäck soll künftig rund 186.800 Euro betragen. Bislang lag dieser Wert nach dem Abkommen von Montreal bei 74.700 Euro. Auch für indirekte Schäden als Kriegs- oder Terrorfolge sollen die Airlines einen Mindestschutz vorweisen. Die EU-Regelung sieht eine Versicherungssumme für Schäden aus Krieg und Terror von rund 60 Mio. Euro für kleine Flugzeuge mit einem Startgewicht von maximal 25.000 Kilogramm vor. Große Flugzeuge (Abhebegewicht über 200.000 Kilogramm) müssen demnach mit mindestens 448,4 Mio. Euro versichert sein.
Die EU-Mitgliedstaaten werden künftig zur Kontrolle aufgefordert, ob diese Mindestanforderungen in der Luftfahrt-Versicherung eingehalten werden. Neben diesen Verordnungen regt de Palacio auch einen internationalen Entschädigungsfonds für Extremschäden an, die das versicherbare Risiko in der Luftfahrt übersteigen. Der weltweite Fonds soll im Rahmen der International Civil Aviation Organisation (ICAO) eingerichtet werden, kann aber nach Auffassung der Kommission vorläufig auch alleine auf EU-Ebene gegründet werden. Über die Kommissionsvorschläge und eine dauerhafte Lösung bei den Luftfahrt-Versicherungen wollen die EU-Verkehrsminister am 3. Oktober in Luxemburg diskutieren.
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Am 25. Sep. 2002 unter:
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Nichtregierungsorganisationen fordern Politikwechsel »

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