Straßenbau
Bundeskartellamt billigt Großfusion von Asphalt-Konzernen
Bei Asphaltmischgut sind die beiden Firmen nach Darstellung des Bundeskartellamtes in unterschiedlichen Regionen schwerpunktmäßig aktiv, "so dass es nur in bestimmten Regionen zu Überschneidungen kommt". Da Asphaltmischgut schnell aushärte, könne es nur in Baustellen in einer Entfernung von etwa 25 Kilometer um die Mischwerke verwendet werden. Daher sei die Wettbewerbssituation in den einzelnen Regionalmärkten entscheidend.
Dennoch wären nach Auffassung der Behörde durch den Zusammenschluss in zahlreichen Regionalmärkten für Asphaltmischgut marktbeherrschende Stellungen der Werhahn-Gruppe begründet oder verstärkt worden, so dass den Konzernen rund 40 Auflagen gemacht wurden. In den betroffenen Regionalmärkten müssten sie Asphaltmischwerke oder Beteiligungen an anderen Asphaltmischgutherstellern verkaufen.
Weitere Veräußerungsauflagen bezögen sich auf den Hartsteinbereich, in dem es in verschiedenen Regionen zu Überschneidungen komme. Die beiden Konzerne müssten mehrere Beteiligungen an Steinbrüchen abgeben, "um die wettbewerblichen Probleme zu lösen, die durch den Zusammenschluss aufgeworfen würden".
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