Geld vom Bauunternehmen
CDU muss wegen nicht verbuchter Spende Strafe zahlen
Eine Sprecherin der Bundes-CDU bestätigte auf Nachfrage, dass ein entsprechendes Schreiben eingegangen sei. Es gehe um eine Sachspende, die nicht korrekt verbucht worden sei. Der Sachverhalt sei seit längerem bekannt. Es handle sich um eine Angelegenheit des Kölner CDU-Kreisverbandes.
"Der Bescheid in dieser Höhe wurde am 6. Juli schlussgezeichnet und der Bundespartei zugestellt", zitiert die Zeitung die Referentin. Lammert habe einen entsprechenden Verstoß gegen das Parteiengesetz festgestellt. Während des Wahlkampfes habe ein Bauunternehmer Plakatkosten in Höhe von 21.800 Euro direkt bei der Werbeagentur beglichen.
Laut Gesetz habe es sich dabei um eine Spende an die CDU gehandelt, die im Rechenschaftsbericht der Partei hätte auftauchen müssen, sagte die Bundestags-Referentin der Zeitung. Dies sei in diesem Fall jedoch nicht geschehen. "Darum wird der zweifache Betrag der damaligen Spende - also 43.600 Euro - als Strafzahlung festgesetzt", erklärte die Pressereferentin.
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