Jobs in Privathaushalten
Union will Vermögende steuerlich begünstigen
Das Beschäftigungsverhältnis müsse haushaltsnah sein, also etwa der Wohnungsreinigung, der Gartenpflege, der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen dienen.
In anderen Fällen, in denen der Privathaushalt als Auftraggeber haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, sollten neben der bisherigen steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten zwei Drittel der Aufwendungen, maximal aber 4000 Euro, abgezogen werden können. Die Kosten des Konzeptes geben Meister und Falk mit unter 500 Millionen Euro an.
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Am 23. Okt. 2007 unter:
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