Stasi-Kontakte
"Spiegel" legt im Streit um Tillichs DDR-Fragebogen Beschwerde ein
Das Verwaltungsgericht hatte zwar die Staatskanzlei dazu verpflichtet, Auskunft über bestimmte Antworten von Tillich vor knapp zehn Jahren zu geben. Das Magazin will nun aber erreichen, dass die Staatskanzlei auch Tillichs Antworten auf weitere Fragen, etwa zu früheren Stasi-Kontakten, preisgeben muss.
Zu dem Stasi-Fragenkomplex hatte das Verwaltungsgericht keine Auskunftspflicht der Staatskanzlei gesehen. Die Richter verwiesen unter anderem darauf, dass Tillich selbst ihn betreffende Stasi-Unterlagen im Herbst 2008 öffentlich gemacht und sich dazu ausführlich erklärt habe. Es bestehe kein Anlass, die Glaubwürdigkeit Tillichs zu überprüfen.
Die Staatskanzlei hat wie angekündigt kein Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss vom 7. Mai eingelegt. Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) hatte vor zwei Wochen unter anderem erklärt, dass Tillich zu seinem Amtsantritt als sächsischer Landesminister 1999 die Frage nach "Mandaten oder herausgehobenen Funktionen in oder für politische Parteien oder Massenorganisationen" vor dem Mauerfall 1989 verneint, aber an anderer Stelle der Erklärung seine Mitgliedschaft im Rat des Kreises Kamenz für Handel und Versorgung angegeben habe. Tillich ist seit einem Jahr Ministerpräsident und führt die CDU in die Landtagswahl am 30. August.
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Am 26. Mai. 2009 unter:
politikStichworte:
« Stereotype beeinflussen laut PISA-Studie den Bildungserfolg von Jugendlichen
Deutschland bei EU-Sozialranking im letzten Drittel »

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