sterbehilfe
"Nicht abgespritzt werden wie ein Tier"
Montgomery lehnt Sterbehilfe durch Ärzte strikt ab.
Die Forderung des Medizinethikers Jochen Taupitz, Ärzte sollten Beihilfe zum Suizid leisten, trifft auf heftigen Widerspruch. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte der "Frankfurter Rundschau" (Montagausgabe): "Wir sind keine Mechaniker des Sterbens, wir sollen Leben retten." Taupitz' Äußerungen verstellten den Blick auf das eigentliche Problem, das Defizit an Palliativmedizin.
Nach Gerichtsurteil
Ex-Senator Kusch will angeblich keine Suizidhilfe mehr anbieten
Der Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch will angeblich keine Sterbehilfe mehr leisten. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" vom Freitag (20. Februar) zieht der Jurist damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das ihm am 6. Februar die Beihilfe zum Suizid untersagt hatte. "Ich finde diese Entscheidung zwar falsch, ich werde den Beschluss aber respektieren - ich biete die Suizidbegleitung nicht mehr an", zitierte das Magazin den Ex-Senator. Unmittelbar nach dem Urteil hatte Kusch noch angekündigt, dass er Rechtsmittel dagegen einlegen wolle.
"Kommerzialisierung des Sterbens"
Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot
Der Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag (6. Februar), dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).
Entschließung des Bundesrates
Ländermehrheit will Sterbehilfe-Organisationen beschränken
Der Bundesrat will professionellen Sterbehilfe-Organisationen gesetzliche Schranken setzen. Das "gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zum Zweck der Selbsttötung" müsse unter Strafe gestellt werden, heißt es in einem am Freitag (4. Juli) verabschiedeten Entschließungsantrag der Länderkammer, der von dreizehn Landesregierungen unterstützt wird. Ein von mehreren Ländern vorgelegter Gesetzentwurf wurde zur Beratung an die Bundesrats-Ausschüsse zurückverwiesen. Bei Experten und Vertretern der Opposition stieß das Vorgehen auf Kritik.
Lediglich eine Kanüle legen
Hamburger Ex-CDU-Senator Kusch will "Tötungsautomaten" für Sterbewillige
Der ehemalige Hamburger CDU-Justizsenator Roger Kusch (jetzt Rechte Mitte Heimat Hamburg) will Schwerkranken mit einer so genannten Selbsttötungsmaschine den Suizid ermöglichen. Der Injektionsautomat von der Größe eines halben Schuhkartons biete einen schmerzfreien Soforttod, sagte Kusch am 28. März in Hamburg. Mit einem Knopfdruck könnten Todkranke die Maschine in Gang setzen, die dann aus zwei Spritzen bestimmte Substanzen in die Venen presst. Zuvor muss ein Arzt, dem Kusch Anonymität zusichern will, lediglich eine Kanüle legen.
"Handwerk des Arztes"
Bundesärztekammerchef fordert gesetzliches Verbot von Sterbehilfe
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg Dietrich Hoppe, fordert ein gesetzliches Verbot aktiver Sterbehilfe. Er kritisierte am 21. November im RBB-Inforadio das Vorhaben der Organisation Dignitate, einem Ableger des Schweizer Vereins Dignitas, lebensmüden Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. "Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes und der Ärztin und Beilhilfe auch nicht, das ist seit Hippokrates so", sagte Hoppe. Die Menschen müssten wissen, dass Ärzte für das Leben einträten. Zwar sei es die Aufgabe von Medizinern, "unnötiges Leid zu verhindern, nicht aber den Tod zu bestimmen".
"Druck auf alte Menschen"
Papst prangert Abtreibung und Sterbehilfe an
Papst Benedikt XVI. hat in Wien Abtreibung und aktive Sterbehilfe in sehr scharfer Form verurteilt. Er warnte davor, dass schwerkranke und alte Menschen künftig zum Suizid gezwungen werden könnten. "Das grundlegende Menschenrecht, die Voraussetzung für alle anderen Rechte, ist das Recht auf das Leben selbst.
"Tötung auf Verlangen"
Deutscher Juristentag befasst sich mit Sterbebegleitung
Mit dem Thema Sterbebegleitung befasst sich ab heute in Stuttgart der 66. Deutsche Juristentag. Den Juristen liegt ein Gutachten von Professor Torsten Verrel (Bonn) vor, in dem eine Klarstellung der Fälle zulässiger Sterbebegleitung im Strafgesetzbuch gefordert wird. Verrel lehnt laut Pressemitteilung des Juristentages allerdings "die neuerdings wieder zur Diskussion gestellte Aufhebung des Verbots der Tötung auf Verlangen" ab.
Sterben zu Hause
Ambulante Sterbebegleitung soll erheblich ausgeweitet werden
Schwerstkranke Patienten sollen künftig zu Hause eine Sterbebegleitung erfahren. Die Deutsche Hospiz Stiftung legte am Dienstag in Berlin einen Gesetzentwurf vor, nach dem so genannte "Palliativdienste" bundesweit ein menschenwürdiges Sterben in den eigenen vier Wänden ermöglichen sollen. Das Bundesgesundheitsministerium lobte den Vorstoß. Eigene Eckpunkte für eine Regelung würden derzeit erarbeitet und seien "in wesentlichen Punkten völlig identisch".
Deutsche Staatsangehörigkeit
Justizministerkonferenz lehnt aktive Sterbehilfe ab
Die Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf mehrere Neuregelungen verständigt. Eines der Themen war die aktive Sterbehilfe. Eine Reform des entsprechenden Paragrafen 216 Strafgesetzbuch wird es nicht geben. Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe wurde abgelehnt. Bekräftigt wurde der 2001 einstimmig gefasste Beschluss, wonach eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe weiterhin abgelehnt wird. Zur Begründung verwies die Konferenz auf die Unantastbarkeit fremden Lebens, die Gefahr eines Dammbruchs beim Lebensschutz sowie auf die Sorge vor Missbrauch. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Rechtssicherheit bei der medizinischen Betreuung am Ende des Lebens gewährleistet. Weitere Beschlüsse wurden zur Vaterschaftsanerkennung, zur Juristenausbildung, zum Aktienrecht, zur Rückfallstatistik und zur Zwangsvollstreckung gefasst.
Angst vor Euthanasie
Studie der Uni Göttingen: Sterbehilfe in den Niederlanden auch ohne Einwilligung
Ein Wohn- und Pflegeheim für deutsche und holländische Senioren soll im Bocholter Stadtteil Suderwick entstehen. Das berichtete die Rheinische Post. Das Pilotprojekt soll dem Wunsch vieler Niederländer entgegen kommen, ihren Lebensabend in Sicherheit zu verbringen. Eine Studie der Universität Göttingen ergab, dass in Holland jährlich über 4000 Menschen durch Sterbehilfe getötet werden, in jedem vierten Fall geschehe dies ohne Einwilligung des Patienten.
Gesetzgebung
Kein Recht auf Sterbehilfe
Ein 65-jähriger Vater darf seinen seit drei Jahren im Koma liegenden Sohn nicht sterben lassen. Das Oberlandesgericht München wies die Klage des Mannes am Donnerstag ab. Er wollte ein Pflegeheim in Kiefersfelden zwingen, die künstliche Ernährung abzubrechen. So sollte ein schmerzfreies Nierenversagen herbeigeführt werden. Der inzwischen 38-jährige Mann war nach einem Selbstmordversuch nicht mehr aus der Bewusstlosigkeit erwacht. Der Vater hatte sich zunächst mit lebensverlängernden Maßnahmen einverstanden erklärt.
Ärztetag in Ludwigshafen
Sterbehilfe und Forschung an Stammzellen abgelehnt
Der Deutsche Ärztetag erteilt der Forschung mit embryonalen Stammzellen eine klare Absage. Bei ihrem viertägigen Kongress in Ludwigshafen wandten sich am Mittwoch die 250 Delegierten der insgesamt knapp 370.000 Mediziner in Deutschland gegen eine Öffnung des Embryonenschutzgesetzes. Auch der Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland sei "ethisch nicht akzeptabel", heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließung.
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