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Justizminister sieht Erfolge bei Sozialtherapie für Sexualstraftäter

Sicherungsverwahrung

Niedersachsens Justizminister Christian Pfeiffer (SPD) lehnt Pläne von Unions und Bundeskanzler Schröder ab, wonach künftig für verurteilte Sexualstraftäter auch nachträglich eine unbefristete Sicherungsverwahrung möglich sein soll. "Ein rechtskräftiges Urteil per Beschluss ohne Mitwirkung eines Pflichtverteidigers abzuändern, wäre sehr problematisch", sagte Pfeiffer der in Oldenburg erscheinenden "Nordwest-Zeitung". Ein solches Vorgehen kenne das deutsche Rechtssystem nicht, betonte er.

Zur Äußerung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), wonach Kinderschänder für immer weggeschlossen werden sollten, sagte der Justizminister, der Kanzler könne nicht ernsthaft gemeint haben, dass alle Sexualtäter nicht therapierbar seien. "Dann hätte er nämlich dem Gesetzgeber widersprochen, der mit Zustimmung aller Bundesländer erst 1998 entschieden hat, dass in Deutschland die Sozialtherapie für jeden inhaftierten Sexualtäter eingeführt wird", sagte Pfeiffer. Schröder würde dann ignorieren, dass "seit langem mit viel Erfolg gerade bei jüngeren Sexualtätern Therapie betrieben wird", betonte er.

Pfeiffer schlug vor, dass Richter in Zukunft im Zweifelsfall eine Entscheidung über die Sicherungsverwahrung zunächst für drei Jahre aussetzen sollen. Zunächst einmal sollten Erfahrungen über das Verhalten des Gefangenen in der Haftanstalt vorliegen. "Die Regelung einer einstweiligen Entscheidung, die nach drei Jahren ergänzt wird durch eine endgültige, gilt bereits jetzt als mit dem Recht vereinbar", fügte Pfeiffer hinzu.