Zur Begründung ihres Einstellungsvorschlags verwiesen die Richter unter anderem auf die lange Verfahrensdauer im Verhältnis zu den möglichen Strafen. Bislang sei es noch nicht gelungen, auch nur ansatzweise Feststellungen über das Verschulden der Angeklagten zu treffen. Selbst wenn sich der Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung mit Todesfolge bestätigen sollte, müsse schuldmindernd berücksichtigt werden, "dass insbesondere die schrecklichen Folgen des Brandes ohne eine ganze Kette von tragischen Umständen nicht eingetreten wäre". Auch müsse ein Fehlverhalten anderer, nicht angeklagter Personen mit einkalkuliert werden.
Das Hauptverfahren hatte im Dezember 1999 begonnen. Es würde ohne Einstellung Schätzungen zufolge noch weitere Jahre dauern und zusätzlich fünf Millionen Mark kosten. Der erste Prozess war Ende August vergangenen Jahres wegen eines schwer alkoholkranken Schöffen nach über 40 Verhandlungstagen geplatzt. Daraufhin rollte das Landgericht Düsseldorf am 14. Dezember 2000 das Verfahren mit damals zehn Angeklagten neu auf.
Doch auch der zweite Versuch startete mit Problemen, als es der Verteidigung gelang, mit einem Befangenheitsantrag einen beisitzenden Richter aus dem Prozess zu befördern. Kurz darauf musste ein weiterer Schöffe wegen Besorgnis der Befangenheit ausscheiden, weil gegen ihn Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgerechnet wegen Brandstiftung liefen. Im Februar wurde das Verfahren gegen einen Angeklagten ohne Auflagen eingestellt.