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Hintergründe der Debatte über die Novellierung

Bundestag verschiebt Abstimmung über Stasi-Unterlagen

Das Tauziehen um die umstrittene Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes geht weiter. Der Bundestag verschob am Freitag seine für den Nachmittag geplante Schlussabstimmung über die von der rot-grünen Koalition vorgelegte Gesetzesänderung. Ohne Aussprache behandelte das Parlament in zweiter Lesung einen gemeinsamen Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter von SPD, Grünen und FDP. Mit dem geänderten Gesetzentwurf soll verfassungsrechtlichen Bedenken von Experten Rechnung getragen werden. Die Schlussabstimmung soll nun erst in der nächsten Woche erfolgen, um den Fraktionen nochmals Beratungen zu ermöglichen.

Im Streit über das Stasi-Unterlagengesetz (StUG) prallen zwei Grundpositionen aufeinander. Die eine Seite, zu der neben Union und FDP auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gehört, will den alten Paragrafen 32 des StUG in seiner Richtung beibehalten. Das würde bedeuten, dass Akten von Personen der Zeitgeschichte nur in die Hände von Wissenschaftlern und Journalisten gelangen, wenn die Betroffenen ihre Einwilligung gegeben haben. Die andere Seite - SPD, Grüne, die Stasi-Unterlagen-Beauftragte Marianne Birthler und eine Reihe ehemaliger DDR-Bürgerrechtler - befürchtet ein Ende der Aufklärung anhand der Promi-Akten.

Die andere Seite - SPD, Grüne, die Stasi-Unterlagen-Beauftragte Marianne Birthler und eine Reihe ehemaliger DDR-Bürgerrechtler - befürchtet ein Ende der Aufklärung anhand der Promi-Akten.

Problematisch ist , dass DDR-Funktionäre, die nicht direkt mit der Stasi zusammengearbeitet haben, ihre Akten unter Verschluss halten können. Sie müssen sich nur auf Paragrafen und ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März berufen, das mit seiner Entscheidung über die Akten von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) die Herausgabe an die Einwilligung des Betroffenen geknüpft hatte. Verstorbene können ihre Einwilligung überhaupt nicht mehr geben, so dass deren Akten dauerhaft für die Aufklärung verloren sind. Andere Personen sind von der Stasi-Unterlagenbehörde nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermitteln.

Der Entwurf der rot-grünen Koalition trägt diesen Problemen Rechnung. So sollen ohne Einwilligung Akten herausgegeben werden können, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Rolle eines Funktions- oder Amtsträgers stehen - egal ob Ost oder West. Den Betroffenen wird zuvor die Möglichkeit gegeben, ihre Akten in dem Zustand einzusehen, in dem sie herausgegeben werden sollen. Mögliche Einwände führen zu einer erneuten Abwägung durch die Behörde, die aber die letzte Entscheidung trifft.

Daran stören sich die Gegner einer Novellierung. Sie argumentieren, Stasi-"Opfer" - womit westdeutsche Politiker gemeint sind, die von der Stasi bespitzelt wurden - müssten nicht dulden, dass rechtsstaatswidrig gewonnene Informationen gegen ihren Willen veröffentlicht würden. Die Opferverbände aus der ehemaligen DDR drängen hingegen auf die rasche Novellierung des Gesetzes, um die Akten offen zu halten.