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Ministererlaubnis mit verschärften Auflagen nachgebessert

Fusion E.ON/Ruhrgas

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die umstrittene Übernahme von Ruhrgas durch den Energiekonzern E.ON mit teilweise verschärften Auflagen erneut frei gegeben. Staatssekretär Alfred Tacke bestätigte am Donnerstag in Berlin die Entscheidung vom 5. Juli im Grundsatz und erläuterte die Details der nach einem zweiten Prüfverfahren korrigierten Ministererlaubnis. Die erneute Prüfung war erforderlich geworden, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf Grund von insgesamt acht Beschwerden gegen die Erlaubnis den Vollzug der Fusion aus verfahrenstechnischen Gründen vorläufig gestoppt hatte.

EON-Vorstandsvorsitzender Ulrich Hartmann sagte zu den neuen Auflagen: "Wir haben überlegt, ob wir das überhaupt noch akzeptieren können und wollen". Die zusätzlichen Auflagen verlangten E.ON und Ruhrgas nochmals enorm viel ab: auch Ruhrgas muss sich jetzt von ihren Beteiligungen an Bayerngas und den Stadtwerken Bremen trennen. Alle abzugebenden Unternehmen erhalten Sonderkündigungsrechte für ihre Bezugsverträge. Im Rahmen offener Auktionen muss Ruhrgas jetzt 200 Mrd Kilowattstunden Gas an Wettbewerber verkaufen. Die Mindestpreise lägen dabei deutlich unter dem durchschnittlichen Grenzübergangspreis. Insgesamt gingen laut Hartmann die Auflagen hart an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit beider Unternehmen.

Das Ministerium geht davon aus, dass nunmehr die vom OLG gerügten Verfahrensfehler im Vorfeld der ersten Sondererlaubnis ausgeräumt sind. Tacke kündigte an, noch in dieser Woche beim Gericht die Aufhebung des ergangenen Vollzugsverbots zu beantragen. Er begründete die Freigabe mit wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Vorteilen. Damit werde der Wettbewerb und die Stellung von Ruhrgas auf den Märkten gestärkt. Dies diene der Versorgungssicherheit von Industrie und Verbrauchern. Die Vorteile überträfen die Nachteile.

Es bleibt abzuwarten, wie OLG und Beschwerdeführer auf die Neufassung der Ministererlaubnis reagieren. Mehrere Klageführer hatten bereits nach Bekanntwerden der Grundzüge der neuen Verfügung geäußert, auch die neuen Auflagen gingen noch nicht weit genug. So sagte Stefan Schurig, Leiter des Klima- und Energiebereichs bei Greenpeace: "Die Fusion ist und bleibt wettbewerbsrechtlich unhaltbar und behindert den Klimaschutz.

Der Energieriese E.on wird seine neue Lufthoheit über den bundesweiten Gasmarkt missbrauchen und den Ausbau von dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen behindern. Sie passen ihm nicht ins Konzept, das nur wenige zentrale Grosskraftwerke vorsieht.“ Die dezentralen Anlagen seien wegen ihrer hohen Leistungsfähigkeit aber dringend notwendig für eine klimafreundliche Energieversorgung in Deutschland. Die neuen Auflagen für die Übernahme seien Schurig zufolge reine Kosmetik.

Am 25. September wird vor dem OLG in einer mündlichen Verhandlung über die Beschwerde von Greenpeace verhandelt. Greenpeace hatte beantragt, als Verfahrensbeteiligter zugelassen zu werden. Sollte das Oberlandesgericht Düsseldorf am kommenden Mittwoch der Beschwerde stattgeben, dann muss das Fusionsverfahren erneut aufgerollt werden.