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Unmenschliche Bedingungen für Asylbewerber in Deutschland

Unter Sozialhilfeniveau

Anlässlich des zehnten Jahrestages des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl Geist und Praxis des Gesetzes als inhuman. Mit der Einführung des Sondergesetzes habe der Gesetzgeber die Unterversorgung einer ganzen Personengruppe zum Programm erhoben. Das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz stehe seitdem für soziale Entrechtung und entwürdigende Behandlung. Das Gesetz regelt die Unterhaltsleistungen unter anderem für Asylsuchende und Geduldete, die damit zugleich von den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgeschlossen werden. Eine Sonderstellung unter den sozialen Leistungsgesetzen nehme das Machwerk auch deshalb ein, weil die Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, seit Inkrafttreten niemals der Preissteigerung angepasst worden seien, so die Kritik.

So liege das Leistungsniveau nach dem AsylbLG mittlerweile um mindestens 34 Prozent unter der Sozialhilfe. Wo Sachleistungen oder Gutscheine gewährt würden, liege das Leistungsniveau im Ergebnis vielfach sogar bei weniger als 50 Prozent der Sozialhilfe. Das liege daran, dass die Gutscheine teilweise auf teure Geschäfte begrentzt seien. Diese drastische Leistungskürzung gelte für alle Asylbewerber mindestens drei Jahre lang ? für sehr viele unbefristet.

Mit der Leistungskürzung einher gehe die Regelung, die Leistungen vorrangig in Form von Sachleistungen zu gewähren. Sachleistung bedeutet Essens- und Hygienepakete oder Lebensmittelgutscheine, Kleidung aus der Kleiderkammer etc. Als einzig verfügbares Bargeld, das den gesamten persönlichen Bedarf wie Fahrten mit dem ÖPNV, Telefon, Porto, Genussmittel abdecken soll, werde ein seit 1993 unveränderter Taschengeldbetrag in Höhe von 1,36 Euro pro Tag (40,90 Euro/Monat) ausgezahlt.

Als Sachleistung gelte auch die Unterbringung der Betroffenen in Sammellagern statt Wohnungen. Das beengte Lagerleben über Jahre mache die Menschen psychisch und vielfach auch körperlich krank, kritisiert die Organisation. Wer deutsche Flüchtlingsunterkünfte besucht, treffe auf Menschen, die durch den Verlust der Privatsphäre und durch das für sie geltende faktische Arbeitsverbot depressiv und passiv geworden seien. Viele litten unter schweren chronischen Krankheiten.

Auch Kinder lebten jahrelang unter solchen Umständen. Ein Umdenken sei dabei nicht in Sicht: Bayern wolle derzeit die unbefristete Lagerunterbringung all derjenigen vorschreiben, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Dabei handelt es sich nicht nur um Asylsuchende.

Darüber hinaus werde die medizinische Versorgun oft auf eine Notfallversorgung reduziert. Durch die Einschaltung amtsärztlicher Gutachter werde die Behandlung weiter verschleppt. Anspruch auf Versorgung bestehe nur, wenn die Krankheit entweder ?akut? oder ?schmerzhaft? oder die Behandlung "zur Sicherung der Gesundheit unabweisbar" sei. Um die Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, müsse mit Sozialämtern und Amtsärzten des öfteren bis vor die Gerichte gestritten werden.

Nach Ansicht von Pro Asyl ist der Zweck des Gesetzes die Abschreckung: Die hier lebenden Asylsuchenden sollten schlecht behandelt werden, um andere vom Kommen abzuhalten.

Im von Rot-Grün vorgelegten Zuwanderungsgesetzentwurf seien weitere Verschärfungen vorgesehen. Erstmalig sollten auch solche Personengruppen in die gesetzliche Mangelversorgung einbezogen werden, die aus humanitären oder politischen Gründen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.

Scharf kritisiert die Organisation auch die Politik der CDU/CSU. Sie habe am 08.09.2003 in ihren Gesetzesentwurf zur ?Sicherung der Existenzgrundlagen? ihre Vorstellungen weiterer Repressalien gegenüber Flüchtlingen eingearbeitet. Danach solle Asylbewerbern jede Chance genommen werden, jemals einen Anspruch auf das normale Existenzminimum der Sozialhilfe zu erhalten. Bislang muss nach drei Jahren geprüft werden, ob Betroffene einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Diese Option solle nun ersatzlos wegfallen.