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Abgelehnte Asylbewerber oft politisch verfolgt

UN-Flüchtlingskommissar

Der Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) in Deutschland Jean-Noël Wetterwald ruft dazu auf, ein Scheitern im Asylverfahren nicht mit Missbrauch gleichzusetzen. Zum deutschen Verfassungstag am 23. Mai betonte er, dass die Anerkennung von nur einem Viertel der Asylanträge unter anderem darauf zurückzuführen sei, dass die Betroffenen zwar aus politischen oder ethnischen Gründen verfolgt würden, diese Verfolgung aber nicht direkt vom Staat ausgehe.

Gerade beim sensiblen Thema Asyl bleibe es ein Gebot, differenziert zu argumentieren. Gewiss sei nicht jeder Asylbewerber schutzbedürftig. Es zeuge jedoch von "politischem Verantwortungsgefühl und Fairness, für den Flüchtlingsschutz mit jener Verve einzutreten, die gemeinhin beim Ruf nach Bekämpfung des Asylmissbrauchs deutlich wird".

Wetterwald sagte, die Zahl der wirklichen Flüchtlinge und Schutzberechtigten unter den Asylsuchenden sei in Europa weitaus größer als gemeinhin bekannt. So würden auch in Deutschland pro Jahr rund ein Viertel aller Asylbewerber vom Asyl-Bundesamt oder Gerichten formell bescheinigt, in ihrer Heimat politisch, religiös oder ethnisch verfolgt zu sein. Dies sei umso bemerkenswerter, da hohe verfahrensrechtliche und formaljuristische Hürden den Zugang zum Kreis der Schutzberechtigten von vornherein begrenze.

Außen vor, so Wetterwald, blieben dabei auch Schutzsuchende, die nach internationalen Maßstäben unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen könnten oder schutzbedürftig seien. Dies gelte vor allem für die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die nach der obersten deutschen Rechtsprechung keine Chance auf eine formelle Anerkennung im Asylverfahren hätten.

Betroffen hiervon seien zum Beispiel die Opfer ethnischer Vertreibung oder engagierte Menschen, die in ihrer Heimat von oppositionellen, religiösen Fanatikern verfolgt würden. Deren Ablehnung im Verfahren sei nicht nur für die Betroffenen fatal: "Denn was in der Asylstatistik lediglich als Ablehnung registriert wird, fällt in der öffentlichen Wahrnehmung allzu oft unter Missbrauch".

Der UNHCR-Vertreter betonte, wer der Fremdenfeindlichkeit den Nährboden entziehen wolle, könne deshalb nicht pauschal Asylsuchenden unlautere Motive unterstellen. Unter den abgelehnten Asylsuchenden gebe es sowohl Schutzbedürftige als auch Menschen, die aus asylfremden Gründen nach Deutschland gekommen seien.

Flughafen Frankfurt

Das aus mehreren antirassistischen Gruppen und Asyl-Arbeitskreisen bestehende Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main ruft anläßlich der Todestage von zwei Flüchtlingen zu einer Demonstration am kommenden Samstag auf dem Frankfurter Flughafen auf.

Eine Gedenktafel "für die Opfer der Abschiebepolitik" soll erinnern an den Nigerianer Kola Bankole, "der 1994 infolge Gewaltanwendung bei der Abschiebung in einer Lufthansa-Maschine umgekommen ist." An den Sudanesen Aamir Ageeb, der vor zwei Jahren auf ähnliche Weise starb. Und an Algerierin Naimah Hadjar, "die sich nach 238 unerträglichen Tagen in der sogenannten ,Flüchtlingsunterkunft' - wir nennen es ,Internierungslager' - im Transitbereich des Flughafens das Leben nahm", sp Hagen Kopp, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main.

Vor einem Jahr forderte das Aktionsbündnis die Airport-Betreiber erstmals auf, "einen dauerhaften und angemessenen Platz für diese Gedenktafel im Abflugterminal 1" zur Verfügung zu stellen. Diese lehnten das Begehren nach Angaben des Aktionsbündnisses jedoch ab, da sie "aus Gleichheitsgründen" nicht in der Lage seien "Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen" und baten dafür "um Verständnis".

Am kommenden Samstag nun will das Bündnis die Gedenktafel selbst anbringen. Sprecher Kopp meint, die Mahntafel sei den Flughafenbetreibern "ein Dorn im Auge. Sie widerspricht allzu deutlich dem angepriesenen Ruf des Flughafens als Ort angeblicher Weltoffenheit und grenzenloser Freiheit. Diese Ignoranz werden wir nicht hinnehmen und die Flughafenverantwortlichen mit unserer Aktion auf öffentlicher Ebene konfrontieren."

Professor Andreas Buro vom Komitee für Grundrechte und Demokratie hat seine Mitwirkung an der öffentlichen Anbringung der Gedenktafel ebenso zugesagt wie Helga Dieter vom Frankfurter Verein "Courage gegen Rassismus", Hans Branscheidt von medico international und Pater Gregor Bökermann (Afrikamissionare - Weiße Väter).

Am 22-05-2001

Grundrecht auf Asyl

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), plädiert für eine Veränderung der Asylverfahren in Deutschland. Ein faires, effizientes und zügiges Verfahren liege auch im Interesse der Flüchtlinge, betonte Beck am Donnerstag in Berlin. Es könne aber keine Verkürzung der Rechtswege eben, um zu schnelleren Asylverfahren zu kommen. Die Grünen-Politikerin mahnte zugleich eine "angemessene Berücksichtigung von nichtsstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung" im Asylverfahren an. Es sei nicht effizient, ein Asylgesuch abzulehnen, obgleich der Betreffende aufgrund einer offensichtlichen Schutzbedürftigkeit nicht abgeschoben werden könne. Notwendig sei, die Schutzbedürftigkeit von Asylbewerbern beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge umfassender aufzuklären.

Dies würde in mehr Fällen zu einer Anerkennung der "Flüchtlingseigenschaft" oder von rechtlichen Abschiebungshindernissen führen und damit die Verwaltungsgerichte von diesen Verfahren entlasten, betonte Beck. Sie verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass das Bundesamt 1999 etwa in 1.000 Fällen Abschiebungshindernisse nach Paragraph 53 des Ausländergesetzes anerkannt habe, diese Zahl sich aber nach den gerichtlichen Entscheidungen auf mehr als 8.000 erhöht habe.

Für "dringend erforderlich" hält die Ausländerbeauftragte zudem eine "sachkundige und neutrale Erstberatung" der Asylbewerber über das Verfahren. Eine ordentliche Verfahrensberatung könne Missverständnissen und Fehlentscheidungen vorbeugen und die Anhörung beim Bundesamt entlasten. Wichtig sei ferner eine "hohe Qualifikation" der Einzelentscheider im Bundesamt.

Auch erforderten zügige Asylverfahren eine gute Personal- und Sachausstattung des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, fügte Beck hinzu. Die Zahl von 400 Einzelentscheidern im Bundesamt erscheine jedoch zu gering für eine "zügige Durchführung eines qualitativ guten Asylverfahrens". Dies gelte insbesondere im Verhältnis zur Gesamtzahl der 2.000 Mitarbeiter des Bundesamtes.

Am 20-07-2001

Asylbewerber

Die Zahl der Asylbewerber ist im vergangenen Jahr um 12,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Insgesamt beantragten 88 287 Personen in Deutschland Asyl, 9723 mehr als im Jahr 2000, teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mit. Lediglich im Dezember war demnach ein Rückgang der Bewerberzahlen um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen.

Auch die Quote der anerkannten Asylsuchenden stieg 2001 deutlich, von drei Prozent aller entschiedenen Fälle im Vorjahr auf nun 5,3 Prozent. Ein noch stärkerer Anstieg war beim Abschiebeschutz zu verzeichnen, der im vergangenen Jahr in 15,9 Prozent der Fälle gewährt wurde (2000: 7,9 Prozent). 54,8 Prozent der Anträge wurde abgelehnt.

Die meisten Asylbewerber kamen auch 2001 aus dem Irak. Mit insgesamt 17 167 Antragstellern war hier ein Zuwachs um 48 Prozent zu verzeichnen. Auf Platz zwei in der Liste der Herkunftsländer stand dieses Mal die Türkei mit 10 869 Bewerbern (plus 21,2 Prozent), gefolgt von Jugoslawien, das mit 7758 Bewerbern einen Rückgang gegenüber 2000 um 30,2 Prozent aufwies. Aus Afghanistan kamen 5837 Asylbewerber, 8,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die prozentual stärksten Zuwächse gab es bei der Russischen Förderation (63,7 Prozent) und Vietnam (59,6 Prozent), die auf Platz fünf und sechs der Liste liegen.

Der Anstieg der Bewerberzahlen unterstreicht nach Ansicht von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) "die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Zuwanderungsrechts, einschließlich des Asylverfahrensrechts". Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf habe unter anderem zum Ziel, die Asylverfahren zu straffen und beschleunigen sowie den Missbrauch einzudämmen.

Im Gegensatz zum Trend des übrigen Jahres waren die Zahlen im Dezember wieder rückläufig. Insgesamt beantragten im letzten Monat des Jahres 5576 Menschen in Deutschland Asyl, 2430 weniger als noch im November (minus 30,4 Prozent). Von dem Rückgang betroffen waren alle Herkunftsländer der Spitzengruppe, mit Ausnahme Russlands, bei dem die Bewerberzahlen auf dem Stand vom November blieben. Auch die Anerkennungsquote lag im Dezember mit 2,7 Prozent deutlich unter dem Jahresdurchschnitt 20001 und sogar unter dem des Vorjahres. In 12,1 Prozent der 8273 im Dezember entschiedenen Fälle wurde Abschiebeschutz gewährt. Der Anteil der abgelehnten Fälle lag im Dezember hingegen mit 66 Prozent wieder über dem Jahresdurchschnitt.

Am 09-01-2002

Zuwanderung

Die Zahl der Asylbewerber ist im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 1987 gesunken. Wie Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Mittwoch in Berlin mitteilte, stellten insgesamt 71.127 Personen erstmals einen Asylantrag, das sind 19,4 Prozent weniger als 2001. Insgesamt entschied das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über rund 130.000 Fälle, davon wurden 2.379 Personen Asyl gewährt. 4.130 erhielten Abschiebeschutz, bei rund 80 000 wurde der Asylantrag abgelehnt. 43.176 Fälle hätten sich, so der Minister, "anderweitig erledigt".

Der Rückgang sei in erster Linie auf die "Vorauswirkung des Zuwanderungsgesetzes zurückzuführen", betonte Schily. Mit der Gesetzesvorlage sei deutlich gemacht worden, dass missbräuchliche Asylaufenthalte in Deutschland künftig leichter und rascher beendet werden können. Er bekräftigte zugleich, dass die Bundesregierung noch im Januar den Gesetzentwurf erneut ins parlamentarische Verfahren einbringen wolle. Das Vorhaben war im Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Formfragen gescheitert.

Den Angaben gingen die Antragszahlen aus allen zehn Hauptherkunftsländern zurück. An erster Stelle beim prozentualen Rückgang lag Afghanistan. Rund 2800 Flüchtlinge dieses Landes suchten Schutz in Deutschland, 52,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Asylbewerberzahl aus dem Irak ging um 40,3 Prozent auf etwa 10.000 Antragsteller zurück. Auch aus Jugoslawien (-3,9), der Türkei (-11,9) und aus Russland (-10,3) kamen weniger Flüchtlingsanträge als vor einem Jahr.

Am 08-01-2003

Flüchtlinge

In den vergangenen Jahren ließ Bundesinnenminister Otto Schily es sich nicht nehmen, die Asyljahresstatistik vor dem 10. Januar zu präsentieren und mit markigen Worten zu kommentieren. In diesem Jahr ist dies anders. Mitte Januar liegt die Statistik noch nicht vor. PRO ASYL vermutet: Schily befindet sich im Erklärungsnotstand. Ende November 2003 lag die Zahl der Asylanträge mit 47.154 um 28,9 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Fast 20.000 Menschen weniger hatten in diesem Zeitraum Asyl beantragt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Als Asylberechtigte wurden 1.436 Personen (1,7 Prozent) anerkannt. Abschiebungsschutz nach § 51 Absatz 1 des Ausländergesetzes erhielten 1.519 Personen (1,7 Prozent). Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge traf in diesem Zeitraum 86.657 Entscheidungen.

Dieser historische Tiefstand erfordere laut Pro Asyl eine Erklärung. Wenn alle Flüchtlinge, die in Deutschland im Jahre 2003 effektiven Schutz vor Verfolgung erhalten haben, in eine mittlere Konzerthalle passen, dann werde jedes Lippenbekenntnis des Bundesinnenministers und der rotgrünen Regierung zum Flüchtlingsschutz unglaubwürdig. Otto Schily plane offenbar eine Zukunft ohne Flüchtlinge.

Am 16-01-2004

Afrikaner ohne Asyl-Prüfung

Die Zahl der Asylbewerber ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gesunken. Gegenüber 2004 ging sie um 18,8 Prozent auf 28.914 zurück, wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Sonntag in Berlin sagte. Dies sei der niedrigste Stand seit 1983. Damit habe sich ein Trend fortgesetzt, der seit der Asylrechtsreform 1993 zu beobachten sei. Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl kritisierte, angesichts der Tatsache, dass politische und ethnische Verfolgung, Kriege und andere Fluchtgründe im letzten Jahr nicht abgenommen hätten, bedeute dies, dass Deutschland nicht willens sei, seinen Beitrag zur Aufnahme von Flüchtlingen zu leisten. Insbesondere afrikanische Flüchtlinge seien gefährdet, weil die südeuropäischen Staaten völkerrechtswidrige Massenabschiebungen ohne Prüfung der Asylberechtigung durchführten.

Die meisten Asylbewerber kamen aus Serbien und Montenegro (5522 Anträge), gefolgt von Bewerbern aus der Türkei (2958) und dem Irak (1983). Pro Asyl kritisierte, unter den zehn Hauptherkunftsländern finde sich kein einziger afrikanischer Staat. Flucht und Migration insbesondere aus dem subsaharischen Afrika bleibe Sache der südeuropäischen Staaten. Doch diese hätten im vergangenen Jahr die militärische Abschottung der EU-Südgrenze vorangetrieben und unter Bruch des Völkerrechtes Massenabschiebungen von Flüchtlingen durchgeführt, denen ein Prüfungsverfahren verwehrt geblieben sei.

Im vergangenen Jahr erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laut Bundesinnenministerium 411 Personen als Asylberechtigte an. Das waren 0,9 Prozent der Entscheidungen. 2053 Personen (4,3 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Dass diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist, ist nach Ansicht von Pro Asyl auf die mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführte Regelung zurückzuführen, dass auch Familienangehörige von Konventionsflüchtlingen diesen Status erhalten. Rechne man diesen Effekt heraus, stelle sich die Quote noch negativer dar.

28.109 Asylanträge (58,4 Prozent) wurden abgelehnt und 17.529 Anträge (36,4 Prozent) anderweitig erledigt. Bei 657 Personen wurden den Angaben zufolge Abschiebungshindernisse festgestellt. Schäuble kündigte an, in Zukunft wolle man die Ausreisepflicht bei nicht bleibeberechtigten Personen "noch effektiver" durchsetzen.

Am 09-01-2006

Soziale Grundsicherung

Asylbewerber sollen nach dem Willen des Bundesrates keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Eine entsprechende Klarstellung forderte die Länderkammer in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur eine soziale Grundsicherung erhalten sollten, "nicht aber zusätzliche familienpolitische Leistungen wie Kindergeld, Erziehungsgeld oder jetzt in der Nachfolge Elterngeld".

Eltern, die zur Betreuung eines nach 2006 geborenen Kindes im Beruf pausieren oder bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, sollen ein Jahr lang 67 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. Gutverdienende Eltern sollen bis zu 1800 Euro im Monat Elterngeld erhalten. Eltern mit niedrigen Einkünften sollen künftig offenbar schlechter gestellt werden als heute. Zwei "Partnermonate" können sich als Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil - in der Regel der Vater - eine Auszeit für die Betreuung nimmt. Alleinerziehende sollen das Elterngeld 14 Monate lang erhalten.

Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten soll dem Regierungsentwurf zufolge zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt werden. Demgegenüber plädierte der Bundesrat dafür, die Frist zwischen den Geburten auf 36 Monate auszuweiten. Auch in diesem Punkt folgte die Länderkammer der Beschlussempfehlung ihrer Ausschüsse.

Am 10-07-2006

Anschlag auf Sozialhilfestelle für Asylbewerber

Die vom Berliner Kammergericht verhängten Haftstrafen gegen fünf frühere Mitglieder der linksextremen Terrorgruppe "Revolutionäre Zellen" (RZ) sind nun in allen Fällen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Freitag auch die letzte noch anhängige Revision eines heute 58-jährigen Angeklagten. Das Kammergericht hatte ihn im März 2004 unter anderem wegen Anschlägen aus den 1980er Jahren zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 3. Strafsenat des BGH betonte, die Verteidigung habe bewusst eine "unwahre Verfahrensrüge erhoben". Dies sei "rechtsmissbräuchlich".

Die Urteile gegen vier weitere Ex-RZ-Mitglieder waren bereits rechtskräftig geworden. Der BGH hatte Ende Juni die Revision der 59-jährigen Sabine Eckle verworfen, die wie ihr Ehemann Rudolf Schindler wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde.

Gegenstand der Verurteilung aller fünf Angeklagten sind die Sprengstoffanschläge auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin-Wedding im Februar 1987 und auf die Siegessäule im Januar 1991, zudem die Schusswaffenattentate auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, im Oktober 1986 und auf den damaligen Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher, im September 1987. (AZ: 3 StR 284/05 - Urteil vom 11. August 2006)

Am 11-08-2006

Grundsatz der Gleichbehandlung

Schmerzensgeld darf auf Leistungen für Asylbewerber künftig nicht mehr angerechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die seit 1993 geltende gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig, heißt es einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der Gesetzgeber müsse bis 30. Juni 2007 eine Neuregelung treffen.

Bislang zählte im Asylbewerberleistungsgesetz eine Schmerzensgeldzahlung zum anrechenbaren Einkommen und Vermögen von Asylbewerbern - anders als bei Sozialhilfeempfängern. Die Karlsruher Richter sahen dadurch Asylbewerber unzulässig benachteiligt. Es sei mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren, dass Asylbewerber Schmerzensgeld für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssten, bevor sie staatliche Leistungen erhielten.

Die Verfassungsbeschwerde eines aus Bosnien-Herzegowina stammenden Mannes hatte damit Erfolg. Er und seine Familie hatten in Deutschland um Asyl nachgesucht und seit März 1995 Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten. Im August 1997 wurden die Ehefrau und ein Kind des Mannes Opfer eines Verkehrsunfalls. Sie erhielten ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 12 700 Euro. Daraufhin lehnte das Landratsamt Tübingen die weitere Gewährung von Asylbewerber-Leistungen für die Familie ab, da das Schmerzensgeld als Vermögen angerechnet und zunächst "verbraucht" werden müsse. Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Auffassung bestätigt.

Dem widersprach jetzt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Schmerzensgeld habe "eine Sonderstellung" innerhalb der Einkommens- und Vermögensarten. Es diene dem Ausgleich von Leiden, die über den Schadensfall hinaus anhielten, und habe "nicht die Funktion eines Beitrags zur materiellen Existenzsicherung". (AZ: 1 BvR 293/05 - Beschluss vom 11. Juli 2006)

Am 02-11-2006

"Nicht so gemeint"

Im Prozess um den Tod eines Asylbewerbers im Dessauer Polizeigewahrsam haben die beiden angeklagten Polizisten jede Schuld von sich gewiesen. In dem am Dienstag vor der Schwurgerichtskammer des Dessauer Landgerichts eröffneten Verfahren wirft die Anklage den 46 und 44 Jahre alten Polizisten Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vor. Der Afrikaner war am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle infolge eines Feuers ums Leben gekommen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte bei einem rechtzeitigen Eingreifen der Beamten das Leben des 23-Jährigen aus Sierra Leone gerettet werden können.

Die Beamten sollen die Hilferufe des an Händen und Füßen gefesselten Afrikaners überhört und das Signal des Rauchmelders ignoriert haben. Vorher soll bei der Durchsuchung des Mannes ein Feuerzeug übersehen worden sein, mit dem dieser später seine gepolsterte Pritsche anzündete. Laut Anklage starb der Mann sechs Minuten nach Ausbruch des Feuers in seiner Zelle.

Der damalige Dienstgruppenleiter äußerte sich betroffen über das Geschehen. Er habe das Leben des Afrikaners aber nicht retten können, beteuerte der 46-Jährige. Für Äußerungen wie "Piekste mal nen Schwarzafrikaner", die er bei der Blutprobe dem herbeigerufenen Arzt gegenüber gemacht habe, entschuldigte er sich. Die Worte seien nicht so gemeint gewesen.

Entgegen der Anklage will der Dienstgruppenleiter rechtzeitig auf das Alarmsignal des Rauchmelders reagiert haben. Beim Öffnen der Zelle sei ihm und einem Kollegen beißender Rauch entgegen gekommen.

Der mitangeklagte 44 Jahre alte Beamte widersprach der Darstellung, er könnte bei der Durchsuchung des Asylbewerbers das Feuerzeug übersehen haben. Das spätere Opfer könnte sich das Feuerzeug im Vernehmungszimmer vom Tisch genommen haben, ließ er seinen Verteidiger erklären.

Als Nebenkläger treten in dem Prozess die Eltern und der Bruder des Toten auf. Sie forderten eine umfassende Aufklärung der Vorgänge. Gleichzeitig kritisierten sie die Anklage, die aus ihrer Sicht "lauter Hypothesen mit wenig plausiblen Darstellungen" beinhaltet. Sie fordern auch die Klärung eines Falls von 2002, bei dem im selben Polizeirevier ein Mensch ums Leben kam.

Das Verfahren wird sich in die Länge ziehen. Das Gericht beraumte weitere Verhandlungstage an, so dass nun frühestens Mitte Mai mit einem Urteil zu rechnen ist. Bei einem Schuldspruch droht dem 46-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren. Für den Mitangeklagten reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Der Prozess findet im Beisein internationaler Beobachter statt. Weil die Polizei Demonstrationen befürchtete, war das Gerichtsgebäude weiträumig abgesperrt. In der Nähe des Gerichts wurde eine Mahnwache abgehalten.

Am 27-03-2007

Aussagen relativiert

Im Prozess gegen zwei Polizisten wegen des Todes eines Asylbewerbers im Dessauer Polizeigewahrsam hat die Hauptzeugin der Anklage frühere Aussagen relativiert und ihren Kollegen entlastet. Entgegen ursprünglichen Behauptungen sagte die Beamtin am Donnerstag vor dem Landgericht Dessau aus, dass es bei der Reaktion auf einen Brandalarm in einer Polizeizelle zu keinen Verzögerungen gekommen sei. Nach dem Ertönen der Rauchmeldeanlage sei alles zügig abgelaufen, sagte die 39-jährige Polizeibeamtin, die am Brandtag gemeinsam mit dem angeklagten Gruppenleiter Dienst hatte. Bei dem Brand am 7. Januar 2005 war ein 23 Jahre alter Asylbewerber aus Sierra Leone ums Leben gekommen.

Zunächst hatte die Beamtin ausgesagt, dass erst auf ihr Drängen hin der angeklagte Dienstgruppenleiter nach einer gewissen Zeit in den Zellentrakt gelaufen sei. Vor Gericht sagte sie dagegen aus, dass der Dienstgruppenleiter unmittelbar nach Brandausbruch in den Gewahrsamstrakt gerannt sei. Alles sei kontinuierlich und ohne Pause abgearbeitet worden.

Der Vorsitzende Richter hielt der Frau vor, dass ihre Aussagen vor Gericht von denen bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter gemachten abwichen. Darauf hin entgegnete sie, dass sie ihre Aussagen am Brandtag unter psychischer Belastung gemacht habe. Auch von ihrem damaligen Anwalt habe sie sich getrennt, dieser soll entgegen ihren Formulierungen andere Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht haben. Gegen die Frau läuft noch ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage.

Noch vor Verhandlungsbeginn drohte eine Eskalation im Gerichtssaal. Mehrere Schwarzafrikaner fühlten sich nach eigener Aussage "unwohl", weil aus ihrer Sicht unter den Zuhörern ein Neonazi saß. Daraufhin kam es zu Rufen "Der Nazi muss raus". Mehrere Justizbeamte schritten ein.

Am 19-04-2007

Versuchter Mord

Ein halbes Jahr nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im sachsen-anhaltischen Sangerhausen müssen sich seit dem 26. Juni vier mutmaßliche Täter aus der Neonazi-Szene vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern und der Frau im Alter von 21 bis 27 Jahren versuchten Mord sowie besonders schwere Brandstiftung vor. Zum Prozessauftakt vor der Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts Halle schwiegen die Angeklagten. Die Nebenklage, die die Interessen von drei Afrikanern vertritt, wirft der Stadt Sangerhausen vor, sich nach dem Anschlag nicht ausreichend um das Schicksal der betroffenen Asylbewerber gekümmert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten aus Sangerhausen und Bad Düben für den Anschlag am 6. Januar Mordmotive wie niedere Beweggründe und Heimtücke zur Last. Nach einer Feier in der Neonazi-Szene sollen sie am frühen Morgen zunächst an einer Tankstelle 1,6 Liter Benzin gekauft und diese dann in drei leere Flaschen gefüllt haben. Die drei Männer haben laut Staatsanwaltschaft die Molotow-Cocktails anschließend auf zwei Fenster im Erdgeschoss und im ersten Stock des Asylbewerberheims geworfen. Die Frau soll als Gehilfin agiert haben. Einer der Bewohner bemerkte den Anschlag, flüchtete durch ein Fenster und alarmierte die Mitbewohner. Verletzt wurde niemand.

Die Anklage geht davon aus, dass die Tat aus Rache für einen länger zurückliegenden vermeintlichen Messerangriff eines dort wohnenden Asylbewerbers auf einen der Angeklagten begangen wurde. Die Beschuldigten hätten sich das Heim bewusst ausgesucht. Zudem sei die Tat aus einer ausländerfeindlichen Gesinnung heraus geschehen.

Die drei Afrikaner, die sich bei dem Anschlag rechtzeitig in Sicherheit bringen konnten und unverletzt blieben, treten als Nebenkläger auf. Sie blieben am 26. Juni nur kurze Zeit im Verhandlungssaal. Die Männer litten noch heute unter dem Anschlag, sagte Nebenklagevertreterin Franziska Nedelmann. Ihren Vorwurf, die Tat sei zunächst verharmlost worden, wies der Vorsitzende Richter zurück.

Zwei der vier Angeklagten sitzen seit der Tat in Untersuchungshaft, die zwei anderen seit Anfang Mai. Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird frühestens Ende August erwartet. Am 5. Juli sollen die ersten Zeugen gehört werden.

Am 26-06-2007

Auch Europarat mahnt Deutschland

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisiert eine "skandalöse Unterversorgung von Asylbewerbern" in Deutschland. Die Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien seit dem 01. Juli 1993 nicht mehr angehoben worden und betrügen immer noch 184,07 Euro (360 DM), so Jelpke unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Linksfraktion. Angesichts der Preissteigerungen seien die "Leistungen" real um über 20 Prozent gesunken "und sinken weiter". Hinzu komme, dass sie oft als "Sachleistungen minderer Qualität von privaten Anbietern in die Massenunterkünfte geliefert" würden. Asylbewerber und Geduldete erhielten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lediglich das physische Existenzminimum auf dem Stand von 1993.

Dieses Gesetz sei 1993 Teil des "Asylkompromisses" von Union, SPD und FDP gewesen. Damals sei auch vereinbart worden, die Regelsätze analog zur Sozialhilfe regelmäßig anzuheben, so Jelpke. "Doch stattdessen wurde die Bezugsdauer von zunächst einem Jahr auf inzwischen vier Jahre verlängert und der Kreis der Betroffenen ausgedehnt."

Derzeit leben den Angaben zufolge über 90.000 Menschen in Deutschland, die länger als drei Jahre die deutlich verringerte Sozialhilfe beziehen und lediglich eine medizinische Notfallversorgung in Anspruch nehmen können. Gut 80.000 der insgesamt 193.000 Leistungsempfänger lebten im Jahr 2006 in Sammelunterkünften.

Mehrfach haben Menschenrechtsorganisationen und Fachleute wie der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, auf die menschenunwürdigen und gesundheitsgefährdenden Lebensbedingungen der Betroffenen vor allem in den Massenunterkünften hingewiesen.

Am 14-05-2008

Armut in Deutschland

Nach Auffassung der obersten deutschen Sozialrichter ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, in absoluter Armut leben. Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine "Hartz-IV"-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter am Donnerstag (13. November).

Ziel der Hartz IV-Gesetze sei es, die Hilfeempfänger möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, erklärte der Senat. Ausländer, die nicht dauerhaft in Deutschland leben, dürften deshalb ausgeschlossen werden.

Mit dem Urteil wies das BSG die Klage einer Mutter mit ihrer Tochter aus dem Kosovo ab, die 1992 in die Bundesrepublik eingereist waren. Beide haben aber nur befristete Aufenthaltserlaubnisse und bekommen daher nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Nach dem 1993 eingeführten Gesetz bekommen Asylbewerber sowie geduldete und ausreisepflichtige Ausländer in der Regel nur einen geringen Bargeldbetrag in Höhe von 40,90 Euro im Monat. Ernährung, Kleidung und Unterkunft werden üblicherweise darüber hinaus als Sachleistungen gewährt. Erst nach zweijährigem Aufenthalt in Deutschland gibt es Leistungen in Höhe der normalen Sozialhilfe.

(Az.: B 14 AS 24/07 R)

Am 13-11-2008

BGH muss Urteil prüfen

Der Prozess um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten gegen das am Montag (8. Dezember) ergangene Urteil Revision ein. Darin waren die beiden angeklagten Polizeibeamten vom Landgericht Dessau-Roßlau vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung beziehungsweise der Körperverletzung mit Todesfolge mangels Beweisen freigesprochen worden. Nach der Urteilsverkündung war es im Gerichtssaal zu Tumulten gekommen.

Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Zelle im Dessauer Polizeirevier an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Angeblich soll er die Matratze in seiner Zelle mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben, obwohl er an Händen und Beinen gefesselt war.

Jalloh, bei dem ein Alkoholwert von rund drei Promille gemessen wurde, war zuvor wegen Belästigung von Frauen und Widerstandes gegen Polizisten in Gewahrsam genommen worden. Der Dienstgruppenleiter soll nicht schnell genug auf das Signal des Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert haben. Dem mitangeklagten Beamten wird vorgeworfen, das Feuerzeug bei dem Afrikaner übersehen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten 48 Jahre alten Polizeihauptkommissar, der am Brandtag als Dienstgruppenleiter eingesetzt war, eine Geldstrafe von 4800 Euro gefordert und auf Freispruch für den mitangeklagten 46 Jahre alten Polizeimeister plädiert. Die Nebenklage, die die Eltern und den Bruder des Verstorbenen vertrat, hatte für den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe gefordert.

Während die Revision der Nebenklage sowohl den Freispruch des Dienstgruppenleiters und des anderen Beamten betrifft, richtet sich der Widerspruch der Staatsanwaltschaft nur gegen den Freispruch des 48-Jährigen Dienstgruppenleiters.

Am 11-12-2008