NABU fordert strenges "Reinheitsgebot" für Natur und Landschaft
Gentechnik und Landwirtschaft
Eine konsequente Formulierung von Abstands- und Haftungsregeln im Sinne des Verursacherprinzips sei die einzige Möglichkeit, eine Koexistenz mit einer gentechnikfreien Natur- und Kulturlandschaft langfristig zu garantieren. Daher müssten Hersteller und Anwender von gentechnisch veränderten Organismen die Kosten und Risiken tragen, wenn andere durch die Anwendung von Gentechnik beeinträchtigt würden. Die Beweislast müsse beim Nutzer der Gentechnik liegen. "Solange mögliche Gefahren und Risiken der Gentechnik für natürliche Ökosysteme noch weitgehend unerforscht sind, lehnt der NABU die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen grundsätzlich ab", betonte Billen.
Die aktuelle Novelle des Gentechnikgesetzes müsse unbedingt gewährleisten, dass eine gentechnikfreie Landwirtschaft weiterhin möglich ist. Zu diesem Zweck muss nach Auffassung des NABU eine "gute fachliche Praxis" für die Nutzung der Gentechnik definiert werden. "Es müssen Pflichten und Maßnahmen der Landwirte festgelegt werden, die eine gentechnische Verunreinigung konventioneller Produkte und natürlicher Ökosysteme verhindern", so Billen.
Als weiterer zentraler Schritt müssten gentechnikfreie Regionen und Schutzzonen für ökologisch sensible Gebiete eingerichtet werden. Wenn dies nicht gelinge, sei zu befürchten, dass eine nachhaltige, naturverträgliche Landnutzung in einigen Jahrzehnten nicht mehr sichergestellt sei. "Das einzigartige Erbe unserer biologischen und genetischen Vielfalt darf nicht kurzfristigen Wirtschaftsinteressen geopfert werden", so Billen.