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Jugendliche unter 18 fordern aktives Wahlrecht

Petition zur Kenntnis genommen

Der Deutsche Bundestag nimmt die Forderung ernst, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht aufzuheben. Dies hatten mehr als 2.000 Kinder und Jugendliche mit der Petition "Ich will wählen" gefordert. Nach Angaben der Initiatoren habe sich der Petitionsausschuss sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Petition den Fraktionen "zur Kenntnis" zu geben. Das Plenum des Bundestages sei damit einer entsprechenden, einstimmig gefassten Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt. Mit der Petition forderten die unter18jährigen Unterzeichner, ?an Wahlen und Abstimmungen ? höchstpersönlich und ohne Stellvertretung durch Eltern ? teilnehmen? zu können. Dafür solle der Bundestag die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Konkret stellten sich die Gegner jeglicher Wahlaltersgrenze folgende Regelung vor: Sobald jemand das erste Mal an einer Wahl teilnehmen möchte, geht er höchstpersönlich zu seinem örtlichen Wahlamt, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Dabei spiele es keine dann keine Rolle mehr, ob jemand 7, 16 oder 25 Jahre alt sei. "Mit diesem Beschluss wird unsere Forderung - anders als bisher - offiziell nicht mehr als unbegründet abgetan sondern ernst genommen", kommentierte die 17jährige Anna Georgi aus dem Kampagnenbüro. Niemand dürfe auf Grund seines Alters am Wählen gehindert werden.

Der Petitionsausschuss nahm in seinem Beschluss auch Bezug auf die Debatte um den Antrag ?Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht ab Geburt?, den eine interfraktionelle Gruppe von 47 Abgeordneten in den Bundestag eingebracht hatte. Der Ausschuss sei der Auffassung, "dass die Fraktionen gerade auch die Meinung der minderjährigen Bevölkerung, das heißt. derjenigen, die es angeht, einbeziehen sollten." Die Petenten hätten in ihrer Petition einige Argumente für eine Abschaffung der geltenden Altersbeschränkung beim Wahlrecht angeführt, die es wert seien diskutiert zu werden, heißt es in der Empfehlung weiter.

Der Anfang April in erster Lesung im Bundestag behandelte interfraktionelle Antrag sehe zwar vor, dass Kinder von Geburt an wahlberechtigt sind, aber die eigentliche Stimmabgabe bis zum 18. Lebensjahr bleibe den Eltern vorbehalten, kritisiert das Kampagnenbündnis. Befürworter dieses Antrags argumentierten unter anderm mit dem in unserer Verfassung verankerten Prinzip der Allgemeinheit der Wahl, wohingegen Kritiker warnen, dass gegen das ebenfalls verfassungsrechtliche Prinzip der Höchstpersönlichkeit der Wahl verstoßen werde, wenn Eltern für ihre Kinder wählen. "Unser Vorschlag, Kinder selber wählen zu lassen, ist daher einer optimaler Kompromiss, weil sowohl die Höchstpersönlichkeit als auch die Allgemeinheit der Wahl gewährleistet sind", meint Martin Wilke aus dem Berliner Kampagnenbüro.

Mehr als die Hälfte (61,4%) derjenigen, die sagen "Ich will wählen", sind jünger als 16. Bei einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bliebe ihr Wille zu wählen weiterhin unberücksichtigt. Auch die Tatsache, dass mehr 15- als 17jährige die Petition unterschrieben haben, werfe ein bezeichnendes Licht auf die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16. Und auch mit Wahlalter 14 wären noch nicht alle zufriedengestellt, das mehr als jeder vierte Unterschreibende (26,5%) unter 14 sei.

Das Kampagnenbündnis setzt sich zusammen aus jugendlichen Vertretern von Kinder- und Jugendparlamenten, Schülervertretungen und ganz verschiedenartigen Jugendorganisationen. Vor etwa eineinhalb Jahren wurde die Petition an Bundestagsvizepräsidentin Dr. Antje Vollmer überreicht.