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Energiekonzern RWE spendierte CDU-Politiker jährlich 60.000 Euro und Gratis Strom

"Jederzeit zur Verfügung"

Der Energie- und Atomkonzern RWE zahlt dem Chef der CDU-Sozialausschüsse (CDA), Hermann-Josef Arentz, offenbar jährlich ein Gehalt dafür, dass der Politiker dem Unternehmen "jederzeit zur Verfügung" steht. Nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" vom Freitag steht dem Jahresgehalt des Landtagsabgeordneten von rund 60.000 Euro und einem Stromdeputat von 7500 Kilowattstunden jährlich "keine erkennbare Arbeitsleistung" gegenüber.

Im Gespräch mit der Zeitung bestätigte Arentz, der seit 1980 im Düsseldorfer Landtag arbeitet, diese Angaben im Wesentlichen. Er sei seit 1992 Mitarbeiter des Braunkohleunternehmens Rheinbraun AG, die der RWE Power AG gehört. In den Anfangsjahren habe er noch regelmäßig für das Unternehmen gearbeitet.

Mit zunehmender politischer Verantwortung sei das jedoch immer weniger geworden. "Ich stehe dem Unternehmen aber jederzeit zur Verfügung, wenn ich gebraucht werde", betonte Arentz. Der CDA-Bundesvorsitzende unterstrich, ein Politiker könne seine "innere Unabhängigkeit" nur bei entsprechender finanzieller Ausstattung bewahren.

Politiker gewinnt durch Gelder von Energiekonzern "innere Unabhängigkeit"

Der CDA-Bundesvorsitzende sagte, ein Politiker könne seine "innere Unabhängigkeit" nur bei entsprechender finanzieller Ausstattung bewahren. "Da ich weder Beamter auf Lebenszeit noch von Hause aus reich bin, musste ich mir ein zweites Standbein schaffen.".

Ein Sprecher des Energiekonzerns teilte mit, Arentz verfüge über "umfassende sozialpolitische Kompetenz", die er in der Vergangenheit insbesondere in die RWE Rheinbraun AG eingebracht habe. Aufgrund der zunehmenden zeitlichen Belastung durch seine politische Funktion habe er diese Tätigkeit sukzessive reduziert und zuletzt noch für "punktuelle Beratung" zur Verfügung gestanden.

"Nach der Neustrukturierung von RWE Rheinbraun und RWE Power", die schon geraume Zeit zurückliegt, "ist über die weitere Verwendung von Herrn Arentz im Unternehmen gesprochen worden", schrieb RWE Power in einer Pressemitteilung. Zu welchem Ergebnis man gekommen ist, teilte der Energiekonzern nicht mit.

CDU-Sozialausschüsse vermuten hinter Veröffentlichung politisches Kalkül

CDA-Hauptgeschäftsführer Ralf Brauksiepe verteidigte Arentz gegen Kritik. Brauksiepe sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Ich verstehe die Aufregung nicht." Ihm sei das Beschäftigungsverhältnis bekannt gewesen. Dies sei eine Sache zwischen dem Unternehmen und dem Beschäftigten. Brauksiepe betonte weiter, dass der Vorgang Arentz der CDA "ganz sicher nicht" schade.

Dahinter stecke aber offensichtlich "ein durchsichtiges Kalkül im Vorfeld des Parteitages. Möglicherweise sollten die Sozialausschüsse mit der Zeitungsmeldung gezielt geschwächt werden.

Kritik kam hingegen von der nordrhein-westfälischen SPD. Generalsekretär Michael Groschek betonte, Arentz habe zuletzt in einem Interview ein "vorbildliches" und "ethisches" Verhalten der Eliten in Deutschland gefordert. Für sich selbst lege der CDA-Chef indes völlig andere Maßstäbe an.

Arentz zieht Konsequenzen

Arentz hat noch am Freitag Konsequenzen aus der Kritik an seiner "Beschäftigung" bei der RWE Power AG gezogen. Er habe in einem Schreiben den Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens gebeten, das Arbeitsverhältnis für die Dauer seiner Abgeordnetentätigkeit im Düsseldorfer Landtag "ab sofort ohne Bezüge ruhen zu lassen", teilte Arentz am Freitag in Düsseldorf mit.

Am 03-12-2004

20 Prozent Mehrwertsteuer und Streichung der Eigenheimzulage

"Zumutungen"

Laut Medienberichten vom Dienstag planen Union und SPD eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 20 Prozent. Laut "Bild"-Zeitung soll der volle Mehrwertsteuersatz in mindestens zwei Schritten zunächst von derzeit 16 auf 18 Prozent und danach weiter auf 20 Prozent angehoben werden. Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus sagte, eine Anhebung der Steuer sei wahrscheinlich. Konkrete Zahlen nannte er nicht. Erwogen werde zudem, für Produkte wie Tierfutter, Blumen und landwirtschaftliche Rohstoffe künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zu erheben. Stratthaus sagte zu weiteren Streichungsvorhaben, man werde die Eigenheimzulage in der jetzigen Form "nicht weiter behalten werden können". Die Pendlerpauschale falle "vielleicht nicht ganz weg", aber sie werde wohl weiter gekürzt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz, sagte, über eine Streichung der Eigenheimzulage bestehe Einigkeit mit der Union.

Unions-Fraktionsvize Michael Meister stellte eine Zustimmung der Union zur Abschaffung der Eigenheimzulage in Aussicht, sofern eine "Immobilie als Anlageinstrument gleichberechtigt in die Riester-Förderung der Altersvorsorge integriert wird". Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werde man in den Koalitionsgesprächen vorschlagen, um damit die Lohnnebenkosten zu senken. Bislang sei über diese Steuer noch nicht gesprochen worden.

"Beitrag aus den Bereichen des Besitzes und des Vermögens"

Gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sprach sich der CDU-Haushaltsexperte und schleswig-holsteinische Verkehrsminister Dietrich Austermann aus. Stattdessen solle man die "grundsätzlich verkorkste" "Hartz IV"-Reform sowie die Steuerreform des Jahres 2000 korrigieren und den Betrug bei der Umsatzsteuer besser bekämpfen, schlug er vor.

Auch SPD-Fraktionsvize Joachim Poß setzt auf die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Zudem müssten Steuervergünstigungen abgebaut werden. Ebenso müsse man sich mit der Frage beschäftigen, "welcher Beitrag aus den Bereichen des Besitzes und des Vermögens erbracht werden kann."

Einschränkung der kostenlosen Mitversichern

Union und SPD erwägen offenbar auch, die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuschränken. So werde die Mitversicherung von Ehepartnern in Frage gestellt, berichtete die "Berliner Zeitung". Konkret gehe es um die Einführung eines so genannten negativen Ehegattensplittings, mit der in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliches Geld eingenommen werden solle.

Betroffen davon wären ausschließlich Einverdiener-Haushalte mit hohem Einkommen, meint die Berliner Zeitung. Sozialpolitiker verweisen auf frühere Studien, nach denen eine Einschränkung der Familienmitversicherung zu Mehreinnahmen von fünf Milliarden Euro führen würde. Damit könnte der Beitragssatz um rund 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden. Würde man das negative Splitting nur auf kinderlose Ehepartner anwenden, dann könnte der Beitragssatz immerhin noch um 0,2 Punkte reduziert werden.

Derzeit sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht-berufstätige Ehepartner beitragsfrei beim berufstätigen Partner mitversichert. Dieser muss Beiträge bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze von gegenwärtig 3525 Euro zahlen. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze bleibt unberücksichtigt.

Dadurch werden dem Blatt zufolge bei einem gleichen Haushaltseinkommen Einverdiener-Ehepaare gegenüber Zweiverdiener-Paaren deutlich bevorteilt. Bei einem negativen Ehegattensplitting würde das Einkommen der Eheleute rein rechnerisch auf beide Partner verteilt. Anschließend würden beide Einkommenshälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit Beiträgen belegt. Damit sorge das Splitting für eine höhere Belastung.

Am 25-10-2005

Spitzenvertreter der Wirtschaft kritisieren Mehrwertsteuererhöhung

Sorgen um "Konsumklima"

Führende Vertreter der deutschen Wirtschaft haben unmittelbar vor der Bundestagsabstimmung die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte scharf kritisiert. Handwerkspräsident Otto Kentzler warf der Politik vor, die Handwerksbetriebe gleich dreifach zu belasten: "Die Kaufkraft der Kunden sinkt, die Konkurrenz durch Schwarzarbeit steigt und der harte Wettbewerb verhindert, dass die Steuer vollständig weitergereicht werden kann", sagte Kentzler der "Bild"-Zeitung. Mehr Insolvenzen und weniger Jobs seien die bittere Folge.

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, kritisierte, die Mehrwertsteuer-Erhöhungen verhindere die Schaffung neuer Ausbildungsplätze. "Denn die abschreckende Wirkung der Erhöhung wird besonders die ausbildungsstarken Branchen wie Handel und Gastronomie treffen", so Braun.

Der Vorstandschef der Otto-Gruppe, Michael Otto, sieht vor allem das Konsumklima bedroht: "Die massive Steuererhöhung platzt mitten in die gerade beginnende Erholung des Konsumklimas hinein." Die Leidtragenden seien vor allem Tausende kleine Einzelhändler, sagte Otto der Zeitung.

Michael Hüther vom Institut der Deutschen Wirtschaft bemängelte, dass die höheren Steuereinnahmen nur zum Füllen der Löcher in den öffentlichen Kassen genutzt würden. "Dadurch nimmt der Druck ab, die Staatsausgaben auf den Prüfstand zu stellen und mehr zu sparen," sagte Hüther.

Der Chef-Volkswirt der Deutschen Bank, Norbert Walter, sagte: "Statt die Steuern zu erhöhen, hätte der Staat bei den Subventionen und Transfers stärker kürzen sollen. Zumindest sollte er jetzt die Mehreinnahmen für eine stärkere Senkung der Lohnnebenkosten nutzen."

Der Steuerexperte Paul Kirchhof forderte einen generellen Verzicht auf Steuererhöhungen. Statt dessen, so Kirchhof, der vor der Bundestagswahl als Finanzminister einer schwarz-gelben Regierung vorgesehen war, solle die Politik "die Lasten unter den Bürgern gleichmäßiger verteilen, danach die Staatsaufgaben zurücknehmen und so die Staatsschulden tilgen". Es sei nicht auszuschließen, dass die Steuererhöhungen die Konjunktur abwürgten.

Am 19-05-2006

Bundesregierung beharrt auf Mehrwertsteuer-Erhöhung

Trotz steigender Steuereinnahmen

Das Wirtschaftswachstum und die steigenden Steuereinnahmen geben den Kritikern der Mehrwertsteuererhöhung Rückenwind. Finanzexperte Rolf Peffekoven empfahl der Bundesregierung am Dienstag, den "Fehler" der Steueranhebung zu korrigieren. Auch der DGB forderte einen Verzicht auf die Erhöhung von 16 auf 19 Prozent. Vertreter von Union und SPD lehnten Kursänderungen ab. Nach Ansicht von SPD-Fraktionsvize Joachim Poß ist die Anhebung ab 2007 "nach wie vor notwendig". Poß sagte, wer einen Verzicht oder eine Verschiebung fordere, handele "kurzsichtig und ohne Perspektive". Damit die Neuverschuldung geringer als die Investitionen ausfallen könnten, könne auf die Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung nicht verzichtet werden.

Peffekoven warnte, wegen der Steuererhöhung werde das Wachstum im kommenden Jahr wieder von zwei auf ein Prozent zurückgehen. Da das im Endeffekt auch weniger Staatseinnahmen bedeuten würde, sei die Mehrwertsteuererhöhung zweifelhaft und müsse korrigiert werden.

Kuhn sprach sich dagegen aus, die Steuer auf einen Schlag um drei Prozentpunkte zu erhöhen. Der Grünen-Fraktionschef schlug vor, die Erhöhung über drei Jahre zu strecken und die Mehrwertsteuer jährlich um einen Prozentpunkt zu erhöhen. Gleichzeitig müssten die gesamten drei Prozent zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet werden. "Das käme sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten zugute und killt nicht die Konjunktur", so Kuhn.

DGB-Chefökonom Dierk Hirschel forderte hingegen einen Verzicht auf die Mehrwertsteuererhöhung. Stattdessen müssten der Spitzensteuersatz angehoben und eine neue Vermögenssteuer eingeführt werden. Nötig seien außerdem Mehreinnahmen bei den Unternehmenssteuern, sagte Hirschel. Die Bundesregierung plant hier ab 2008 eine Entlastung von rund fünf Milliarden Euro jährlich.

CDU-Haushaltsexperte Steffen Kampeter warnte, mit Momentaufnahmen könne man "keine strategische Konsolidierung betreiben". Er lehne es deshalb ab, auf erwartete Einnahmen etwa aus der Mehrwertsteuererhöhung zu verzichten oder Forderungen nach zusätzlichen Ausgaben nachzukommen. Stattdessen solle der Bund die Chance für einen großen Konsolidierungsschritt nutzen. Kampeter verwies darauf, dass nach EU-Vorgaben Deutschland sein gesamtstaatliches Defizit in den kommenden Jahren jährlich um 0,5 Prozentpunkte verringern müsse.

Am 15-08-2006

CDU auf Distanz zu Biblis-Betreiber RWE

"Besonders alter Reaktor"

Für den Antrag des Energieriesen RWE zur Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerksblocks Biblis A fehlt offenbar selbst in der CDU-Führung jedes Verständnis. Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge will sich die Union "ausdrücklich" nicht hinter die Forderungen von RWE stellen. CDU/CSU würden sich das Anliegen nicht zu Eigen machen, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katherina Reiche (CDU) der "Süddeutschen Zeitung". "Wir werden von Unionsseite nicht versuchen, das durch Druck zu befördern." Es werde darüber keinen Konflikt mit dem Koalitionspartner SPD geben.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte der Zeitung: "Ob im Fall Biblis eine Übertragung der Laufzeit möglich ist, ist rechtlich umstritten. Deshalb ist das jetzt eine juristische und noch keine politische Frage."

Unionspolitiker betonten dem Bericht zufolge, grundsätzlich seien sie zwar für eine längere Laufzeit der Atomkraftwerke. Jedoch sei in Fraktionskreisen betont worden, man wolle einen solchen Konflikt über die Kernkraft nicht am Beispiel "des besonders alten Reaktors im hessischen Biblis" austragen.

RWE hat für den Reaktor Biblis A, der seit 1974 am Netz ist, einen Antrag auf Langzeitverlängerung gestellt und möchte dazu die "virtuelle" Laufzeit des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis übertragen. Mülheim-Kärlich war nie richtig in Betrieb gegangen und wurde 1988, nur zwei Jahre nach der Fertigstellung, endgültig gestoppt, weil höchstrichterlich festgestellt wurde, dass der Meiler ohne gültige Baugenehmigung errichtet wurde.

Da eine Strommengenübertragung von Mülheim-Kärlich auf Biblis A laut Atomgesetz jedoch nicht vorgesehen ist, wie Bundesumweltminister Sigmar Gabriel mitteilte, beantragte RWE "hilfsweise" eine Strommengenübertragung vom Atomkraftwerk Emsland (bei Lingen) auf Biblis A. Damit aber würden Strommengen von einem der zuletzt in Deutschland errichteten Atomkraftwerke - es handelt sich um eine so genannte "Konvoi-Anlage" - auf die älteste deutsche Anlage übertragen werden.

Laut Bundesumweltministerium ist daher eine eine "umfassende Sicherheitsüberprüfung" erforderlich. Denn es gelte laut Atomgesetz der Grundsatz, dass eine Strommengenübertragung nicht zu Lasten der Sicherheit gehen dürfe. Reaktorsicherheitsexperten wie auch die Aufsichtsbehörden vertreten generell die Auffassung, dass die Konvoi-Anlagen einen wesentlich höheren Sicherheitsstandard aufweisen als die beiden Uralt-Anlagen in Biblis.

Am 28-09-2006

"Dinosaurier 2006" für RWE-Chef Roels

"Hemmungslose Atompolitik"

Der Vorstandsvorsitzende des Energiekonzerns RWE, Harry Roels, ist Ende Dezember mit dem ungeliebten Umweltpreis "Dinosaurier des Jahres" ausgezeichnet worden. Der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Olaf Tschimpke, sagte zur Begründung, Roels habe sich die Trophäe "mit seiner hemmungslosen Atompolitik und dem provozierenden Antrag auf Laufzeitverlängerung für Deutschlands ältesten und störanfälligsten Reaktor Biblis A" mehr als verdient. Roels habe einen erneuten Streit um die Fortführung der Kernenergie ausgelöst und durch die Hintertür versucht, den Weg für den Ausstieg aus dem Ausstieg zu ebnen.

Mit dem RWE-Antrag vom September auf Laufzeitverlängerung für den "Schrott-Reaktor" Biblis A sei der von den Stromkonzernen und der rot-grünen Bundesregierung mühselig ausgehandelte Atomkonsens "aus reiner Profitgier wieder aufgeschnürt worden". Harry Roels halte an einer Risikotechnologie fest, nur um satte Gewinne einzustreichen. Ohne den Atomausstieg gebe es keinen Umbau der Energieversorgung in Deutschland, so Tschimpe.

"Wie glaubhaft sind noch die Bosse der großen Stromkonzerne, wenn sie wie Herr Roels frei nach dem Motto handeln 'Was interessiert uns unser Geschwätz von gestern' und damit nicht nur die Sicherheit vieler Bürger gefährden, sondern nachfolgenden Generationen Berge radioaktiven Mülls hinterlassen", so Tschimpke. 20 Jahre nach Tschernobyl habe zuletzt der Vorfall im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark im Sommer diesen Jahres gezeigt, dass es zum Ausstieg aus der Atomenergie keine Alternative geben dürfe.

In den letzten 30 Jahren sind den Angaben zufolge in Biblis A und B insgesamt 737 meldepflichtige Ereignisse aufgetreten. Im Dezember 1987 sei es in Biblis A zu einem gravierenden Störfall gekommen, "der fast zu einem schweren Unfall mit Verstrahlung der Umgebung geführt hätte". Wie RWE-Chef Roels bei dieser Bilanz den Eindruck einer unfehlbaren Technologie erwecken wolle, ist für den NABU nicht nachvollziehbar. Derzeit sei das Doppelkraftwerk abgeschaltet, weil rund 50 Prozent aller Schwerlastdübel falsch montiert worden seien.

Auch in punkto Klimaschutz habe der Essener Energiekonzern "nichts zu bieten". Der Kraftwerkspark von Deutschlands zweitgrößtem Stromanbieter werde neben gefährlichen Atomkraftwerken "von klimaschädlichen Kohlekraftwerken dominiert". Deutschlands größter Betreiber von Braunkohlekraftwerken wolle bis 2020 mehrere neue Kohlemeiler bauen.

Der Konzern ist laut NABU in Europa für 15 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen aus der Stromproduktion verantwortlich und mit jährlich 168 Millionen Tonnen Kohlendioxid der größte Produzent von Treibhausgasen. "Das Kerngeschäft des von Harry Roels gelenkten Konzerns ist die Energieerzeugung mit Uralt-Technologien. Angesichts von Klimawandel und endlichen Ressourcen ist eine Energiewende dringend notwendig. Die ist mit RWE leider nicht in Sicht", meint der NABU-Präsident.

Seit 1993 vergibt der NABU "Deutschlands peinlichsten Umweltpreis" an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich "durch besonders nachhaltige Dummheit in Sachen Natur- und Umweltschutz hervorgetan" haben. Preisträger waren bisher unter anderem Bauernpräsident Gerd Sonnleitner und Baden-Württembergs früherer Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU). Im Vorjahr ging die Auszeichnung an den Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun.

Am 02-01-2007

Bundeskartellamt untersagt Übernahme der Saar Ferngas durch RWE

"Erhebliche Marktverschließungseffekte"

Das Bundeskartellamt hat der RWE Energy AG untersagt, 76,88 Prozent der Anteile an der SaarFerngas AG zu erwerben. Nach Einschätzung des Bundeskartellamts würde der Zusammenschluss zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Strom- und Erdgasabsatz führen.

RWE Energy bietet laut Bundeskartellamt als Vertriebsgesellschaft des RWE Konzerns bundesweit Strom, Erdgas, Wasser und die damit verbundenen Dienstleistungen an. SaarFerngas sei ein regionales Ferngasunternehmen, das Stadtwerke und Regionalversorger im Saarland und in Rheinland-Pfalz mit Erdgas beliefere. "RWE und SaarFerngas verfügen über Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern in den betroffenen Gebieten sowie an anderen Ferngasunternehmen. Zudem ist der E.ON Konzern mittelbar zu 20 Prozent an der SaarFerngas beteiligt", so die Kartellbehörde.

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes käme es durch den Zusammenschluss zu "erheblichen Marktverschließungseffekten": "Diese entstehen insbesondere durch das Zusammenführen von Beteiligungen der Unternehmen an Weiterverteilern, die zu einer zusätzlichen Absicherung des Strom- beziehungsweise Gasabsatzes geführt hätten."

Im Gasbereich würde laut Kartellamt zum einen die bestehende marktbeherrschende Stellung der SaarFerngas verstärkt werden, "da deren Gasabsatz durch die hinzutretenden RWE-Beteiligungen an Weiterverteilern abgesichert würde". Zum anderen lägen auch bei der Belieferung von Endkunden auf verschiedenen örtlichen Märkten die Untersagungsvoraussetzungen vor.

Im Strombereich käme es - ebenfalls durch Beteiligungserwerbe an Weiterverteilern - zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen, "die RWE auf den bundesweiten Strommärkten gemeinsam mit E.ON innehat". Aber auch Verschlechterungen auf einer Reihe von lokalen Haushaltskundenmärkten wären mit dem Vorhaben verbunden.

Das Bundeskartellamt hatte das Vorhaben im Dezember abgemahnt. "Die Unternehmen haben daraufhin mehrere Zusagen angeboten, die den festgestellten wettbewerblichen Verschlechterungen auf den Gas- und Strommärkten abhelfen sollten. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes reichten die Zusagen jedoch nicht aus."

"Deutschland darf vor allem im Gassektor nach den eingeleiteten Schritten zur Marktöffnung mit Bezug auf das Erreichte nicht zurück geworfen werden", meint Kartellamtspräsident Böge. "Aus diesem Grund hätten die Zusagen der Unternehmen zu Verbesserungen führen müssen, die die strukturellen Verschlechterungen klar überwogen hätten."

Am 16-03-2007

Gabriel lehnt RWE-Antrag zur Strommengenübertragung auf Biblis A ab

Hilfsantrag noch offen

Der Energiekonzern RWE ist mit dem Wunsch nach einer Laufzeitverlängerung für das hessische Atomkraftwerk Biblis A vorerst gescheitert. Einen Antrag, Strommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis A zu übertragen, lehnte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) am 18. Mai ab. Ein vom Bundesumweltministerium erarbeiteter Entscheidungsentwurf von Anfang März sei RWE zur Anhörung übersandt worden. "Nach Prüfung einer Stellungnahme der Rechtsanwälte des Konzerns hat das Bundesumweltministerium jetzt einen Ablehnungsbescheid erlassen", teilte das Ministerium mit. Für den Fall einer Ablehnung habe RWE hilfsweise beantragt, Strommengen vom Atomkraftwerk Emsland in Lingen auf Biblis A zu übertragen. Über diesen Hilfsantrag werde gesondert entschieden.

"Nach dem Atomgesetz dürfen Strommengen von Mülheim-Kärlich nicht auf das Atomkraftwerk Biblis A übertragen werden. Der Hauptantrag von RWE widerspricht auch der Vereinbarung, die die Energieversorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 mit der Bundesregierung abgeschlossenen haben", sagte Gabriel zur Begründung.

Das Bundesumweltministerium, in dem zahlreiche gut bezahlte Juristen tätig sind, hat zur Stützung seiner Rechtsauffassung ein Gutachten bei dem Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Joachim Wieland von der Universität Frankfurt am Main in Auftrag gegeben. Professor Wieland habe "detailliert begründet", was aus einer Fußnote des Atomgesetzes offenbar eindeutig hervorgeht.

So sei nach Paragraf 7 Absatz 1d des Atomgesetzes eine Übertragung der RWE für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zugewiesenen Strommenge lediglich auf die in der Fußnote der Anlage 3 aufgeführten Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Gundremmingen B und C sowie bis zu einer Elektrizitätsmenge von 21,45 Terawattstunden (TWh) auf Biblis B gestattet.

RWE hat die aktuelle Entscheidung des Bundesumweltministeriums nicht erst abgewartet, sondern bereits am 26. April 2007 beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage gegen das Bundesumweltministerium eingereicht. Nach Angaben des Ministeriums prüft der Hessische Verwaltungsgerichtshof derzeit eine Verweisung des Rechtsstreits an das für den Sitz des Bundesumweltministeriums in Bonn zuständige Verwaltungsgericht Köln.

Professor Wieland und Ministerium: Keine Strommengenübertragung auf ältere Atomkraftwerke bei schlechterem Sicherheitsniveau

Professor Wieland bestätigte auch an einem anderen Punkt die Rechtsauffassung seines Auftraggebers. Nach Angaben des Ministeriums darf das Ministerium demnach einer Übertragung von einem jüngeren auf ein älteres Atomkraftwerk "nur dann zustimmen, wenn die beabsichtigte betriebswirtschaftliche Optimierung nicht zu Lasten der Sicherheit geht". Das Bundesumweltministerium müsse bei solchen Anträgen nach Paragraf 7 Absatz 1b Satz 2 Atomgesetz "eine eigene vergleichende Sicherheitsanalyse vornehmen und sei hierbei nicht an Bewertungen der Landesbehörden gebunden".

Auf dieser rechtlichen Basis soll nun der Hilfsantrag zur Übertragung von Strommengen vom Atomkraftwerk Emsland auf Biblis A im Bundesumweltministerium weiter geprüft werden. Das vergleichsweise junge Atomkraftwerk Emsland der so genannten "Konvoi-Baureihe" verfügt nach allgemeiner Einschätzung von Reaktorsicherheitsexperten über ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als die Altanlage Biblis A.

Am 18-05-2007

Kritik an Wirtschaftstätigkeit ehemaliger Regierungsmitglieder

Clement bei RWE-Power

Die Initiative Lobby Control hat die hohe Zahl ehemaliger Regierungsmitglieder in Lobbyisten-Positionen kritisiert. Laut einer Studie der Organisation arbeiten 15 von 63 Ministern und Staatssekretären aus der ehemaligen rot-grünen Regierungskoalition heute auf Posten "mit starkem Lobbybezug" oder solchen, die die "Lobbyaspekte" beinhalten".

Zu ihnen zählt die Organisation auch Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der unter anderem "Vorsitzender des Aktionärsausschusses" von Nord Stream ist, jener Aktiengesellschaft, welche die Gasleitung von Russland durch die Ostsee bauen will. Der frühere Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sitzt in mehreren Aufsichtsräten, unter anderem beim Energiekonzern RWE-Power. Auch etwa Caio Koch-Weser, damals Staatssekretär im Finanzministerium, ist heute Vize-Vorstandschef der Deutschen Bank.

Nach Ansicht der Organisation machen ehemalige Politiker ihr Insiderwissen und ihre Verbindungen zu den Schaltstellen der Politik zu Geld und vergrößern damit den Einfluss starker Interessengruppen und Großunternehmen. Lobby Control fordert daher eine "dreijährige Karenzzeit für scheidende Regierungsmitglieder, in der ein Wechsel in lobbyrelevante Positionen verboten sein soll".

"Diese Studie zeigt die Notwendigkeit, die fliegenden Wechsel zwischen Politik und Lobbyismus zu unterbinden. Das ist notwendig, um die Interessenkonflikte von Politikern in den Griff zu bekommen, was auch eine Stärkung der Demokratie wäre", sagte Lobby Control Vorstandsmitglied Heidi Klein.

Am 15-11-2007

Bürgerentscheid gegen 1600-Megawatt-Kohlekraftwerk in Ensdorf

Schwere Niederlage für Energieriesen RWE

Von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erhält der Energieriese RWE volle Unterstützung für den Bau neuer Kohlekraftwerke. Jetzt scheiterte der RWE an der Bevölkerung der saarländischen Gemeinde Ensdorf. 70 Prozent der Teilnehmer einer Bürgerbefragung in Ensdorf sagten nach Angaben der Gemeinde Nein zum neuen Großkraftwerk beziehungsweise zur entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans. Diese wäre notwendig gewesen, um das Steinkohlekraftwerk mit 1.600 Megawatt Leistung und einem CO2-Ausstoß von jährlich schätzungsweise 9 Millionen Tonnen zu errichten. Der Energieriese räumte am 26. November seine Niederlage ein. Der Bau des neuen Großkraftwerks wurde abgesagt. Der RWE-Vorstandsvorsitzende Jürgen Großmann reagierte enttäuscht über das Votum der Bevölkerung. Kraftwerks-Vorstand Ulrich Jobs sagte, dass es RWE nicht gelungen sei, die Menschen in der Region von den Vorteilen der neuen Anlagen zu überzeugen.

RWE steht jetzt "ohne Plan B" da, wie eine Konzernsprecherin noch in der Nacht danach einräumte. Ein Schock für das Unternehmen. Denn nicht einmal im Traum habe die Konzernleitung mit einem so massiven Widerstand gegen ihr Projekt gerechnet, berichtete der saarländische Bundestagsabgeordnetem der Linkspartei, Kurt Hill, nach einem vorangegangenen Gespräch mit dem Vorstand der RWE Power AG am vergangenen Donnerstag im übervollen Bergmannsheim von Ensdorf. "Die dachten, das Saarland ist ein Bergbau-und-Energie-Land. Da votiert kein Mensch gegen unsere Pläne."

RWE will nach den bisherigen Plänen bis 2012 allein in Deutschland über 7 Milliarden Euro in neue Kraftwerke investieren. Weitere 5 Milliarden sind für neue Erzeugungskapazitäten des Konzerns in Großbritannien und den Niederlanden vorgesehen. In Deutschland sollen in den kommenden zwei Jahrzehnten viele Kraftwerke altersbedingt ersetzt werden.

RWE setzt nach wie vor auf zentralistische Großkraftwerke: Atomkraftwerke, Kohlekaftwerke, Gaskraftwerke und im Bereich erneuerbare Energien auf große Off-Shore-Windparks im Meer. Am weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien mit Kleinanlagen hat das Unternehmen kein Interesse.

Die Stromkonzerne hatten noch 1993 erklärt, dass erneuerbare Energien auch langfristig nicht mehr als 4 Prozent zur Stromversorgung beitragen könnten.

Tatsächlich aber tragen die erneuerbare Energien heute bereits 15 Prozent zur deutschen Stromversorgung bei. Dabei handelt es sich überwiegend um Kleinanlagen in der Hand von Betreibergesellschaften, kleinen Unternehmen, Kommunen und Bürgern. Zum Vergleich: Der Atomstromanteil liegt mit 29 Prozent gerade noch beim Doppelten.

Mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch die Bundesregierung und Kanzlerin Merkel könnte die weitere Förderung des Ausbaus der dezentralen Energieanlagen einen Dämpfer bekommen.

Am 26-11-2007

RWE räumt taktische Spielchen ein

Verzögerte Inbetriebnahme von Biblis

Was Atomkraftgegner schon lange vermuten, hat RWE-Chef Jürgen Großmann in einem Interview nun zugegeben. Der Atomkonzern betreibt mit seinem hessischen Atomkraftwerk offenbar eine Verzögerungstaktik. Großmann hat eingeräumt, die Restlaufzeit für Biblis A tatsächlich steuern zu können – auch bis über die nächste Bundestagswahl hinaus. Großmann sagte dem "Spiegel": "Wir können den Reaktor in Biblis so fahren, dass wir mit den Restlaufzeiten über die nächste Bundestagswahl kommen. Und dann gibt es vielleicht ein anderes Denken in Bevölkerung und Regierung." Damit ist die Hoffnung des Konzerns verknüpft, die endgültige Abschaltung von Deutschlands ältestem Atom-Meiler verhindern zu können.

Atomkraftgegner werfen RWE vor, Reparaturarbeiten an dem Atommeiler absichtlich zu verzögern, um so absichtlich die Restlaufzeiten zu verlängern.

Auch für Hermann Scheer (SPD), der im Falle eines Wahlsieges der hessischen SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti Wirtschafts- und Umweltminister werden soll, steht nun fest, "dass RWE das Wiederanfahren von Biblis A bewusst verzögert, um den Meiler über die nächste Bundestagswahl zu retten".

Weil RWE noch keine Genehmigung erhalten habe, Block A bis 2011 betreiben zu dürfen, versuche das Unternehmen "durch extrem langsames Ersetzen der falsch montierten Dübel Zeit zu gewinnen", kritisiert Scheer. "Man hofft offenbar, dass eine Bundesregierung, alleine oder mehrheitlich von der CDU gestellt, den Atomausstieg umkehrt." Alles deute auf ein solch taktisches Verhalten hin. Der Neustart von Biblis B habe gezeigt, dass die Dauer der Instandsetzungsarbeiten in Block A nicht etwa an anderen Arbeitsbedingungen innerhalb des Blockes liegen könne.

Scheer gab sich zuversichtlich, dass es in Deutschland keine Mehrheit für einen Ausstieg aus dem im Jahre 2000 beschlossenen Atomausstieg gebe – auch nicht nach der nächsten Bundestagswahl. Man sei folglich klug beraten, davon auszugehen, dass bis 2013 beide Biblis-Reaktoren abgeschaltet würden.

Am 03-12-2007

Familie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Mehrwertsteuererhöhung

19 Prozent

Die seit Januar geltende Mehrwertsteuererhöhung verletzt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts Familien nicht in ihren Grundrechten. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Familie gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Bei der Mehrwertsteuer könnten anders als bei der Einkommenssteuer die Familienverhältnisse nicht berücksichtigt werden, hieß es in dem am 19. Dezember veröffentlichten Beschluss. Dies habe das Gericht bereits anlässlich der Mehrwertsteuererhöhung von 15 Prozent auf 16 Prozent zum 1. April 1998 entschieden.

Die Beschwerdeführer - ein Ehepaar und eines ihrer sechs Kinder - waren der Meinung, dass die Mehrwertsteuererhöhung das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletze. Eine Familie mit Kindern werde mehr belastet als Kinderlose mit gleichem Einkommen. Seit Januar zahlen Verbraucher für Waren und Dienstleistungen 19 statt bis dahin 16 Prozent Mehrwertsteuer. Der Gesetzgeber hätte nach Ansicht der Kläger die dadurch entstandene Mehrbelastung über Änderungen beim Einkommensteuerrecht und Kindergeld finanziell ausgleichen müssen. Kinderkosten müssten von indirekter Besteuerung befreit werden, argumentierte die Familie.

Dem folgte das Verfassungsgericht nicht. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer belaste zwar Familien mit Kindern stärker als Kinderlose. Denn Familien müssten wegen ihres höheren Bedarfs mehr Waren kaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Diese relativ stärkere Belastung der Familien sei jedoch "im System der indirekten Steuern notwendig angelegt".

Sie müsse deshalb gegebenenfalls eine "Kompensation" bei der direkten Besteuerung durch die Einkommensteuer im Sinne des Familienlastenausgleichs zur Folge haben.

Der nationale Gesetzgeber habe zudem keinen Spielraum, um Güter, die für die Kindererziehung gekauft würden, von der Mehrwertsteuer freizustellen oder generell mit einem ermäßigten Steuersatz zu versehen. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass der deutsche Gesetzgeber hier durch EU-Vorgaben gebunden sei. Die Besteuerung derartiger Güter der Art und der Höhe nach sei durch die "Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie" europarechtlich vorgegeben.

Die Erhöhung der auch als Umsatzsteuer bezeichneten Verbrauchssteuer war im Mai 2006 vom Bundestag beschlossen worden. Einen Monat später stimmte auch der Bundesrat zu. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sollte der Sanierung des Bundeshaushalts dienen.

Das Nettoeinkommen der klagenden Familie beläuft sich den Angaben zufolge inklusive des monatlichen Kindergeldes von 641 Euro auf rund 53.400 Euro im Jahr. Nach Angaben der Kläger beträgt ihre zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuererhöhung pro Monat 68 Euro bis 73 Euro.

(AZ: 1 BvR 2129/07 - Beschluss vom 6. Dezember 2007)

Am 19-12-2007