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Umweltminister fordern Verkaufsstopp für Naturschutzflächen

Umweltministerkonferenz

Die Umweltministerkonferenz fordert einen bundesweiten Verkaufsstopp für besonders wertvolle Naturschutzflächen an Privatpersonen. Der Bund solle bis zu 120.000 Hektar, die als schützenswerte Areale ausgewiesen sind, kostenlos der Deutschen Bundesstiftung Umwelt überlassen, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Wolfgang Methling (Linkspartei.PDS) am Freitag zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Rostock. Der Bundesfinanzminister werde um ein entsprechendes Memorandum gebeten. Bei den Flächen handelt es sich vor allem um ehemalige Militärgebiete in Ostdeutschland.

Zudem sollten mehrere Bundesländer durch Beschlüsse die Übernahme bundeseigener Flächen entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze vorbereiten. Insgesamt neun Länder sind an Deutschlands längstem Wald- und Offenland-Biotopverbund beteiligt. Die Bundesregierung hatte 2003 die unentgeltliche Übertragung von Flächen des "Grünen Bandes" in Aussicht gestellt. Voraussetzung sollte aber sein, dass alle betroffenen Länder zustimmen. Bisher haben jedoch erst vier Länder Beschlüsse zur Übernahme der Flächen gefasst - Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg.

Durch die beiden einstimmig gefassten Beschlüsse hoffe die Umweltministerkonferenz auf eine langfristige Sicherung des nationalen Naturerbes, sagte Methling. Vor allem bei der Veräußerung bundeseigener Naturschutzflächen kamen den Angaben zufolge bislang gemeinnützige Organisationen kaum zum Zuge. So seien ihm aus Mecklenburg-Vorpommern die Verkaufsabsichten über 17 Areale durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gemeldet worden, sagte Methling. In nur vier Fällen seien Naturschutzverbände gefragt worden. Einer privaten Nutzung will Methling unter anderem die zum Verkauf stehende Grenzheide im Uecker-Randow-Kreis entziehen.

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt habe bereits Beträge reserviert, um die Flächen zu übernehmen. Vor allem die Verwaltung koste Geld, sagte Methling. Die schützenswerten Areale sollen später in den Besitz von Ländern oder Naturschutzstiftungen übergehen.