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Nebensächlichkeiten der Gesundheitsreform

Höchst problematisch

Die mediale Diskussion über die geplanten "Gesundheitsreform" der großen Koalition wird jetzt auf Nebensächlichkeiten orientiert. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn kritisierte am Donnerstag das Vorhaben, die Höhe des Beitragssatzes zur Krankenversicherung künftig vom Bundesgesundheitsministerium festlegen zu lassen. Spahn findet dies höchst problematisch. Ziel der Union sei es, die Beiträge politisch verbindlich festzuschreiben. Dies müsse per Bundesgesetz geschehen, zumindest aber unter Mitwirkung des Parlaments.

Gegen die Idee, eine Entschuldung innerhalb der Kassenarten durchzuführen, sei mit dem Widerstand der Länder zu rechnen, sagte Spahn. "Das wird zu einer Verteilung von Süden nach Osten, von Krankenkassen in reicheren Ländern zu solchen in ärmeren führen", monierte er. Bayern und Baden-Württemberg wollen erreichen, dass der Gesundheitsfonds für Versicherte in ihren Ländern höhere Kopfpauschalen zahlt, weil ihre Länder durch höhere Einkommen der Versicherten auch mehr Geld in den Fonds einspeisten. Das lehnte Spahn ab. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Fonds andere Pauschalen für Chiemgauer als für Rostocker zahlt", sagte er.

Die "Passauer Neue Presse" berichtete, Merkel wolle sich wegen der elektronischen Gesundheitskarte am 18. September mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Kassenvertretern treffen, um die bisher schleppende Einführung zu beschleunigen.

Die "Berliner Zeitung" berichtete, gesetzlich Versicherte, die von den Krankenkassen angebotene Früherkennungs-Untersuchungen nicht wahrnehmen, sollten höhere Zuzahlungen leisten. Erkranke ein Versicherter an einer koronaren Herzkrankheit oder an Altersdiabetes, erhalte er nur dann die für Chroniker reduzierten Zuzahlungssätze, wenn er zuvor die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen hat. Damit sollten insbesondere Versicherte im Alter zwischen 35 und 45 Jahren zur stärkeren Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen angehalten werden. Bei chronisch Kranken sind die Zuzahlungen zu Behandlungen und Arzneimitteln auf ein Prozent des Jahres-Haushaltsbruttoeinkommens begrenzt, während bei allen anderen Versicherten zwei Prozent gelten.

Die private Krankenversicherung in Deutschland soll der "Berliner Zeitung" zufolge weitgehend umgebaut werden. So sollten die Privatversicherungen nur noch einen einheitlichen Basistarif anbieten dürfen, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen entspreche, schrieb das Blatt. Für ihn seien Risikozuschläge verboten und jeder Antragsteller müsse aufgenommen werden. Daneben könnten die Privatkassen Zusatzversicherungen anbieten.

Bestehende Verträge würden in den Basistarif und eine Zusatzversicherung für die darüber hinaus gehenden Leistungen aufgeteilt. Wie in der gesetzlichen Versicherung solle es künftig auch bei den Privatkassen einen Finanzausgleich geben.

Darüber hinaus soll der Zeitung zufolge kein Versicherter mehr als 20 Prozent seines Einkommens für den Basisschutz ausgeben müssen. Wird dieser Anteil überschritten, erhält er aus einem gemeinsamen Fonds der Privatkassen einen Zuschuss. Beim Basistarif ist ein Selbstbehalt von 1200 Euro vorgesehen. Altersrückstellungen können künftig beim Wechsel der Versicherung mitgenommen werden. Das könnte im Extremfall zu einem Anstieg der Prämien von bis zu 37 Prozent führen.