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DNR kritisiert geplante Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts

"Einseitig"

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat die geplante Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts zum Teil heftig kritisiert. Bei den Beratungen der Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am Freitag sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen: "Die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements darf sich nicht nur auf Steuern zahlende Bürger beschränken. Gerade für Menschen, die durch Dauerarbeitslosigkeit wenig Perspektiven haben, kann bürgerschaftliches Engagement weiterhelfen und für sinnvolle Inhalte sorgen." Die von Steinbrück vorgesehene Ehrenamtspauschale von 300 Euro im Jahr müsse daher allen ehrenamtlich Tätigen zur Verfügung stehen. Wie einseitig manche Reformvorschläge seien, zeige sich auch daran, dass die neue Ehrenamtspauschale ausschließlich für den Sozialbereich gelte. Röscheisen sieht die Umweltverbände gegenüber den Sozial- und Sportvereinigungen sowie gegenüber den Kirchen benachteiligt. Es geht um die Verteilung von Zuwendungen des Bundes in Höhe von insgesamt 12 Milliarden Euro pro Jahr.

Die angesichts der drohenden Klimakatastrophe und der Zerstörung der biologischen Vielfalt "überragend wichtige Tätigkeit der Natur- und Umweltschutzverbände" werde hier ebenso wenig berücksichtigt wie bei der Übungsleiterpauschale. Dabei gebe es auch im Umweltbereich zahlreiche Verbandsfunktionen mit "ähnlichen pädagogischen Aufgaben" wie etwa beim Sport oder der Kultur.

Benachteiligt würden die Umweltschutzverbände auch beim Kauf von Grundstücken zur Sicherung ökologisch wertvoller Flächen. Während die Kirchen von der Zahlung der Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises befreit seien, gelte dies "für den wichtigen Tätigkeitsbereich der Naturschützer" nicht.

Wie stark die Zivilgesellschaft als 3. Sektor immer noch vom Staat "gegängelt und kontrolliert" werde, zeigt sich nach Auffassung des DNR am "viel zu bürokratischen Zuwendungsrecht". Die jährlichen Zuwendungen des Bundes beliefen sich auf 12 Milliarden Euro und würden häufig in Form der Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt. Dies führe zu falschen ökonomischen Anreizen, "da zusätzlich erwirtschaftete Eigenmittel zu einer Reduzierung der Zuwendung führen". Stattdessen würde eine Festbetragsfinanzierung die Möglichkeit zusätzlicher Finanzmittel ohne Abzug erlauben und auch die bisherige "sehr zeitaufwändige Einzelfallprüfung" erheblich entlasten. Die Bundesregierung hat sich den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben.