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Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offen legen

Patt im Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht tut sich vielfach schwer damit, wenn es um Entscheidungen über Parteien und andere einflussreiche Institutionen oder Personen geht. So auch beim Thema der Offenlegungspflichten für Bundestagsabgeordnete, ihre Nebeneinkünfte betreffend. Im achtköpfigen Zweiten Senat des Verfassungsgerichts bestand ein Patt von vier zu vier Richterstimmen. Im Ergebnis führt dies am am 4. Juli dazu, dass die Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen die verschärfte Transparenzregelung im Abgeordnetengesetz zurückgewiesen wurde. Die Bundestagsabgeordneten müssen ihre Nebeneinkünfte nun offenbar umfassend und detailliert offen legen.

Die vier Richter, die die Klagen für unbegründet hielten und damit letztlich die Entscheidung tragen, argumentierten mit der erforderlichen Unabhängigkeit der Abgeordneten und möglichen Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten. So vertraten die Richterinnen und Richter Broß, Osterloh, Lübbe-Wolff und Gerhardt die Auffassung dass mit den Transparenzregelungen berufliche und sonstige Verpflichtungen des Abgeordneten neben dem Mandat und daraus zu erzielende Einkünfte den Wählern sichtbar gemacht werden sollten.

"Verdeckte Beeinflussung durch zahlende Interessenten"

Die Wähler sollten sich mit Hilfe von "Informationen über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" ein besseres Urteil über die Wahrnehmung des Mandats durch den Abgeordneten auch im Hinblick auf dessen Unabhängigkeit bilden können. Diesbezügliche Kenntnis sei nicht nur für die Wahlentscheidung wichtig. ""Sie sichert auch die Fähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder, unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten das Volk als Ganzes zu vertreten."

Das Volk habe Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen. Das Interesse des Abgeordneten, Informationen aus der Sphäre beruflicher Tätigkeiten vertraulich behandelt zu sehen, sei gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages grundsätzlich nachrangig.

"Prangerwirkung"

Die vier unterlegenen Richter kritisierten, dass die Parlamentarier nun "ihre erzielten Einnahmen in weitem Umfang und ohne hinreichende rechtsstaatliche Sicherungen der Öffentlichkeit preisgeben" müssten. Dies sei mit der Freiheit des Mandats nicht vereinbar. Der Abgeordnete werde "zum gläsernen Menschen".

Die Richter Hassemer, Di Fabio, Mellinghoff und Landau sahen offenbar insbesondere ein Problem darin, dass exorbitant hohe Nebeneinkünfte von Abgeordneten beziehungsweise entsprechende Zahlungen von Unternehmen in der Öffentlichkeit auf Unterständnis stoßen könnte: Nach Auffassung der Richter könne bei der Würdigung der Eingriffsintensität nicht außer Acht bleiben, dass mit der "Offenlegung gerade auch von ungewichteten Tatsachen wie Bruttoeinkünften, die nicht im Kontext darstellbar sind, eine publizistische Prangerwirkung entstehen kann". Ohne nähere Erklärungen und Gewichtungen könnten "die bloßen Informationen über Mittelzuflüsse" in mehrfacher Hinsicht zu Fehlschlüssen verleiten.

Es könne letztlich der Eindruck eines "möglicherweise gewichtigen wirtschaftlichen Vorteils" vermittelt werden, "auch wenn lediglich die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Kosten erstattet werden".n Bei Freiberuflern und Selbständigen sei das spezifische Problem, dass die Angabe lediglich der Brutto-Beträge ein unzutreffendes Bild erzeugen könne, wenn wegen hoher betrieblicher Kosten tatsächlich "kaum Gewinn" erzielt werde. In einem solchen Fall werde ein Abgeordneter praktisch genötigt, seine komplette Einkommensteuererklärung zu veröffentlichen, so die Richter, ohne sich allerdings über die Praxisrelevanz dieses Falls zu äußern.

Nach Auffassung der Richter Hassemer, Di Fabio, Mellinghoff und Landau ist eine Offenlegung grundsätzlich insoweit gerechtfertigt, als es um Informationen handelt, die auch tatsächlich dazu geeignet sind, "auf die Gefahr von Interessenverknüpfungen und Abhängigkeiten des Abgeordneten hinzuweisen". (AZ: 2 BvE 1/06 u. a. - Urteil vom 4. Juli 2007)

Verhaltenskodex

Nach dem seit Oktober 2005 geltenden neuen Verhaltenskodex müssen berufliche Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat samt den daraus bezogenen Einkünften dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, wenn sie 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr überschreiten. Veröffentlicht werden sollen die einzelnen Nebeneinkünfte als Einordnung in drei Gruppen: 1000 bis 3500 Euro, 3500 bis 7000 Euro oder darüber.

Politiker planen bereits Einschränkungen bei der Offenlegung

Unmittelbar nach der Karlsruher Entscheidung wurde deutlich, dass die Politiker bereits nachträgliche Korrekturen an einzelnen Regelungen planen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sprach von "einer politischen Debatte", in der auch die möglicherweise unbeabsichtigten Wirkungen einzelner Regelungen überprüft würden.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) signalisierte Gesprächsbereitschaft der SPD über kleinere Korrekturen bei der Offenlegung der Abgeordneten-Nebeneinkünfte. Falls tatsächlich bestimmte Berufsgruppen "einseitig benachteiligt" seien, sei er für ein "eventuelles Nachjustieren" bei den Detailregelungen offen.

Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef im Bundestag, Hans-Christian Ströbele nannte die jetzt bestätigte Regelung "nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung".

Der Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, bedauerte das Urteil. Die Gefahr, dass der Bundestag zu einem Parlament von Gewerkschaftsfunktionären und Beamten werde, habe sich damit "dramatisch verstärkt".

Merz: Commerzbank, BASF, Deutsche Börse, Ernst & Young

Auch die unterlegenen Kläger wie der frühere Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) bedauerten das Urteil. Der ehemalige Unionsfraktionsvorsitzende arbeitete im Mai 2006 als Anwalt für die Sozietät "Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP". Parallel dazu saß er in in mehreren Aufsichtsräten, etwa bei der "Deutsche Börse AG", der "AXA Versicherung AG", der "Interseroh AG zur Verwertung von Sekundärrohstoffen" und der "ROCKWOOL Beteiligungs GmbH".

Bei der BASF AG Antwerpen war oder ist er Verwaltungsratsmitglied, bei der "AXA Konzern AG" Vorsitzender des Konzernbeirates. Normales Mitglied im Beirat war oder ist er bei der "Commerzbank AG", der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Ernst & Young AG", der "Möller & Förster KG" (Baumärkte - Baustoffe) sowie bei "Odewald & Compagnie" (Gesellschaft für Beteiligungen mbH).