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Linke macht Druck zur Begrenzung der Managergehälter

Gesetzliches Handeln gefordert

Mit der Höhe der Managergehälter in Deutschland hat sich am 12. Dezember auch der Bundestag befasst. Die Links-Fraktion hatte dazu eine Aktuelle Stunde beantragt. Die Linke-Abgeordnete Barbara Höll verlangte sofortiges gesetzliches Handeln und keine Arbeitsgruppen oder "Empörungsrhetorik". Höll verwies auf den Vorschlag ihrer Fraktion, wonach ein Manager maximal das 20-fache der am niedrigsten entlohnten Beschäftigten im Unternehmen verdienen kann. Der CDU-Mittelstandsexperte Michael Fuchs (CDU) verwies hingegen auf die Eigentumsrechte der Unternehmen. Diese müssten selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre Manager bezahlen.

Fuchs sagte, dass auch die Gewerkschafter in den Aufsichtsräten den Bezügen der Manager zustimmten. Allerdings gebe es "Exzesse in einigen Fällen". Diese müssten auch öffentlich genannt werden.

Der FDP-Abgeordnete Martin Zeil warnte vor Eingriffen der Politik in Managergehälter wie in Mindestlöhnen. Die Debatte gehöre in die Aktionärsversammlungen und Aufsichtsräte. Zeil sprach von einer "Neiddebatte" und kritisierte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Kanzlerin wolle damit vom Griff in die Taschen der Menschen ablenken.

Die Grünen-Abgeordnete Christine Scheel sieht hingegen einen gewissen Handlungsbedarf bei den Steuerregeln für Abfindungen. Scheel sprach sich für eine Differenzierung von angestellten Managern und Familienunternehmern an, die mit ihren gesamten Vermögen hafteten. An die Wirtschaft appellierte Scheel, die Diskussion nicht als Neiddebatte zu verstehen, sondern ernst zu nehmen.

Der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker hielt dem - verfassungsrechtlich nach allgemeiner Auffassung schwachen - Eigentumsrecht das mit einer Ewigkeitsklausel versehene Sozialstaatsziel des Grundgesetzes entgegen. Der soziale Ausgleich in Deutschland dürfe nicht gefährdet werden, so Stünker. Die Politik müsse daher über Regelungen nachdenken. So sollte der Begriff "Angemessenheit" im Aktiengesetz genauer definiert werden. Auch sei über eine Höchstgrenze bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Abfindungen als Betriebsausgaben zu reden.