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Sachsen will Normenkontrollklage gegen Gesundheitsreform einlegen

Kritik an Bayern-Klausel

Eine Normenkontrollklage Sachsens gegen die Gesundheitsreform wird immer wahrscheinlicher. Die Regierung sei davon überzeugt, dass ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein müsste, da die sogenannte Konvergenzregelung nicht umsetzbar und unverhältnismäßig sei sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze, sagte Gesundheitsministerin Helma Orosz (CDU) am Dienstag in Dresden.

Deshalb habe das Kabinett inzwischen eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Aussichten einer solchen Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Bis Ende des Monats werde das Ergebnis feststehen.

Bei einer Klage werde ein gemeinsames Vorgehen mit Thüringen erwogen, fügte Orosz hinzu. Aus Sachsen könnten durch die Klausel 340 Millionen Euro abfließen, aus Thüringen 100 Millionen Euro. Daneben drohe nur noch Nordrhein-Westfalen eine Belastung in Höhe von 30 Millionen Euro.

Die in Bayern regierende CSU hatte der Gesundheitsreform nur unter der Bedingung zugestimmt, dass aus Ländern, in denen die Beitragseinnahmen der Krankenkassen besonders hoch sind, nicht mehr als jährlich 100 Millionen Euro über den Gesundheitsfonds in andere Länder abfließen. Dies hat aber zur Folge, dass Krankenkassen mit derzeit noch besonders geringen Beitragssätzen - wie beispielsweise die AOK PLUS in Sachsen und Thüringen - Geld an Kassen mit hohen Beitragssätzen zahlen müssen. Ab 1. Januar 2009 soll es einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz geben.

Orosz zufolge würde die Konvergenzregelung zu einer Mehrbelastung der sächsischen Versicherten führen, "um andernorts bestehende teurere Strukturen zu subventionieren". Dies widerspreche nicht nur dem Wettbewerbsprinzip, sondern auch den Prinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die überproportionale Belastung der sächsischen Versicherten werde auch durch Modellrechnungen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt.

Orosz wies auch auf die Mehrbelastung für die Arbeitgeber im Freistaat hin. Hintergrund ist, dass Krankenkassen überschüssige Beiträge künftig zwar an ihre Mitglieder zurückzahlen dürfen, nicht aber an die Arbeitgeber. Sachsen war mit dem Antrag, auch ihnen Rückzahlungen zugutekommen zu lassen, im Bundesrat gescheitert.

Die AOK PLUS in Sachsen und Thüringen und die IKK Sachsen gehören mit ihren Beitragssätzen unter 13 Prozent zu den günstigsten bundesweit. Orosz zufolge wird der bundesweit einheitliche Beitrag ab 1. Januar 2009 voraussichtlich bei 15,6 oder 15,7 Prozent und damit deutlich höher liegen. Die Staatsregierung werde "nun alle Mittel ausschöpfen, damit die Rahmenbedingungen des Gesundheitsfonds nicht einseitig und überproportional gegen die Interessen der sächsischen Beitragszahler wirken".

Orosz verteidigt in diesem Zusammenhang auch das Verhalten Sachsens bei der Abstimmung über die Gesundheitsreform im Bundesrat im Februar 2007. Der damalige Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) hatte vor Beitragserhöhungen gewarnt und sich der Stimme enthalten. "Je näher der Start des Gesundheitsfonds rückt und je mehr wir über die voraussichtlichen finanziellen Wirkungen der Reform erfahren, desto mehr zeigt sich, dass diese Entscheidung richtig war", sagte Orosz.