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Große Koalition will Grundgesetz für "Notfälle" ändern

Bundeswehr-Einsätze im Inneren

Der Bundeswehr soll nach dem Willen der großen Koalition künftig in Notfällen leichter im Inland eingesetzt werden können. Dafür ist eine Grundgesetzänderung beim Artikel 35 (Amts- und Katastrophenhilfe) geplant, der um zwei Absätze ergänzt werden soll, teilten Innen- und Justizministerium am Montag (6. Oktober) in Berlin mit. Danach soll die Bundesregierung zur "wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle" auch die Streitkräfte heranziehen und den "Einsatz militärischer Mittel" anordnen dürfen. Die Opposition lehnte geschlossen eine solche Verfassungsänderung ab. Die Linke rechnet fest mit Bundeswehreinsätzen bei Demonstrationen.

Unmittelbar nach Bekanntwerden erster Einzelheiten forderten die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum ihre Partei in Bund und Ländern auf, gegen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu stimmen. Vor allem müssten das Recht und die Verantwortung der Länder für solche Einsätze erhalten bleiben, verlangten sie. Hirsch, der bereits 2005 gegen das Luftsicherheitsgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, kündigte Gleiches für den Fall an, dass der Bundestag wie von CDU/CSU und SPD gewünscht die Verfassung ändern sollte.

Im Eilfall auf Anweisung des zuständigen Bundesministers

Die geplante Verfassungsänderung bezieht sich den Angaben zufolge auf alle Notfälle auf deutschem Hoheitsgebiet, also auch in der Luft und in Küstennähe. In solchen Einzelfällen könnte künftig auf Beschluss des Kabinetts oder im Eilfalle auf Anweisung des zuständigen Bundesministers ein Bundeswehreinsatz angeordnet werden.

SPD-Fraktionschef Peter Struck zufolge ist die Grundgesetzänderung angeblich vor allem dazu gedacht, mögliche terroristische Angriffe von See her in deutschen Hoheitsgewässern mit Hilfe der Marine zu klären. Auch bei Unglücksfällen auf See, wo eigentlich die Wasserschutzpolizei zuständig wäre, könnte künftig die Bundeswehr helfen, so der ehemalige Bundesverteidigungsminister. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte, der Einsatz der Deutschen Marine zur weltweiten Piratenbekämpfung wäre hingegen nicht von der Neuregelung abgedeckt.

Ein Sprecher des zur Grundgesetzänderung federführenden Bundesinnenministeriums sagte, es gehe keineswegs darum, eine generelle Ermächtigungsgrundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern zu schaffen. Es bleibe bei der Einzelfallregelung zum Einsatz militärischer Mittel und auch nur dann, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichten.

Opposition glaubt der offiziellen Begründung nicht

FDP, Linke und Grünen warnten unisono vor einem leichteren Bundeswehreinsatz im Inneren "durch die Hintertür". "Die SPD streut den Bürgern Sand in die Augen, wenn sie behauptet, es ginge nur um den Einsatz gegen Gefahren aus der Luft oder zur See", sagte FDP-Wehrexpertin Birgit Homburger. Nach Ansicht von Homburger droht die Einführung des generellen Bundeswehreinsatzes im Innern durch die Hintertür. Nach vorliegenden Presseberichten gehe die Einigung der großen Koalition "viel weiter".

"Nachdem die Union jahrelang versucht hat, jede sich bietende Gelegenheit zu nutzen, um einen generellen Bundesehreinsatz im Innern durchzusetzen, ist nicht zu erwarten, dass die Union in dieser Frage jetzt plötzlich klein beigegeben hat", so Homburger.

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, wird mit einer solchen Änderung nur der "Militarisierung der Innenpolitik" Vorschub geleistet. Schäuble sei mit der Koalitionseinigung seinem Wunsch ein großes Stück näher gekommen, eine Nationalgarde zu schaffen.

Die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau, warnte vor einem "präventiven Sicherheitsstaat", sollten Union und SPD mit einer Grundgesetzänderung das seit Jahrzehnten bestehende Trennungsgebot zwischen Armee, Polizei und Geheimdiensten aufheben. Sie betonte: "Die Bundeswehr hat im Inneren aus historischen, politischen, rechtlichen und fachlichen Gründen nichts zu suchen."

"Die Bundeswehr wird demnächst auch bei Demos eingesetzt"

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte, mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses könne die Bundeswehr demnächst auch bei Demonstrationen eingesetzt werden. "Bereits beim G8-Gipfel in Heiligendamm wurden gepanzerte Fahrzeuge und Kampfflugzeuge der Bundeswehr bei der Beobachtung von Demonstranten eingesetzt. Damals sprachen die Sicherheitsbehörden im Vorfeld von angeblich geplanten Anschlägen gegen den Gipfel. Damit sollte ganz klar Panik geschürt und der massive Einsatz der Polizei gegen die Demonstranten bereits im Vorfeld gerechtfertigt werden", so Jelpke.

Nach einer Grundgesetzänderung, wie sie die Koalition plane, "könnten solche zweifelhaften Mutmaßungen über geplante Anschläge den Einsatz der Bundeswehr bei amtlichen Großveranstaltungen rechtfertigen", moniert die Links-Abgeordnete. "Das ist, was Schäuble seit über 15 Jahren will: die grundgesetzliche Befugnis zum Einsatz der Armee im Inland. Ob G8-Gipfel oder Castor-Transport – die nächste Gelegenheit für einen ersten Einsatz kommt bestimmt."