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Die Lohnrechner - mehr netto vom brutto

Modernes Liquiditätsmanagement durch Lohnreform

Günter Voelk - Nettolohnoptimierung: Mehr Netto vom BruttoDie explodierenden Lohnnebenkosten haben einst in den Neunziger Jahren „Standortnachteil Deutschland“ zum Unwort des Jahres geprägt. Dennoch sind die Sozialbeiträge seitdem beständig und in stolzer Regelmäßigkeit weiter gestiegen. Manfred Baier, Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Nürnberg, hat sich als Experte des F.E.L.S Instituts auf moderne Vergütungssysteme spezialisiert, die sowohl den Arbeitnehmern als auch den Firmen nützen. Manfred Baier ist außerdem Dozent an der Fachhochschule Koblenz für Betriebswirtschaft. Die radikale Entlastung mittelständischer Unternehmen und deren Arbeitnehmer ist einer seiner zwei Tätigkeitsschwerpunkte. Unabhängigkeit von den Banken durch modernes Liquiditätsmanagement ist der zweite.

NGO fragte Manfred Baier nach Win-Win Strategien, wie die Kostenexplosion ausgehebelt werden kann.

ngo: Herr Baier, die Lockerung der Lohnkostenschraube hätten die Unternehmer selbst in der Hand. Diese Aussage aus Ihrem Institut klingt vollmundig. Was hat es mit dieser Behauptung auf sich?

Manfred Baier: Diese Aussage ist vollkommen richtig. Dazu muss man wissen, dass sich seit 1950 mehr als hundert sozialkostenbefreite Lohnbestandteile angesammelt haben. Viele davon sind auch noch lohnsteuerfrei, mehrere werden nur pauschal besteuert. Die meisten Unternehmer und ihre Steuerberater haben sie als freiwillige Zusatzleistungen im Bewusstsein, jedoch nicht zur Lohnoptimierung im Austausch für Bruttolohn. Wahrscheinlich sind Ihnen die Essens- und Fahrgeldzuschüsse bekannt, die Werbeflächen- und Internetpauschalen, die Kindergarten- und Handygebühren, und sicherlich der Personalrabatt, der meist nicht richtig genutzt wird. Und genau hier gibt es nun Möglichkeiten, um laufende Arbeitsverträge zu reformieren. Ein häufig genannter Begriff hierfür ist „Nettolohnoptimierung“, oder kürzer: Lohnreform.

ngo: Diese Möglichkeiten gab es früher nur bei Neuverträgen. Was hat sich inzwischen geändert?

Manfred Baier: Die Betriebsstättenfinanzämter und die Sozialversicherungsträger haben per se bei einer großen Anzahl von Durchführungsverordnungen einen beachtlichen Ermessensspielraum. Separat für sich betrachtet hat jeder einzelne Nettolohnbaustein keinen großen Effekt, doch alle miteinander fügen sich zu einem kompletten Puzzle mit enormer Wirkung zusammen: Sieben bis elf Prozent Senkung beim Arbeitgeber Brutto oder stattdessen 16 bis 25 Prozent mehr Netto, je nach Ausgestaltung der Zusatzvereinbarungen. Gott sei Dank kann die Verteilung der gewonnenen Liquidität relativ frei vorgenommen werden, es gibt wenige Einschränkungen.

ngo: Heißt das, man kann die Kostenersparnis beliebig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern hin und herschieben?

Manfred Baier: Ganz genau. Eine Firma mit 50 Mitarbeitern und einem Liquiditätsengpass wird zur Rettung der Arbeitsplätze jährlich 100.000 Euro auf die Firmenkonten lenken, ein anderes Unternehmen in einer florierenden Branche wird seinen besten Mitarbeitern eine Nettolohnerhöhung in Höhe von 200 Euro p.m. auszahlen, oder eine komfortable Altersvorsorge finanzieren, oder andere Instrumente der Mitarbeiterbindung einsetzen … Sie dürfen Ihrer Phantasie hier freien Lauf lassen.

ngo: Wie sieht denn eine solche Lohnreform im Einzelfall aus?

Manfred Baier: Hier ein praktisches Beispiel. Nehmen wir an, Ihre persönliche Assistentin Martina Muster verdient 2.000 Euro brutto, und Sie eröffnen ihr morgen früh: „Ab kommenden Monat bekommen Sie nur noch 1.600 Euro brutto“. Dann können Sie sie nach dem ersten Schreck mit diesen Worten trösten: „Bitte seien Sie nicht traurig, dafür erhalten Sie ab sofort 50 Euro mehr netto.” Das klingt im ersten Moment unrealistisch, aber es funktioniert: In den abgeschöpften 400 Euro schwimmen bei ihr a) die „Fettaugen“ der Lohnsteuerprogression und b) rund 22 Prozent Sozialkassenbeiträge. Ihrer Assistentin bleiben bei Steuerklasse I aus diesen 400 Euro noch rund 220 Euro netto - vor der Gehaltsreform, wie gesagt. Zusammen mit der versprochenen Lohnerhöhung von 50 Euro werden ihr - nach der Gehaltsreform – ca. 270 Euro ausbezahlt, und zwar in Form von circa fünf bis acht Nettolohnbausteinen. Alle Zahlen, die ich hier nenne, sind gerundet bzw. geschätzt.

ngo: Und was habe ich als Arbeitgeber von dieser Nettolohnoptimierung?

Manfred Baier: Ihnen als Arbeitgeber bleibt nicht nur a) die Differenz von 270 Euro auf 400 Euro in der Kasse, sondern b) auch Ihr Anteil der Lohnnebenkosten aus 400 Euro, was beides durch diese Lohnreform eingespart wird. Frau Muster muss nur noch ja sagen. Ohne beidseitiges Einverständnis können Sie keinen Arbeitsvertrag reformieren. Wenn Sie als Arbeitgeber diesen Liquiditätsgewinn von über 2.600 Euro pro Jahr nicht zur Stabilisierung Ihrer Online-Verlags Arbeitsplätze brauchen, können Sie ihn mit Ihrer Angestellten auch teilen, oder Ihren Anteil in ihre eigene bilanzneutrale Unterstützungskasse einbezahlen. Auf diese Art behalten Sie die Liquidität auch in der Firma. Ab etwa 5-10 Mitarbeitern macht das bereits Sinn, vor allem in Zeiten von Basel III. So bauen Sie sich eine „firmeneigene Hausbank“ auf, die Sie jederzeit beleihen können, und die durch den Pensionssicherungsfonds abgesichert ist.

ngo: Eine gebetsmühlenartige Forderung ist in aller Munde: „Wir brauchen mehr netto vom brutto!” Warum springen denn die Gewerkschaften nicht darauf an, wenn das tatsächlich so machbar ist?

ngo: Einerseits weiß ihr lokaler Gewerkschaftsfunktionär vermutlich genauso viel oder wenig wie Martina Muster von diesen neuen Möglichkeiten. Andererseits sind die Einnahmen der Gewerkschaften vom Bruttolohn abhängig. Wenn sie nicht finanziellen Selbstmord begehen wollen, müssten die Gewerkschaften also zuerst ihre Beitragsordnung ändern.

ngo: Weniger brutto ergibt im Endergebnis weniger Rente. Ist das für Ihre Lohnreform nicht das KO-Kriterium?

Manfred Baier: Selbstverständlich wird ein hundertprozentiger Ausgleich über Betriebsrenten hergestellt, z.B. mit Hilfe einer innenfinanzierten Unternehmenskasse. Die sogenannte pauschal dotierte Unterstützungskasse ist das älteste staatlich anerkannte Instrument der betrieblichen Altersversorgung. Das schmälert den Liquiditätsgewinn aber nicht wirklich – die entsprechenden Beiträge können ebenfalls in die Unterstützungskasse (analog einer „firmeneigenen Hausbank“) fließen und stehen dort zur sofortigen Verfügung des Unternehmers. Die Einlagen werden von ihm verzinst und durch den deutschen Pensionssicherungsverein abgesichert.

ngo: Die Durchführungsverordnungen und Urteile werden laufend veröffentlicht. Hätten die Steuerberater und Personalchefs die Arbeitsverträge nicht längst reformieren können?

Manfred Baier: Das ist nur theoretisch richtig. Jeder Steuerberater gibt alle bedeutsamen Änderungen sofort in seinem Quartalsrundbrief an seine Mandanten weiter. Er setzt aber keine Puzzleteile zusammen. Und dann ist es doch so: weder Personalchef noch Steuerberater haben während ihrer Ausbildung umfangreiche Kenntnisse über das Sozialversicherungsrecht erworben, weil diese Thematik so gut wie nicht zum Berufsbild gehört. Weil das so ist, haben wir bei F.E.L.S Anwälte für Arbeits- und Sozialrecht im Haus, und natürlich auch Anwälte für Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Das Puzzle aus amtlichen Verordnungen und dazu gehörigen Urteilen der obersten Gerichtshöfe wurde von uns erst richtig zusammengesetzt, als Ergebnis einer jahrzehntelangen Spezialisierung und Erfahrung.

ngo: Unternehmer sind durch ihr Tagesgeschäft erst recht mit der Aufgabe einer Lohnreform überfordert. Wie kommen sie trotzdem ans Ziel?

Manfred Baier: Wenn ein solches Projekt absolut rechtssicher und ohne Haftungsrisiko für den Arbeitgeber über die Bühne gehen soll, dann gibt es nur Eines: Beauftragen Sie eine auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Kanzlei, die keine oder sehr geringe Vorkosten erhebt und sich erfolgsabhängig bezahlen lässt. Die Lohnreform vollzieht sich dann in zwölf Schritten (Anm. d. Red.: siehe Kasten). Diese vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente hat den Vorteil, dass weder die Personalabteilung noch ein Versicherungsmakler – wie sonst bei der Einführung einer bAV üblich – bei jedem Belegschaftsmitglied unter vier Augen Überzeugungsarbeit leisten muss, weil der Betriebsrat von Beginn an in den gesamten Prozess involviert wird. Das hält diese ganze Unruhe von der Belegschaft fern.

Günter Voelk

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