Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Nur noch gut vier Wochen für Schuldenerlass in Krankenversicherung

Sonderhotline für Unversicherte und Versicherte mit Schulden

Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung trat am 1. August 2013 in Kraft. „Wegen der seinerzeitigen Urlaubszeit ist zu befürchten, dass viele Betroffene von den für sie günstigen Neuregelungen gar nichts mitbekommen haben“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Für die Betroffenen, die aber bis Jahresende nicht handeln, wird es ab 2014 keine Nachsicht mehr geben und teuer werden.

Für säumige Beitragszahler in der privaten Krankenversicherung wurde zudem ein Notlagentarif eingeführt. Dieser enthält einen reduzierten Leistungsumfang, stellt jedoch die Akutversorgung sicher. Er kostet um die 100 € im Monat. Dieser Tarif ist für vorübergehende finanzielle Engpässe gedacht. Wenn es den Betroffenen finanziell wieder besser geht, haben sie Anspruch darauf, wieder zurück in ihren alten Vollkostentarif zu wechseln. „Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Basistarif“, macht Heyer aufmerksam. Die Versicherer müssen im Bedarfsfall ihre Kunden über den Notlagentarif informieren. „Uns wundert, dass es bei uns und auch in den anderen Verbraucherzentralen dazu bisher keine Verbraucheranfragen gab“, sagt Heyer. „Das lässt die Vermutung aufkommen, dass die Versicherungsunternehmen bis Ende Oktober keine schriftlichen Informationen über den Notlagentarif herausgeschickt haben.“ An der Hotline der Verbraucherzentrale Sachsen können sich Ratsuchende auch über dieses Produkt informieren.

Menschen, die sich bisher nicht krankenversichert haben, weil sie hohe Prämien- oder Säumniszuschläge fürchteten und Personen, die in der privaten Krankenversicherung schon Beitragsschulden angehäuft haben, sollten sich jetzt bei der Verbraucherzentrale Sachsen informieren, wie sie ohne solche großen finanziellen Lasten in das neue Jahr starten können. Noch bis zum 31.12.2013 besteht auf Grund einer aktuellen gesetzlichen Regelung die Möglichkeit, dass Schulden erlassen werden bzw. auf Prämienzuschläge verzichtet wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet deshalb Betroffenen am Mittwoch, dem 27.11.2013 in der Zeit von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0180-2-55 66 11 (0,06 € pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) ihren Rat an.