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hotelreservierung.de - Verbraucherzentrale Sachsen vs. Unister-Portal 1:0

1 plus 1 ist 3?

Dass es Kinder im Doppelbett der Eltern kuschelig finden, werden viele Familien bestätigen. Dass man für ein Hotelzimmer für zwei Erwachsene und ein Kleinkind für drei volle Personen zahlen soll, obwohl es sich nur um ein Doppelzimmer handelt, dürfte hingegen einigen sauer aufstoßen. Auf dem Portal hotelreservierung.de, das von der Unister Travel Retail GmbH&Co.KG, einer Tochter der Leipziger Unister Gruppe, unterhalten wird, werden die Zimmerpreise jedoch durchaus so berechnet. Ein aktuelles Urteil vom Landgericht Leipzig untersagt nun diese undurchsichtige Praxis der Preisbildung für den Fall, dass für die Übernachtung minderjähriger Kinder im Zimmer der Eltern vom Hotel kein Entgelt gefordert wird (Urteil vom 29.09.2015, Az. 05 O 133/15, nicht rkr.).

Verbraucherzentrale Sachsen obsiegt gegen Unister-Portal hotelreservierung.de in Sachen Transparenz der Preisbildung

Auch den Richtern des Leipziger Landgerichts erschien es damit als simple Mathematik, dass man für ein Doppelzimmer nicht den Preis pro Person mal drei nehmen kann. Was in der Lesart von Unister „maximale Preistransparenz“ ist (http://www.openpr.de/news/873815/Verbrauchern-droht-Verlust-an-Preistransparenz-Hotelreservierung-de-kaempft-vor-Gericht-fuer-beste-Hotelpreise.html), wird in dem aktuellen Urteil unmissverständlich als Verstoß gegen das gesetzliche Gebot von Preisklarheit und Preiswahrheit bezeichnet.

„Wir werten das aktuelle Urteil zugunsten der Verbraucher. durchweg positiv“, meint Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer online ein Hotelzimmer bucht, bekommt in der Trefferliste üblicherweise den Pro-Person-Preis angezeigt. „Jeder Nutzer wird und darf erwarten, dass bei der Buchung eines Doppelzimmers der zuvor angezeigte Pro-Person-Preis anschließend mal zwei genommen wird“, erklärt Henschler. Dies muss auch gelten, wenn für zwei Erwachsene und ein Kleinkind ein Doppelzimmer gebucht wird – jedenfalls wenn das Hotel selbst minderjährige Kinder kostenlos übernachten lässt. Das Gericht betont, dass hier auch die Erwartungshaltung des Verbrauchers eine Rolle spielt, nach der Kleinkinder in einem Zweibettzimmer der Eltern kostenlos mitübernachten dürfen, weil dies in der Hotelbranche üblich ist.

„In der Unister-Logik allerdings macht 1 plus 1 offenbar 3. Schwer nachvollziehbar, dass diese Art und Weise der Preisberechnung ‚im Interesse der Kunden‘ ist, so wie Unister es jüngst behauptet hat“, resümiert Henschler. Denn ein günstiger Pro-Person-Preis einer Trefferliste ist die entscheidende Messgröße, an der sich Nutzer beim Preisvergleich orientieren. Ändert sich der Preis im nachfolgenden Buchungsschritt, sei es durch nachträglich aufgeschlagene Gebühren oder – wie hier – indem der Einzelpersonenpreis verdreifacht und nicht wie erwartet verdoppelt wird, übersehen Nutzer dies sehr leicht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die Unister Travel Retail GmbH&Co.KG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.


Bitte beachten Sie auch die Gegendarstellung von Unister Travel Retail GmbH&Co.KG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verbraucherzentrale Sachsen beleuchtet in einer eigenen Pressemeldung vom heutigen Tage mit dem Titel "1 plus 1 ist 3?" ein Thema, dass wir Ihnen bereits in der vergangenen Woche per erneut beiliegender Pressemeldung vorgestellt haben. Hierbei geht es um die Preisdarstellung unseres Portals Hotelreservierung.de, dem es mit seiner Technik gelingt, die Übernachtungspreise der Hotellerie und der Pauschaltouristik zu kombinieren. Dies ist technisch nur auf der Basis von Pro-Person-Preisen durchgehend transparent möglich.

In ihrer aktuellen Pressemeldung zu diesem Thema, von der wir annehmen, dass sie Ihnen vorliegt, behauptet die Verbraucherzentrale Sachsen Unwahrheiten gegen unser Unternehmen, die wir schnellstmöglich korrigiert sehen möchten. Wir stellen der Verbraucherzentrale Sachsen deshalb die Ihnen beiliegende Aufforderung zur Unterlassung zu und fordern diese zur Korrektur auf.

Wir sind irritiert über die erneut fehlerhaften Aussagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen unser Unternehmen und über die fehlende Möglichkeit zum Dialog jenseits der Gerichtsbarkeit. Wir möchten Sie bitten, dieses komplexe Thema gewissenhaft zu prüfen, sollten Sie eine Veröffentlichung hierzu planen.

In Kurzform: Anders als von der Verbraucherzentrale in diesem Fall beispielhaft beleuchtet, erhebt Hotelreservierung.de natürlich NICHT bei Buchung von Familienpreisen den Gesamtpreis auf Basis der Anzahl der Personen jeweils zum Preis von Erwachsenen. Generell berechnet sich bei Hotelreservierung.de der Gesamtpreis für eine Übernachtung transparent und auf Basis der Preislogik des jeweiligen Anbieters. Just dies ermöglicht erst die korrekte Berechnung von Familienfestpreisen und Kinderfestpreisen. Der in diesem Beispiel herausgearbeitete Vorwurf war im übrigen so auch nicht Bestandteil des Gerichtsverfahrens. 1 plus 1 ist immer 2.

UNISTER Travel respektiert das wertvolle Engagement des Verbraucherschutzes, wird aber seinerseits beharrlich für die Interessen seiner Kunden, der Verbraucher, kämpfen. Nähere Informationen finden Sie in der beiliegenden Pressemeldung sowie in unserer Aufforderung zur Unterlassung an die Verbraucherzentrale Sachsen. Hintergründe zu den einzigartigen Angeboten von Hotelreservierung.de, die jüngst auch von Stiftung Warentest kritisiert worden sind, finden Sie hier:

http://unister-travel.de/blog/hotelreservierung-de-ganz-schoen-gut

Weitere interessante Gerichtsentscheidungen im Sinne des Verbrauchers können Sie hier nachlesen:

http://unister-travel.de/tag/verbraucherschutz