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NRW-Regelung nichtig Karlsruhe kippt Befristung von Führungspositionen für Beamte

Führungspositionen für Beamte dürfen nicht zeitlich befristet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Mit einer befristeten Vergabe von Führungsämtern werde das "Lebenszeitprinzip" verletzt, wonach das Beamtenverhältnis grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist. Dies solle die Unabhängigkeit der Beamten und eine rechtsstaatliche Verwaltung gewährleisten. Der Zweite Senat erklärte eine Regelung im nordrhein-westfälischen Beamtengesetz für verfassungswidrig und nichtig, wonach Führungspositionen für Beamte zunächst auf Zeit zu vergeben seien.

"Verkennung der gesellschaftlichen Realität" EU-Recht gegen "Verheiratetenzuschlag" für schwule Beamte

Die Versagung des "Verheiratetenzuschlags" für homosexuelle Beamte in eingetragener Partnerschaft ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch mit europäischem Recht vereinbar. Die entsprechende Vorschrift des Bundesbesoldungsgesetzes stehe "im Einklang" mit der relevanten EU-Richtlinie, heißt es in dem am 3. Juni veröffentlichten Beschluss. Die Grünen und Die Linke kritisierten die Entscheidung und warfen den Richtern eine Verkennung der gesellschaftlichen Realität vor.

Bundesbesoldungsgesetz Karlsruhe billigt gekürzte Beamtenbezüge für Versorgungsrücklage

Die Kürzung von Beamtenbezügen und Pensionen zum Aufbau einer Versorgungsrücklage ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 16. Oktober veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerden von sechs Beamten und Pensionären. Die Kürzungen seien "sachlich gerechtfertigt". Mit der Versorgungsrücklage sollen die öffentlichen Haushalte der kommenden Jahre entlastet und künftige Beamtenpensionen finanziell abgesichert werden.

Mutmaßlicher Polizist der Polizei übergeben Polizei soll vermummte Zivilbeamte als Provokateure eingesetzt haben

Während sich die G8-Teilnehmer in Heiligendamm hinter verschlossenen Türen treffen, tobt draußen vor dem Sperrzaun ein verbissener Kampf. Sicherheitsbehörden und Demonstranten liefern sich nicht nur ein Katz-und-Maus-Spiel, sondern ringen sodann auch um die Deutungshoheit über das Geschehen bei den Protesten. Geht die Polizei zu brutal vor oder setzt sie gar Agents Provocateurs ein? Stand ein Sabotageakt unmittelbar bevor? Werden Zahlen von Verletzten manipuliert? Schwaden von Behauptungen und Gerüchten umziehen den Gipfel. Die Wahrheit ist nicht klar auszumachen. Manchmal allerdings scheinen Details eine deutliche Sprache zu sprechen. Der Anwaltliche Notdienst wirft der Polizei vor, Zivilbeamte als Provokateure eingesetzt haben.

Sondervotum Karlsruhe stärkt Rechte von beförderten Beamten bei Pensionen

Viele Beamte können mit höheren Pensionen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von beförderten Beamten bei der Berechnung ihrer Pensionsansprüche gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die Regelung für verfassungswidrig, wonach beförderte Beamte vor ihrer Pensionierung mindestens drei Jahre lang die höheren Bezüge ihres letzten Amtes erhalten haben müssen, um eine daran gemessene Altersversorgung zu erhalten. Bei weniger als drei Jahren sah das Gesetz eine Pensions-Berechnung nur nach dem vorher bekleideten, niedrigeren Amt vor. Die Regelung war auch erlassen worden, um Gefälligkeitsbeförderungen kurz vor der Pensionierung zu verhindern.

"Exorbitant hohe Lebenshaltungskosten" Staat muss Beamten keine Ballungsraumzulage gewähren

Der Staat muss Beamten in Ballungsräumen trotz der höheren Lebenshaltungskosten keine Ortszulage gewähren. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde des Münchner Kriminalhauptkommissars Peter Steininger zurück, der eine "Ballungsraumzulage" verlangt hatte. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verpflichtet "gegenwärtig" kein traditioneller Grundsatz des Berufsbeamtentums den Gesetzgeber dazu, "einen spezifischen Ausgleich für regional erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren". Der Gesetzgeber müsse aber die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten "auf relevante Unterschiede zwischen Stadt und Land beobachten" und dann gegebenenfalls reagieren. Das Urteil erging mit sechs zu zwei Richterstimmen.

"Ende der Sparmaßnahmen" gefordert Beamte wollen nach drei Jahren Nullrunden 2,9 Prozent mehr Gehalt

Die rund 1,7 Millionen Beamten in Deutschland wollen besser bezahlt werden. Die Gewerkschaft dbb Beamtenbund und tarifunion hält deutliche Einkommenserhöhungen von bis zu 2,9 Prozent für angemessen. Nach drei Jahren Nullrunden und Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld müssten auch die Staatsdiener wieder an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilnehmen, sagte der dbb-Vorsitzende Peter Heesen am Montag in Köln auf der traditionellen gewerkschaftspolitischen Arbeitstagung des dbb.

Untauglicher Beamter? Verwaltungsgericht verhandelt über Fall eines Lehrer-Berufsverbots

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für einen Heidelberger Lehrer verhandelt. Dem Realschullehrer Michael C. wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbots-Fall, bei dem ein Lehrer betroffen ist.

Lebenslänglich Beamtenbund droht mit Streik

Der Deutsche Beamtenbund lehnt die beamtenrechtlichen Planungen der Föderalismuskommission ab und droht sogar mit Streik. Mit den Vorschlägen sollten ein paar Grundprinzipien des Beamtentums zerstört werden, wie das Lebenszeitprinzip, sagte der Chef des Beamtenbundes, Peter Heesen, am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". Beamte seien aber auf Lebenszeit beschäftigt, weil sie kein Streikrecht hätten. Wer ein solches Prinzip zerstören wolle, müsse mit dem Widerstand auch der Beamten rechnen. Wenn die Planungen der Föderalismuskommission umgesetzt würden, "werden wir uns an ein Streikverbot nicht mehr halten, dann werden künftig auch Beamte einen Arbeitskampf durchführen", betonte Heesen.

Neun Monate Haft auf Bewährung für BGS-Beamte Heftige Kritik an "verantwortungslos strukturiertem" BGS wegen Asylbewerber-Tod

Im Prozess um den Tod eines Asylbewerbers während dessen Abschiebung sind drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in Frankfurt am Main befand die Grenzschützer am Montag für schuldig, den Sudanesen Aamir A. während seiner Abschiebung im Mai 1999 im Flugzeug erstickt zu haben, blieb aber unter der gesetzlichen Mindeststrafe. In seiner Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke die Führungsebenen des BGS mitverantwortlich für den Tod des Sudanesen. Diese hätten den Tod durch "Ignoranz und Inkompetenz" mit zu verantworten. Die Schulung der Beamten bezeichnete es als "Realsatire". Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte das Strafmaß. Es hinterlasse "einen bitteren Beigeschmack", weil der Eindruck entstehe, Amtsträger könnten auch zukünftig "glimpflich davonkommen". Zudem würden jetzt lediglich die bestraft, "die in einer verantwortungslos strukturierten Organisation zu Tätern wurden". Die Verantwortlichen in der BGS-Spitze und im Bundesinnenministerium seien nicht zur Verantwortung gezogen worden und müssten auch nicht mehr damit rechnen.

Beamtenbesoldung Beamtenbund fordet schnelle Umsetzung des Tarifkompromisses

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) fordert den zügigen Beginn der Gespräche mit dem Bundesinnenministerium zur Angleichung der Beamtenbesoldung an den jüngsten Tarifkompromiss im öffentlichen Dienst. Die für die Arbeiter und Angestellten vereinbarten Einkommenserhöhungen müssten "ohne weitere Diskussion und ohne Abstriche wirkungsgleich übertragen" werden, sagte dbb-Vorsitzender Erhard Geyer am Montag in Bad Kissingen auf einer Tagung. Auf keinen Fall dürfe es dazu kommen, dass die Kosten für die Tariferhöhung "an die Beamten und Pensionäre weitergereicht" werden.

Kürzungen der Beamtenbesoldung Beamtenbund will gegen Einsparungen klagen

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kündigt Widerstand gegen eine mögliche Zustimmung des Bundesrates zu Einkommenskürzungen für Beamte an. Der Deutsche Beamtenbund kündigt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an, wenn der Bundesrat einem Antrag Berlins für Öffnungsklauseln bei der Beamtenbesoldung zustimmen sollte. Der Vorsitzende des Beamtenbundes, Erhard Geyer bezeichnete am Freitag das Vorhaben ebenfalls als verfassungswidrig. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) will den Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung in die Länderkammer einbringen, mit dem die Bundeshauptstadt ihre Haushalt sanieren will.

Sparmaßnahmen Beamtenbund kündigt "erbitterten Widerstand" an

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat "erbitterten Widerstand" für den Fall angekündigt, dass im Zuge der anstehenden Sparmaßnahmen weitere Personalstreichungen im öffentlichen Dienst oder Abstriche bei der Besoldungserhöhung vorgenommen würden. DBB-Chef Erhard Geyer sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Dienstag, es drohe eine "ganz harte Tarifrunde", weil Bund, Länder und Kommunen offenbar erneut den Versuch unternehmen wollten, ihre leeren Kassen auf Kosten der Mitarbeiter zu sanieren. Dies würden der DBB und seine Tarifunion nicht kampflos hinnehmen.