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Verwaltungsgericht verhandelt über Fall eines Lehrer-Berufsverbots

Untauglicher Beamter?

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für einen Heidelberger Lehrer verhandelt. Dem Realschullehrer Michael C. wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbots-Fall, bei dem ein Lehrer betroffen ist.

Der Lehrer wehrt sich vor Gericht gegen das Berufsverbot und kündigte einen Weg durch die Instanzen an, falls er nicht Recht bekommen sollte. Ein Berufsverbot wäre ein Beschluss gegen "Zukunftsperspektiven, Hoffnung und Demokratie", sagte er.

Der Vertreter des Landes, Detlef Brandner, entgegnete, jeder Lehrer einer öffentlichen Schule müsse sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das Bekenntnis des Realschullehrers zur AIHD mache ihn als Beamten "untauglich". Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.

Der Vorsitzende Richter Bernd Heß merkte an, die Organisation male ein Bild des Staates, das als diffamierend angesehen werden könnte. Das Bundesland Hessen hat mittlerweile ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung des Lehrers verweigert.

Der Lehrer studierte an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg Deutsch, Geschichte und Kunst. Er beteuerte, es entspreche weder seinem politischen noch seinem pädagogischen Selbstverständnis, Schüler zu beeinflussen. Sein Anwalt Martin Heiming verwies außerdem darauf, dass die Arbeit seines Mandanten während der zweijährigen Referendariatszeit als "gut oder sehr gut" beurteilt wurde. Michael C. werde von Schülern und Eltern geschätzt.

GEW verweist auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die GEW weist darauf hin, dass 1995 Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt wurden. Die Bildungsgewerkschaft unterstützt den Lehrer und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden. Nach früheren Angaben des Ministeriums handelte es sich bei dem Verfahren hingegen um einen "absoluten Ausnahmefall", der nicht mit dem Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 in Verbindung stehe. Dieser hatte darauf abgezielt, Anhänger radikaler politischer Gruppierungen vom gesamten öffentlichen Dienst fernzuhalten.

Die GEW erwartet von Ministerpräsident Günther Oettinger, dass er zu dem Berufsverbot Stellung bezieht. "Die mageren Aussagen des Vertreters vom Regierungspräsidium Karlsruhe vor dem Verwaltungsgericht zeigten heute, dass es für das Berufsverbot keine ausreichende Grundlage gibt", schreibt die Gewerkschaft in einer Stellungnahme. Die Begründung für das Verbot sei "ein Armutszeugnis für die Politik". Oettinger und sein Kultusminister Helmut Rau sollten ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und den Lehrer in den Schuldienst übernehmen, sagte am Freitag Rainer Dahlem, GEW-Landesvorsitzender.