"Private Dritte"
Bundestag ändert Grundgesetz für Neuordnung der Flugsicherung
Der Bundestag hat das Grundgesetz geändert, damit Aufgaben der deutschen Flugsicherung in grenznahen Regionen auch von zugelassenen ausländischen Organisationen übernommen werden können. Eine Privatisierung der Deutschen Flugsicherung soll damit ausdrücklich nicht verbunden sein.