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Ab 1. November Einsatz der DNA-Analyse auch auf nicht erhebliche Straftaten ausgeweitet

Die DNA-Analyse sei ein sehr effektives Instrument zur Aufklärung von Straftaten. Aus diesem Grund erleichtert die Bundesregierung sen Ermittlungsbehörden die Entnahme, Untersuchung und Speicherung von DNA-Proben und von Reihengentests ab 1. November. Ein weitgehender Richtervorbehalt solle dafür sorgen, dass die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens auch künftig gewahrt bleibe. Allerdings gelte der Vorbehalt nicht mehr bei anonymen Spuren. Damit könne die molekulargenetische Untersuchung von Tatortspuren, die noch keinem Täter zugeordnet werden können, künftig auch vom Staatsanwalt oder der Polizei angeordnet werden, teilte das Bundesinnenministerium mit.

12.000 Straftaten Rechtsextreme Kriminalität offenbar auf höchstem Stand seit 2000

Die rechtsextreme Kriminalität in der Bundesrepublik hat im vergangenen Jahr nach "Tagesspiegel"-Informationen den höchsten Stand seit 2000 erreicht. Wie die Zeitung in ihrer Mittwochausgabe schreibt, registrierten die Landeskriminalämter 2004 insgesamt 12.051 rechtsextreme Straftaten. Das sind 1256 mehr als 2003 (10.795) und auch deutlich mehr als 2002 (10.902) und 2001 (10.054).

7220 Fälle fehlten in Statistik Schill brachte mehr Straftaten, nicht weniger

Die Hamburger Rechts-Koalition ist bei der Verbrechensbekämpfung weit weniger erfolgreich als bisher von ihm selbst angegeben. Die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten ging im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entgegen den ursprünglichen Angaben nicht zurück, sondern kletterte um 2,8 Prozent. Aufgrund eines Fehlers bei der Bedienung der Polizeisoftware fehlten in der im Juli vorgelegten Kriminalstatistik für das erste Halbjahr 7220 Straftaten.

Opferschutz Gerechtigkeit auch für die Opfer von Straftaten gefordert

Die Fraktion der Grünen Alternativen Liste (GAL) in der Hamburger Bürgerschaft fordert weitreichende Verbesserungen beim Schutz für die Opfer von Straftaten und wird zu den Haushaltsberatungen einen entsprechenden Antrag einbringen. Eine zentrale Forderung der GAL ist eine Umorientierung im Straf- und Strafprozessrecht zugunsten der Tatopfer. Diese würden im Strafrecht bisher eher als Zeugen gesehen, weniger als Geschädigte. So blieben die Opfer bei der Wiedereingliederung in den Alltag weitgehend auf sich gestellt. Der Hamburger Senat soll sich außerdem im Bundesrat für die notwendigen Änderungen bundesgesetzlicher Regelungen einsetzen.

Sexualstraftaten Experten kritisieren Kanzler-Vorschlag als nicht sinnvoll

Die Forderung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nach härteren Strafen für Sexualstraftäter trifft auf Kritik von Experten. Der Leiter des Tübinger Instituts für Kriminologie, Hans-Jürgen Kerner, sagte, die Empörung über derartige Delikte sei zwar allzu verständlich. Generell zu behaupten, Sexualtäter seien nicht therapierbar, gehe aber "an der Sache schlicht vorbei". In einem Zeitungsinterview hatte Bundeskanzler Schröder zuvor gesagt, er komme mehr und mehr zu der Auffassung, dass erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergehen, nicht therapierbar seien. Deshalb gebe es nur eine Lösung, "wegschließen - und zwar für immer".