DIE Internet-Zeitung
Opferschutz

Gerechtigkeit auch für die Opfer von Straftaten gefordert

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Die Fraktion der Grünen Alternativen Liste (GAL) in der Hamburger Bürgerschaft fordert weitreichende Verbesserungen beim Schutz für die Opfer von Straftaten und wird zu den Haushaltsberatungen einen entsprechenden Antrag einbringen. Eine zentrale Forderung der GAL ist eine Umorientierung im Straf- und Strafprozessrecht zugunsten der Tatopfer. Diese würden im Strafrecht bisher eher als Zeugen gesehen, weniger als Geschädigte. So blieben die Opfer bei der Wiedereingliederung in den Alltag weitgehend auf sich gestellt. Der Hamburger Senat soll sich außerdem im Bundesrat für die notwendigen Änderungen bundesgesetzlicher Regelungen einsetzen.


Manfred Mahr, innenpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion begründet die Forderung: "Ebenso wie der Täter ein Anrecht auf Resozialisierung hat, muss das Opfer ein Anrecht darauf haben, wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden." Praktisch könne das z.B. heißen, dass Verbrechensopfer, die Angst haben, allein einkaufen zu gehen, für eine Zeit eine Begleitperson erhalten. Mahr: "Parallele Gerechtigkeit sollte der Leitgedanke für alle zukünftigen Schritte bei der Opferhilfe sein. Es ist ohne Zweifel ein Fortschritt der Zivilisation, dass die Gesellschaft straffällig gewordenen Menschen die Chance auf ein Leben in Freiheit nicht verweigert und dass es immer das Ziel bleibt, sie eines Tages wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Und genau dieses Ziel fehlt für die Opfer, der Wille, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Hier müssen wir ansetzen."

Desweiteren sollten Opfer sexueller und häuslicher Gewalt vor weiterer Traumatisierung zum Beispiel bei Aussagen vor Gericht geschützt werden. Mahr verlangt außerdem eine Bundesratsinitiative zur Neuregelung des Rechts der Nebenklage, die dem Leitgedanken folgt, bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen der höchstpersönlichen Rechtsgüter den Schutz des Opfers zu gewähren, in dem die subjektiven Opferrechte gestärkt werden.

Die in der letzten Legislaturperiode betriebenen Programme der Konfliktvermittlung und Streitschlichtung an Schulen sollen evaluiert und es soll sichergestellt werden, dass diese Programme fortgeführt werden.