Pressefreiheit
"Reporter ohne Grenzen" kritisiert Anti-Terror Gesetze
Auf Platz eins - Die USA: Freie Meinungsäußerungen werden eingeschränkt. Mit dem Satz "Wäre ich ein Terrorist, würde ich dieses Flugzeug sprengen." machte sich ein japanischer Tourist Luft, weil er das Warten am Flughafen von Seattle satt hatte. Dafür riskiert er eine fünf-jährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 2.000 Dollar.
Anfang Oktober appellierte Condoleeza Rice, Nationalsicherheitsberaterin des Präsidenten, an führende US-Medien, sich an ihre "Verantwortung" in einer Krisensituation zu erinnern. Zur gleichen Zeit schloss Präsident Bush bestimmte Abgeordnete vom Informationsfluss aus, mit dem Argument, die Auskünfte könnten an die Presse gelangen und veröffentlicht werden. Vor allem im Internet-Bereich sind Einschränkungen zu verzeichnen. So darf das FBI bei sämtlichen großen Internet-Providern mittels dem E-Mail-Überwachungssystem "Carnivore" alle Informationen, die zwischen Usern zirkulieren, kontrollieren. Desweiteren darf das FBI jeden weltweit verfolgen, der im Internet gegen amerikanische Gesetze verstößt.
Auf Platz fünf – Deutschland: Das "Anti-Terror-Paket" der Bundesregierung könnte zu starken Einschränkungen der Arbeit von Journalisten führen. Die Maßnahmen zur strengen Überwachung der Telekommunikation und des E-Mail-Verkehrs bedrohen den Quellenschutz. Reporter ohne Grenzen befürchtet außerdem, dass die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Angestellte von Rundfunkanstalten zur Einschüchterung von Journalisten führen könnte.
Auch in Großbritannien (Platz 2), Kanada (Platz 3) und Frankreich (Platz 4) sind Gesetze verabschiedet worden, die die Pressefreiheit einschränken. In Großbritannien braucht die Polizei lediglich die Erlaubnis des Innenministeriums, um bei Providern Nutzer-Daten abzufragen. Die Frist zur Speicherung von diesen Daten wurde außerdem verlängert. Der Innenminister will das Gesetz noch ausweiten und den privaten E-Mail-Verkehr und Online-Geldverkehr überwachen. In Kanada wurde der Quellenschutz für Journalisten ausgehöhlt. Personen, die unter Verdacht stehen, Kontakte zu Terroristen zu unterhalten, können vor Gericht zu einer Aussage gezwungen werden. Sollten sie ihre Informationen nicht preisgeben, droht ihnen eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Das "Gesetz zum Schutz der Informationen" sieht lebenslängliche Haftstrafen für die Weitergabe von Informationen vor, die mit Schutzmaßnahmen des Staates oder der regionalen Verwaltung zu tun haben, ohne genau zu definieren, um welche Informationen es sich handelt.
Im Bericht werden außerdem genannt: China, Italien, Indien, die Europäische Union, Spanien, Pakistan, Jordanien, Russland, Indonesien und Zimbabwe.
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Am 16. Jan. 2002 unter:
nachrichtenStichworte:
« Deutsche Justiz erlässt weitere Haftbefehle
Greenpeace warnt vor Ausverkauf des Erbgutes »
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