Steuerreform

Allein Erziehende bekommen mehr Netto

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss begrüsste die Änderung des Einkommenssteuergesetzes am Freitag im Bundesrat. Danach können rückwirkend zum 1. Januar 2002 alle allein Erziehenden den Haushaltsfreibetrag in Anspruch nehmen. Bislang konnten nur solche Steuerpflichtige den abgeschmolzenen Freibetrag in Anspruch nehmen, die spätestens am 31. Dezember 2001 allein Erziehende gewesen sind. Nach der Neuregelung, für die sich die SPD-Bundestagsfraktion stark gemacht habe, kommen nun auch Steuerpflichtige in den Genuss des Haushaltsfreitrags, die bis zum 31. Dezember 2004, also dem letzten Tag seiner Restgeltung, allein Erziehende werden.

Diese allein Erziehenden können ab sofort bei ihrer Gemeinde die Steuerklasse II eintragen lassen. Hilfsweise werden die Eintragungen auch von den Finanzämtern vorgenommen. Die rückwirkende Eintragung der Steuerklasse II berechtigt die Arbeitgeber die ab Januar dieses Jahres zuviel erhobene Lohnsteuer zu erstatten. Macht der Arbeitgeber von dieser Berechtigung keinen Gebrauch, so kann der Arbeitnehmer die Erstattung auch im Rahmen des Jahresausgleichs oder der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen.

Die Neuregelung füge sich laut Poss in die gesamte Steuerpolitik der Regierungskoalition ein, die mit Anhebung von Freibeträgen und Kindergeld und der Schaffung des neuen Instruments eines Sonderausgabenabzugs erwerbsbedingter Betreuungskosten die Entlastung von Familien mit Kindern in den Mittelpunkt gestellt habe.

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