Steuerreform
Allein Erziehende bekommen mehr Netto
Diese allein Erziehenden können ab sofort bei ihrer Gemeinde die Steuerklasse II eintragen lassen. Hilfsweise werden die Eintragungen auch von den Finanzämtern vorgenommen. Die rückwirkende Eintragung der Steuerklasse II berechtigt die Arbeitgeber die ab Januar dieses Jahres zuviel erhobene Lohnsteuer zu erstatten. Macht der Arbeitgeber von dieser Berechtigung keinen Gebrauch, so kann der Arbeitnehmer die Erstattung auch im Rahmen des Jahresausgleichs oder der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen.
Die Neuregelung füge sich laut Poss in die gesamte Steuerpolitik der Regierungskoalition ein, die mit Anhebung von Freibeträgen und Kindergeld und der Schaffung des neuen Instruments eines Sonderausgabenabzugs erwerbsbedingter Betreuungskosten die Entlastung von Familien mit Kindern in den Mittelpunkt gestellt habe.
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