Zeitschriftenverleger:
Aus Brüssel drohe Gefahr für die Pressefreiheit
Der Vorschlag der Kommission betrifft unter anderem die Frage, welches Recht zur Anwendung kommen soll, wenn in grenzüberschreitenden Fällen Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen verletzt werden. Die EG-Kommission schlägt vor, dass stets das Recht am Wohnsitz des Verletzten gelten solle.
Der VDZ hält dem entgegen, dass eine solche Rechtsfolge mit etablierten Grundsätzen des internationalen Privatrechts nicht vereinbar sei. Es könne nicht sein, dass ein deutsches Magazin, das zum Beispiel über den irakischen Diktator Saddam Hussein berichte, zukünftig dem irakischen Recht über Persönlichkeitsrechtsverletzungen unterliege. Der Kommissionsvorschlag sei offenbar nicht ausreichend durchdacht und gefährde die in Europa garantierte Pressefreiheit. Außerdem kritisierte der VDZ das von der europäischen Behörde gewählte Gesetzgebungsverfahren; dieses erlaube dem Europäischen Parlament in dieser wichtigen Frage keine Einflussnahme.
Der VDZ forderte die Kommission auf, von ihrem verfehlten Ansatz abzurücken. Gleichzeitig hat der Verband das Bundesministerium der Justiz gebeten, sich für zweckdienliche Veränderungen in der geplanten Verordnung einzusetzen.
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Am 14. Aug. 2002 unter:
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