Bürgerrechte
Innensenator Berlins will der Polizei breite Videoüberwachung erlauben
Dazu erklärt Sönke Hilbrans, Beirat im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD): "Videoüberwachung im Öffentlichen Raum stellt einen Eingriff in die Bürgerrechte einer unübersehbaren Vielzahl von Betroffenen dar, die mit den Zielen der Überwachung in keiner Beziehung stehen und die der Überwachung nicht ohne persönliche Einschränkungen ausweichen können. Daher kann eine polizeiliche Videoüberwachung nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Das Berliner Gesetzesvorhaben unterläuft die Anforderungen des Grundrechtsschutzes an eine solche gesetzliche Regelung bei weitem.“
Die offen gehaltene Regelung verzichte auf eine knapp bemessene gesetzliche Höchstspeicherungsdauer für Videoaufzeichnungen, auf eine konkrete Gefährdung gerade der überwachten Objekte durch bestimmte Straftaten und auf eine Reaktionsschwelle im Sinne einer erheblichen Mindestschwere der erwarteten Straftaten. Anstatt die Videoüberwachung auf besonders gefährdete Objekte und bestimmte Gefahrenlagen zu beschränken, stehe der Berliner Polizei in Zukunft eine Blankoermächtigung zur Überwachung nahezu beliebiger polizeilich interessanter Orte und ihrer Umgebung zur Verfügung.
Schon heute habe die Videoüberwachung in privaten Räumen - z.B. Verkehrsanlagen und Einkaufszentren überhand genommen. Viele Straftaten aber seien damit nicht zu verhindern, so der DVD. Stattdessen würden nur kriminelle Gegenstrategien provoziert. Den Preis für diesen zweifelhaften Ertrag zahlten alle Bürger mit einem zunehmenden Verlust öffentliche Freiheitsräume.
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Am 05. Dez. 2002 unter:
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