Terminator-Technologie birgt Risiken für Entwicklungsländer

Umweltbundesamt veröffentlicht Studie zum biologischen Patentschutz

Mittels Gentechnik lassen sich Veränderungen in Nutzpflanzen einführen, die sich wie ein Patentschutz auswirken. So können Saatgutbetriebe Pflanzen herstellen, deren Samen durch einen gentechnisch eingebauten Mechanismus nicht keimfähig sind oder nur mit Hilfe einer herstellereigenen Chemikalie keimen können. Diese Technologie birgt vielfältige Probleme. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) benennt die wesentlichen Risiken: Erstens werden Landwirte - vor allem in weniger entwickelten Ländern - von der Saatgutindustrie abhängig, weil sie für das Folgejahr neues Saatgut und keimungsfördernde Chemikalien kaufen müssen. Zweitens können gentechnisch veränderte Pollen vom Feld in benachbarte Areale gelangen. Sind Kreuzungspartner vorhanden, entstehen möglicherweise auch bei anderen Pflanzensorten keimunfähige Samen. Die Artenvielfalt dieser Region wäre dann gefährdet.

Die oben genannte Technik wird als "Terminator-Technologie" bezeichnet. Sie ist eine von derzeit rund 60 Techniken des biologischen Patentschutzes, die unter der Bezeichnung "gene usage restriction technologies" (GURTs) zusammengefasst werden.

Aufgrund der vielfältigen Risiken sollten diese Techniken deshalb nur nach sorgfältiger Abwägung zwischen Chancen und Risiken eingesetzt werden. Ein aussagefähiges Monitoring und eine ausführliche Aufklärung der Landwirte müssen hierbei gewährleistet sein. Zu diesem Ergebnis kommt Antje Hartmann von der TU Bergakademie Freiberg, die im Auftrag des UBA die Wirkungsweise von "GURTs" untersucht hat. Sie schließt nicht aus, dass diese Techniken in fünf bis zehn Jahren zur kommerziellen Anwendung kommen könnten. In eine umfangreiche Literaturauswertung hat die Autorin Berichte internationaler Institutionen wie des UN-Umweltprogramms (UNEP), Studien unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Stellungnahmen der Industrie einbezogen.

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