Datenschutz
Behörden befürchten Entwicklung der SCHUFA zur Datei der gläsernen Bürger
Die Erweiterung des Geschäftsfeldes über die anerkannte Funktion für die kreditgebende Wirtschaft hinaus würde dazu führen, dass der Datenbestand der SCHUFA durch die Einbeziehung vielgestaltiger sozialer Zusammenhänge immer umfassender würde. Denn jede weitere Datenquelle führt zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen. Die gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger würden damit Realität - mit schwer kalkulierbaren Risiken für die Einzelnen.
Die Einbeziehung von Informationen aus weiteren Geschäftsfeldern in einen einheitlichen Datenbestand lässt im Einzelfall befürchten, dass aufgrund der neuen SCHUFA-Praxis künftig eine Person z.B. nur deswegen keine Wohnung erhält, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - eine Handyrechnung nicht bezahlt hat. Gerade bei der Beteiligung von Inkassounternehmen besteht darüber hinaus die Gefahr, dass alltägliche Streitigkeiten, wie z.B. mit Handwerksbetrieben, schnell zu einem SCHUFA-Eintrag führen und als Folge etwa ein benötigter Versicherungsschutz nicht zustande kommt. Jeder verlorene Rechtsstreit würde damit die Bonität für Kredite, Versicherungen und Mietverträge gefährden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sowie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sehen die Entwicklung der SCHUFA zu einer privatrechtlich organisierten Zentraldatei als äußerst kritisch zu bewertende Gefährdung des Persönlichkeitsrechts an.
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