Initiative für Mindener Verbraucherzentrale unzulässig
Haushaltsnot der Gemeinden stoppt Bürgerbegehren
"Die Schuldenfalle schnappt nach Bürgerbegehren", sagte Daniel Schily, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Die Entscheidung des Mindener Rates sei demokratiepolitisch höchst fragwürdig. An Bürgerbegehren würden härtere Maßstäbe angelegt als an Ratsbeschlüsse: "Wären an Ratsentscheidungen frühzeitig ähnliche Maßstäbe angelegt worden, wäre es häufig zur jetzigen Verschuldungssituation gar nicht gekommen." Bereits Ende Juli hatte ein Bürgerbegehren in der ebenfalls einem Haushaltssicherungskonzept unterstehenden Stadt Wuppertal aus dem gleichen Grund Schiffbruch erlitten. Eine Elterninitiative hatte über 25.000 Unterschriften für den Erhalt aller Grundschulen in der Stadt gesammelt, nachdem der Rat beschlossen hatte, aus Kostengründen sieben Grundschulen zu schließen oder zu verlegen. "Hier wird mit einer neuen Begründung die alte Tradition fort geführt, Bürgerbegehren mit juristischen Tricks zu stoppen", glaubt Schily.
Schily beklagte, dass immer wieder der Eindruck erweckt werde, dass die Bürger bei Abstimmungen mit Geld um sich würfen, während Stadt- und Gemeinderäte versuchten, dieses Geld zusammen zu halten. Es sei vielmehr erwiesenermaßen so, dass die direkte Demokratie zu mehr Sparsamkeit und Ausgabeneffizienz führe. Der Geschäftsführer forderte deshalb mehr statt weniger Demokratie.
Mehr Demokratie macht die Abwälzung von Aufgaben von Bund und Ländern auf die Gemeinden für die Finanzmisere der Kommunen mit verantwortlich. Ohne eine entsprechende Erhöhung der Finanzzuweisungen seien Städten und Gemeinden in den letzten Jahren immer neue kostenintensive Aufgaben wie die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindergartenplätze oder die Unterbringung von Flüchtlingen zugewiesen worden. Anfang August hätten bereits 176 von 427 Städten, Kreisen und Gemeinden in NRW ihre Haushalte nur noch unter dem Diktat eines Haushaltssicherungskonzepts führen können. "Wir hoffen deshalb auf die Verwirklichung der Ankündigung der Landtagsfraktionen, das strikte Konnexiätsprinzip in der Landesverfassung verankern zu wollen", sagte Schily. Hierdurch würde das Land in Zukunft verpflichtet, bei der Neuübertragung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen oder bei deren Erweiterung den Städten und Gemeinden die dafür entstehenden Kosten zu erstatten. In acht Bundesländern kooperierten Land und Kommunen bereits nach diesem Prinzip. Zuletzt hatten die Bayern als neuntes Land in einer Volksabstimmung am vergangenen Sonntag mit einer Mehrheit von über 88 Prozent beschlossen, das Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung auf zu nehmen.
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Am 26. Sep. 2003 unter:
politikStichworte:
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