Braunkohle
Kultur und Natur statt Kohlegrube in Lacoma gefordert
"ROBIN WOOD unterstützt den Protest der Dorfbevölkerung, den Kampf um den Erhalt ihrer Häuser und der nahegelegenen Teiche. Die Erschließung weiterer Braunkohletagebaue ist durch nichts zu rechtfertigen. Braunkohle ist der klimaschädlichste Energieträger überhaupt," erklärt Bettina Dannheim, Energiereferentin von ROBIN WOOD. "Der Umstieg auf erneuerbare Energien und CO2-arme Energieträger darf auch in der Lausitz nicht länger auf sich warten lassen. Der Braunkohleabbau muss zielgerichtet und sozialverträglich beendet werden."
Eine wirksame Klimaschutzpolitik ist mit der Braunkohleverstromung nicht vereinbar. Braunkohle liefert in Deutschland zirka 10 Prozent des Primärenergiebedarfs, aber 20 Prozent der CO2-Emissionen. Doch trotz dieser enormen Klimaschädlichkeit beträgt die Braunkohleverstromung am deutschen Energiemix mehr als 27 Prozent. Vattenfall Europe erzeugt rund 60 Prozent seines Stroms in Braunkohlekraftwerken, deutlich mehr als die Konkurrenz. Daher kann es für den drittgrößten deutschen Stromkonzern bei der bevorstehenden Zuteilung von Verschmutzungsrechten für Treibhausgase eng werden.
Vattenfall drängt auf eine Sonderbehandlung und hofft so die Kosten der Braunkohleverstromung zu drücken. "Sonderregelungen für den Klimakiller Braunkohle darf es nicht geben," so Dannheim. "Hochwasser und Dürre sprechen eine deutliche Sprache. Der Klimaschutz darf nicht den wirtschaftlichen Interessen eines Wirtschaftszweiges untergeordnet werden."
Dem Braunkohletagebau des Energieriesen Vattenfall soll nicht nur das Dorf Lacoma, sondern auch eine der schönsten und wertvollsten Landschaften der Lausitz weichen. Die Lacomaer Teichlandschaft bietet Lebensraum für mehr als 100 bedrohte Arten, darunter die vom Aussterben bedrohte Rotbauchunke.
Mit der angekündigten Räumung des Dorfes will der Stromkonzern offenbar Fakten schaffen, ehe überhaupt Rechtssicherheit besteht, dass der Braunkohleabbau stattfinden darf. So liegt zur Zeit noch keine wasserrechtliche Genehmigung zur Trockenlegung der Lacomaer Teiche vor. Des weiteren ist in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland anhängig. Die Kommission prüft, ob die Teiche als Schutzgebiet der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie hätten ausgewiesen werden müssen.
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Am 02. Okt. 2003 unter:
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