Gesetzentwurf
BUND warnt vor erschwertem Zugang zu Gentechnik-Standortregister
Das Register war erst am 4. Februar mit dem Inkrafttreten des ersten Teils des Gentechnikgesetzes eingerichtet worden. Dem BUND liegt nach eigenen Angaben der Entwurf für den zweiten Teil des Gesetzes vor. Darin werde die Informationsfreiheit erheblich eingeschränkt. Künftig sollen nur noch Landwirte, Imker und Flächeneigner bei Nachweis "eines berechtigten Interesses" und auf besonderen Antrag die flurstückgenauen Informationen aus dem Standortregister erhalten, berichten die Umweltschützer.
Das öffentliche und flurstückgenaue Standortregister über gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland sei aber unverzichtbar, sagte die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt. "Wer hier den Deckel drauf machen will, greift die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger an", kritisierte Zahrnt. Die Informationen über den Einsatz der Gentechnik müssten für Landwirte und Öffentlichkeit ohne bürokratische Hürden weiter zugänglich bleiben.
Der BUND sieht im öffentlich zugänglichen Standortregister die "zentrale Grundlage" für eine dauerhafte Sicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik. Durch einen erschwerten Zugang zu den Informationen über die genauen Anbaugebiete von Gentech-Pflanzen drohe die schleichende gentechnische Verunreinigung der gesamten konventionellen und biologischen Landwirtschaft. Für die Verbraucher stehe damit auch die Wahlfreiheit zwischen gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf dem Spiel.
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