Abschiebeschutz
Gericht verbietet Abschiebung von zwei Mädchen nach Sierra Leone
Angesichts einer tiefen Verwurzelung der Genitalverstümmelung in der Tradition ihres Heimatlandes und der weiten Verbreitung dieser Praxis sahen die Richter eine Gefahr für die Mädchen. Selbst die Eltern wären nicht in der Lage, ihre Töchter wirkungsvoll zu schützen. Außerdem verwiesen die Richter auf ein fehlendes gesetzliches Beschneidungsverbot in Sierra Leone und mangelnden Schutz durch den Staat. (Az: 3 UE 3457/04.A)
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Am 19. Apr. 2005 unter:
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« Datenschützer fordert Begrenzung "ausufernder" Behörden-Befugnisse
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