Neuwahlen am 18. September
Der Bundespräsident löst den Deutschen Bundestag auf
Deutschland brauche eine Regierung, die ihre Ziele "mit Stetigkeit und Nachdruck" verfolgen kann. Dabei sei die Regierung auf eine "handlungsfähige Mehrheit" im Bundestag angewiesen.
Der Bundeskanzler habe am 1. Juli vor dem Bundestag deutlich gemacht, dass er mit Blick auf die knappen Mehrheitsverhältnisse keine stetige und verlässliche Basis für seine Politik mehr sehe. Ihm werde mit abweichendem Abstimmungsverhalten und Austritten gedroht. Loyalitätsbekundungen aus den Reihen der Koalition halte der Kanzler vor dem Hintergrund der zu lösenden Probleme nicht für dauerhaft tragfähig. Die Lagebeurteilung des Bundeskanzlers habe ihm auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering bestätigt, sagte Köhler.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 habe der Bundespräsident die Einschätzung des Bundeskanzlers zu beachten, "es sei denn, eine andere Einschätzung ist eindeutig vorzuziehen", sagte Köhler und fügte hinzu: "Ich habe Respekt vor allen, die gezweifelt haben, und ich habe ihre Argumente gehört und ernsthaft gewogen. Doch ich sehe keine andere Lagebeurteilung, die der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist."
Er sei davon überzeugt, dass damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auflösung des Bundestages gegeben sind.
Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen, sofern ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des des Bundestages findet. Das Problem an der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers bestand darin, dass er nicht für das nötige Vertrauen warb, sondern im Gegenteil dafür sorgte, dass ihm das Vertrauen entzogen wurde.
Dies entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn von Artikel 68 Grundgesetz. Vor diesem Hintergrund steht die Entscheidung des Bundespräsidenten auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht wird mit der Angelegenheit befasst.
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