Protest erfolgreich
Abschiebung eines iranischen Homosexuellen verhindert
Der Asylantrag von Aregoli war im Oktober vergangenen Jahres mit der Begründung abgelehnt worden, dass Homosexuellen im Iran keine Verfolgung drohe. Zusätzlich verweigerte das Frankfurter Standesamt auch seine Zustimmung, eine Lebenspartnerschaft zwischen Aregoli und seinem Freund eintragen zu lassen.
Der Lesben- und Schwulenverband hält beide Entscheidungen für falsch. Zum einen sei es erwiesen, dass im Iran homosexuelle Menschen immer noch mit staatlicher Verfolgung bis hin zur Todesstrafe rechnen müssten. Im vorliegenden Fall komme erschwerend hinzu, dass der iranischen Botschaft offenbar bekannt sei, dass Aragoli eine Lebenspartnerschaft eingehen wolle.
Zum anderen sei der Wunsch, mit einem selbstgewählten Partner eine rechtliche Beziehung einzugehen, ein Menschenrecht.
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Am 26. Jul. 2005 unter:
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