Abschiebungen
BGH befasst sich mit Meinungsfreiheit auf Flughäfen
Am 20. Mai 2005 hatte den Angaben zufolge das Frankfurter Landgericht dieses Hausverbot für rechtens erklärt. Der Flughafen sei privat und unterliege nicht der Grundrechtsbindung. Deshalb müsse die Fraport auch keine Proteste gegen Abschiebungen zulassen. Gegen dieses Urteil legte die Klägerin, die Mitglied des Aktionsbündnisses ist, Revision ein.
Nach den Worten des Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, geht es bei dem Verfahren um die Grundsatzfrage, ob sich "eine Demokratie solche grundrechtsfreien Räume leisten" könne, gerade wenn in diesen hoheitliche Aufgaben wahrgenommen würden.
Falls der BGH das Landgerichts-Urteil bestätigt, wäre es nach Auffassung des Aktionsbündnisses künftig unmöglich, "vor Ort gegen staatliche Abschiebemaßnahmen und die geschäftsmäßige Beteiligung von Fluggesellschaften daran zu protestieren". Mehr als 8500 Menschen würden jährlich allein vom Frankfurter Flughafen abgeschoben. Immer wieder würden dabei Menschenrechte verletzt.
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Am 10. Jan. 2006 unter:
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