Nicht öffentliche Anhörung
Bundesanwaltschaft beantragt Freilassung der Ex-RAF-Terroristin Mohnhaupt
Mohnhaupt hat inzwischen knapp 24 Jahre ihrer Strafe abgesessen und über ihren Rechtsanwalt die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung beantragt. Mit dem gleichlautenden Antrag der Bundesanwaltschaft sind nun ihre Chancen auf ein Leben in Freiheit erheblich gestiegen. Weitere Details aus der nicht öffentlichen Anhörung der Ex-Terroristin drangen nicht nach außen. Eine Entscheidung des 5. Strafsenats des OLG wird in der ersten Februarhälfte erwartet.
Mohnhaupt gehörte zu den führenden Köpfen der so genannten "zweiten Generation" der Roten Armee Fraktion (RAF). Sie war offenbar 1977 an der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto und des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer beteiligt. Am 11. November 1982 wurde Mohnhaupt festgenommen und am 2. April 1985 vom OLG Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie verbüßt ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bayern.
Einen früheren Antrag Mohnhaupts auf Freilassung hatte das OLG im März 2006 wegen einer "besonderen Schwere der Schuld" noch abgelehnt. Damals wurde allerdings die Mindestverbüßungsdauer der Strafe auf 24 Jahre festgesetzt. Diese sind - abzüglich von einigen Monaten Ordnungs- oder Beugehaft - im Frühjahr erreicht. Mohnhaupt gehört mit Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld zu den letzten vier RAF-Häftlingen.
Bei Klar, der ebenfalls unter anderem wegen der Schleyer-Ermordung zu lebenslänglich verurteilt wurde, prüft Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung. Über den Gerichtsweg könnte der 54-Jährige frühestens Anfang 2009 seine Freilassung erreichen.
Sowohl Klar als auch Mohnhaupt haben sich bislang nicht öffentlich von ihren Verbrechen distanziert. GdP-Chef Konrad Freiberg nannte eine "erkennbare und echte Reue" als Voraussetzung für eine Freilassung. "Ohne Reue und ohne Entschuldigung kann es keinerlei Vergünstigung für die Täter von damals geben", so Freiberg.
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Am 22. Jan. 2007 unter:
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